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Steuerrecht Modul 2: Die steuerliche Gewinnermittlung
Flashcards do conjunto (74)
- 1Welche Gewinnermittlungsarten kennen Sie?- Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG)
- Betriebsvermögensvergleich (§ 5 EStG)
- Einnahmen Ausgaben Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) - 2Was passiert beim Betriebsvermögensvergleich mit Privateinlagen beziehungsweise Privatentnahmen?Privatentnahmen müssen wieder dazu gerechnet werden, wohingegen Privateinlagen abgezogen gehören.
- 3Welche Arten von Betriebsvermögen, Privatvermögen kennen Sie?- Notwendiges Betriebsvermögen
- Gewillkürtes Betriebsvermögen (nur bei Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG)
- Notwendiges Privatvermögen
- Sonstiges Privatvermögen - 4Was wissen Sie zum gewillkürten Betriebsvermögen? Mit welchen Paragraphen steht jenes ihm zusammen an?Nur bei Gewinnermittlung nach § fünf Abs. 1 EStG.
- Wirtschaftsgüter, die weder zum notwendigen Betriebsvermögen noch zum notwendigen Privatvermögen zählen und durch Aufnahme in die Bücher dem Betriebsvermögen zugeführt werden. (Aktien) - 5Was wissen Sie über das notwendige Betriebsvermögen?Das sind alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar zum Einsatz im Betrieb bestimmt sind und ihm auch tatsächlich dienen. (Registrierkasse)
- 6Was kann zum notwendigen Privatvermögen gezählt werden?Alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar der privaten Bedürfnisbefriedigung dienen.
- 7Was zählt zum sonstigen Privatvermögen?Das sind alle Wirtschaftsgüter, die weder zum notwendigen Betriebsvermögen noch zum notwendigen Privatvermögen gehören und vom Steuerpflichtigen nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden.
- 8Was gehört zum gewillkürten Betriebsvermögen?WG, die weder notwendiges Privatvermögen noch notwendiges Betriebsvermögen sind, jedoch vom Steuerpflichtigen durch Widmung(Einlagen) zum Betriebsvermögen erklärt werden. Voraussetzung: das WG muss in irgendeiner Weise den Betrieb förderlich sein. (nur bei §5-Gewinnermittler)
- 9Was wissen Sie zu gemischt genutzten Wirtschaftsgütern? Welche Prinzipen werden hier angewendet?- Überwiegensprinzip.
- Aufteilungprinzip. - 10Was wissen Sie über das Überwiegensprinzip?Grundsätzlich kommt das Überwiegensprinzip zum Einsatz. Wird ein Wirtschaftsgut zu 60 % betrieblich verwendet, wird es als betriebliches Wirtschaftsgut wahrgenommen.
- 11Was wissen Sie über das Aufteilungsprinzip bzw. die20%-80% Grenze?Bei unbeweglichen Vermögen idR Aufteilungsprinzip. Ein Gebäude kann sowohl zu 60 % privat, als auch zu 40% betrieblich genutzt werden. Wird ein Gebäude jedoch zu 80 % betrieblich genutzt, wird es dem Betriebsvermögen zugerechnet.
- 12Nach welchen Bewertungsmaßstäben kann die Bewertung des Betriebsvermögens vorgenommen werden?- Anschaffungskosten, Herstellungskosten (§ 6 EStG)
- Teilwert (§ 6 Z 1 EStG)
- Gemeiner Wert (§ 10 Abs. 2 BewG) - 13Was wissen Sie über die Anschaffungs- und Herstellungskosten?Sind jene Kosten und Aufwendungen, die für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, sein Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. (UGB=EStG)
- 14WAS WISSEN SIE ÜBER DEN TEILWERT? IN WELCHEM PARAGRAPH IST JENER GEREGELT?Der Teilwert (§ 6 Z 1 EStG) ist jener Wert des Wirtschaftsgutes, der im Rahmen des Gesamtunternehmens (Fiktion eines Verkaufes des Gesamtunternehmens) gezahlt werden würde.
- 15Was wissen Sie über den gemeinen Wert eines Wirtschaftsgutes? Wo ist jener geregelt?Gemeiner Wert (§ 10 Abs 2 BewG): Wert der einzelnen Wirtschaftsgüter (Einzelverkauf) im gewöhnlichen Geschäftsverkehr.
- 16Bewertung des Betriebsvermögens: was wissen Sie bezüglich abnutzbaren Anlagevermögen? In welchem Paragraph ist jenes geregelt? (steuerrechtlich, daher relevant für § 4 (1) Gewinnermittler-Erstbewertung: zu Anschaffungs- und Herstellungskosten.
-AfA: Nach Maßgabe der §§ sieben und acht EStG.
- Option zur Teilwertabschreibung (TWA Wahlrecht)
- Zuschreibungsverbot (uneingeschränkter Wertzusammenhang) - 17Was wissen Sie zusätzlich zur Abschreibung bei abnutzbaren Anlagevermögen? AfA-Satz? Unterjähriger Nutzungsbeginn? PKWs, Gebäude?AfA-Satz: 100/Nutzungsdauer
- Bei unterjährigem Nutzungsbeginn beziehungsweise Ende: Halbjahres-AfA
- Pkw/Kombi: acht Jahre (§ 8 Abs. 6 EStG).
- Gebäude allgemein: 2,5 %, für Wohnzwecke 1,5 % (§ 8 Abs. 1 EStG) - 18Bewertung des Betriebsvermögens: was wissen Sie über nicht abnutzbares Anlagevermögen(Grund und Boden, Finanzanlagevermögen) und Umlaufvermögen(Warenlager Forderungen)? In welchem Paragraph ist jenes geregelt?(§ 6 Z 2 lit a EStG)
-Erstbewertung: Anschaffungs- und Herstellungskosten.
-Keine AfA
-TWA-Wahlrecht(keine pauschale Einzelwertberichtigung Tz 67)
-Zuschreibungswahlrecht - max bis AK&HK - 19Bewertung des Betriebsvermögens: Verbindlichkeiten, in welchem Paragraph werden jene geregelt?(§ 6 Z3 EStG)
-Erstbewertung: Passivierung mit Erfüllungsbetrag.
-Wahlrecht zum Ansatz eines höheren Teilwertes(z.B wegen Wechselkursverluste oder Wertsicherungsklausel)
- Wahlrecht zum Ansatz eines niedrigeren Teilwertes (nach Aufwertung), zum Beispiel bei Wechselkurserholungen, aber mindestens Erfüllungsbetrag) - 20Bewertung des Betriebsvermögens: Rückstellungen, in welchen Paragraphen sind jene geregelt?(§ 9 EStG)
- 21Was für Rückstellungen kennen Sie und sind im Zuge des Steuerrechts relevant?- Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen. (§ 14 EStG)
- für Dienstjubiläumszuwendungen (§14 Abs. 12 EStG)
- für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten*
- Drohverlustrückstellung and aus schwebenden Geschäften*
*Wenn die Laufzeit länger als 12 Monate beträgt, 3,5 % Abzinsung (§ 9 Abs. 5 EStG) - 22Welche Rückstellungen dürfen nicht berücksichtigt werden?- Keine Aufwandrückstellungen (z.B unterlassene Reparaturen)
- Keine pauschalen Rückstellungen (Tz 66) - 23Bewertung des Betriebsvermögens: Entnahmen, welcher Paragraph regelt jenes?(§ 6 Z 4 EStG)
- Bewertung mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme (Tw idR über den BW: Entnahme führt diesfalls zur Realisierung v stiller Reserve durch steuerwirksame Aufwertung der entnommenen BG.
- Ausnahme: Grund und Boden (Sondersteuersatz – Buchwert muss genommen werden)
- Entnahmen vermindern (mit dem Entnahmewert) das Betriebsvermögen, aber nicht den steuerlichen Gewinn (§ 4 Abs. 1 Satz 2 EStG) - 24Bewertung des Betriebsvermögens: Einlagen, in welchem Paragraph ist jedes geregelt?(§ 6 Z5 EStG)
-Bewertung mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Einlage (§ 6 Z 5 lit D)
Ausnahme: Bewertung mit den Anschaffungskosten, wenn diese nicht sicher sind:
a,Wirtschaftsgüter iSd § 27 Abs. 3 und 4 EStG, Aktien, GmbH Beteiligungen(§ 6 Z 5 lit. a EStG)
b, Grundstücke nach Maßgabe von § 6 Z 5 lit. b EStG
- Sagen erhöhen (mit dem Einlagewert) das Betriebsvermögen, aber nicht den steuerlichen Gewinn (§ 4 Abs 1 Satz 2 EStG). - 25Welche Voraussetzungen für eine Gewinnermittlung nach § 5 EStG kennen Sie?- Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 23 EStG.
- Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB. - 26Bei welchen Rechtsformen besteht eine Rechnungslegungspflicht nach § 189 nach UGB?- Kapitalgesellschaften (AG und GmbH)
- Kapitalistische Personengesellschaften.
- Personengesellschaften, für die keine natürliche Person unbeschränkt haftet (zB GmbH und Co. KG)
- Gewerblich tätige Unternehmen, die mehr als 700.000 € Umsatzerlöse im Geschäftsjahr erzielen (Umsatzgrenze) - 27Welche Besonderheiten hat die Gewinnermittlung nach § 5 EStG gegenüber der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG?- Maßgeblichkeitgrundsatz der unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (Maßgeblichkeitsgrundsatz)
- Ausnahme bei zwingenden steuerlichen Vorschriften.
- Diesfalls wir die Steuerbilanz und der steuerpflichtige Gewinn aus der Unternehmensbilanz abgeleitet (mehr-weniger-Rechnung)
- Bildung von gewillkürten Betriebsvermögen ist möglich.
- Abweichendes Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ist möglich - 28Besonderheiten der Gewinnermittlung nach § 5 EStG: Welche Besonderheiten entstehen durch das Maßgeblichkeitsprinzip? -> Anlagevermögen 1/2- Anlagevermögen (abnutzbares und nicht abnutzbares)
- § 204 Abs 2 UGB: Niederstwertprinzip: Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung bei dauerhafter Wertminderung (bei fehlender Dauerhaftigkeit besteht bei Finanzanlagen ein Abschreibungswahlrecht.
-Das TWA-Wahlrecht des § 6 Z 1 EStG wird daher bei Dauerhaftigkeit der Wertminderung zur TWA-Pflicht. - 29Besonderheiten der Gewinnermittlung nach § 5 EStG: Welche Besonderheiten entstehen durch das Maßgeblichkeitsprinzip? -> Anlagevermögen 2/2-§ 208 Abs 1 UGB: Wertaufholungspflicht - Das steuerliche Zuschreibungsverbot bei abnutzbaren Anlagevermögen wird gemäß § 208 Abs. 1 UGB iVm § 6 Z 13 EStG zur Aufwertungpflicht (Durchbrechung des uneingeschränkten Wertzusammenhanges)
- 30Besonderheiten der Gewinnermittlung nach § 5 EStG: Welche Besonderheiten entstehen durch das Maßgeblichkeitsprinzip? -> Umlaufvermögen- § 207 UGB: strenges Niderstwertprinzip - Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung.
- Das TWA-Wahlrecht des § 6 Z. 2 lit a EStG wird daher zu TWA-Pflicht.
-§ 208 Abs 1 UGB: Wertaufholungspflicht: Das Zuschreibungswahlrecht des § 6 Z 2 lit. a EStG wird daher steuerlich zur Zuschreibungspflicht. - 31Besonderheiten der Gewinnermittlung nach § 5 EStG: Welche Besonderheiten entstehen durch das Maßgeblichkeitsprinzip? -> Verbindlichkeiten.- § 211 Abs. 1 erster Satz UGB: strenges Höchstwertprinzip (Rückzahlungsbetrag) -> Das Wahlrecht nach 6 Z 3 iVm Z 2 lit a EStG wird zur Pflicht.
- 32Gewinnermittlung: Einnahmen-Ausgabenrechnung. Welche Voraussetzungen kennen Sie?-Keine gesetzliche Buchführungspflicht.
-§ 124 BAO: Unternehmensrechtliche Rechnungslegungspflicht führt auch steuerlich zur Buchführungspflicht.
-§ 125 BAO: Umsatzgrenze 550.000, Wertgrenze 150.000€
- Land- & forstwirtschaftliche Betriebe.
- Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nach § 31 BAO (nur bei Körperschaften Relevanz, ZB Verkauf von Sportartikeln durch einen Fußballverein)
- keine freiwillige Buchführung - 33Nach welchem Prinzip funktioniert die vereinfachte Gewinnermittlung?Nachdem Zufluss-Abfluss-Prinzip.
- Wichtigste Ausnahme: Investitionen in das Anlagevermögen (§ 7 Abs. 3 EStG) - 34Welche Ausnahmen bei Investitionen in das Anlagevermögen nach § 7 Abs. 3 EStG kennen Sie?- Wahreneinkauf: bei Bezahlung Betriebsausgabe.
- Empfangene Dienstleistungen: bei Bezahlung Betriebsausgabe.
- Ankauf von Anlagegütern: als Betriebsausgabe – unabhängig von der Bezahlung – nur im Wege der AfA absetzbar. - 35Welche Investitionsbegünstigungen kennen Sie?Investitionsunabhängiger Grundfreibetrag und Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag.
- 36Was wissen Sie über den Investitionsunabhängigen Grundfreibetrag(§ 10 EStG)
13 % des Gewinnes (bis zur Gewinngrenze von 30.000) - 37Was wissen Sie über den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag? In welchen § ist jener geregelt?Gemäß § 10 Abs 5 EStG mit Nachversteuerungspflicht bei Verletzung der 4 jährigen Behaltefrist)
- Maximal 13% des die Gewinngrenze übersteigenden Gewinnes bis zu einem Gewinn von 175.000 € -> danach 7% für die nächsten 175.000 -> 4,5% für die nächsten 230.000 - 38Was ist Voraussetzung für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag?- Investitionen in begünstigte WG sind erforderlich(§ 10 Abs 3 EStG)
- 39Was gehört zu den begünstigten Wirtschaftsgütern?- Abnutzbare körperliche WG mit Mindestnutzungsdauer von 4 Jahren.
- mind. 4 Jahre gehaltene Wohnbauanleihen.
- In beiden Fällen ist Zurechnung zu inländischen Betriebsstätten nötig. - 40Was wird nicht begünstigt? In welchen § ist jenes geregelt?- gebrauchte WG
- PKWs, Kombis
- geringwertige WG (iSv § 13 EStG) - 41Welche anderen Begünstigungen kennen Sie noch?- Sofortabschreibung geringwertiger WG
- Forschungsprämie - 42Was wissen Sie über die Sofortabschreibung geringwertiger WG? In welchem § ist jenes geregelt?Geregelt in (§ 13 EStG)
- AK-Grenze 400 € je einzelnen Wirtschaftsgut
- Ausnahme: bei Erwerb vin Sachgesamtheiten (Neubestuhlung eines Kinosaales
- Zur Beachtung: Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen umfassen die AK nicht die USt. - 43Was wissen Sie über die Forschungsprämie? In welchem § ist jener geregelt?(§ 108c EStG)
- Wirkt unabhängig davon, ob ein Gewinn oder ein Verlust erwirtschaftet wird.
- Die Prämie beträgt 12$ der Forschungsaufwendungen
- Sie zählt nicht zu den steuerpflichtigen Betriebseinnahmen. - 44Beschreiben Sie § 4 Abs 1 und geben sie jenen wieder!Gemäß § 4 Abs 1 EStG ist d Gewinn d durch doppelte Buchführung zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen d Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und d Betriebsvermögen am Schluss d vorigen Wirtschaftsjahres, vermehrt um Entnahmen und vermindert um Einlagen.
- 45Wann kommt § 5 Abs 1 EStG zum Einsatz?Bei Steuerpflichtigen, die nach § 189 UGB oder anderen bundesgesetzlichen Vorschriften der Pflicht zur Rechnungslegung unterliegen und die Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG) beziehen, wird die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG durch § 5 Abs 1 EStG modifiziert.
- 46Was ändert sich durch das Ersetzen des § 4 Abs 1 durch § 5?Für sie sind zusätzlich die unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung maßgebend (Maßgeblichkeitsgrundsatz).
- 47Welcher Paragraph sieht eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung vor? Beschreiben Sie jenes näher!§ 4 Abs 3 EStG: Wenn keine gesetzliche Verpflichtung zur Rechnungslegung besteht und Bücher auch nicht freiwillig geführt werden, darf als Gewinn der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben angesetzt werden.
- 48Was sind Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach § 5 EStG?- Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem § 23 EStG.
- Rechnungslegungspflicht (insb § 189 UGB) - 49Wann ist eine Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB gegeben?- Kapitalgesellschaften (AG und GmbH)
- unternehmerisch tätige Personengesellschaften, für die keine natürliche Person unbeschränkt haftet (zB GmbH & Co KG bei der die GmbH der einzige Komplementär ist).
- gewerblich tätige Unternehmer, die mehr als 700.000 Euro Umsatzerlöse im Geschäftsjahr erzielen (Umsatzgrenze)
-europarechtlich als "kapitalistisch" eingestufte Personengesellschaften (§ 189 Abs 1 Z 2 lit a UGB) - 50Was versteht man unter dem Begriff „Betriebsausgaben“?Der Begriff der Betriebsausgaben ist in § 4 Abs 4 EStG als „Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind“ definiert.
- 51Im Bezug mit Betriebsausgaben gibt es auch ein Abzugsverbot, erklären Sie jenes!Es sind nur jene Aufwendungen steuerlich abzugsfähig, die nicht unter ein Abzugsverbot fallen (insbesondere unter § 20 EStG), nicht als Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Wirtschaftsgut von der Aktivierungspflicht erfasst werden und nicht durch den Betriebsausgabenkatalog (§§ 4 Abs - 12 EStG) und durch die §§ 5 – 14 EStG modifiziert werden.
- 52Was versteht man unter dem Begriff „Betriebseinnahmen“?Betriebseinnahmen sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind. Betriebseinnahmen können durch eine Steuerbefreiung (zB § 3 EStG) steuerfrei gestellt werden.
- 53Was besagt § 204 UGB (§ 5-Gewinnermittler) bezüglich Anlagevermögen?Gemäß § 204 UGB sind Gegenstände des Anlagevermögens bei dauernder Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert abzuschreiben (Abschreibungspflicht)
- 54Was gilt grundsätzlich für den § 5-Gewinnermittler?Für den § 5-Gewinnermittler gelten die unternehmensrechtlichen Bewertungsregeln, soweit nicht steuerliche Regelungen etwas anderes vorschreiben.
- 55Was für Bewertungsregeln gelten für den § 4 Abs 1-Gewinnermittler?Für den § 4 Abs 1-Gewinnermittler gelten nur die steuerlichen Bewertungsregeln.
- 56Was ist in § 6 EStG geregelt und kann von einem § 5-Gewinnermittler nicht in Anspruch genommen werden?Gemäß § 6 EStG kann bei abnutzbarem Anlagevermögen der niedrigere Teilwert (entspricht iW dem beizulegenden Wert nach UGB) angesetzt werden (Abschreibungswahlrecht). In diesem Fall trifft also eine zwingende unternehmensrechtliche Vorschrift auf ein steuerliches Wahlrecht, woraus sich für den § 5-Gewinnermittler auch für steuerliche Zwecke eine Abschreibungspflicht ergibt (Maßgeblichkeitsprinzip).
- 57Wann kommt das Maßgeblichkeitsprinzip zum Einsatz?Grundvoraussetzung für die Anwendung d Maßgeblichkeit ist d Verpflichtung zur Gewinnermittlung nach § 5 EStG, die das kumulierte Erfüllen der Tatbestandsvoraussetzungen 1) Einkünfte aus Gewerbebetrieb und 2) die Rechnungslegungspflicht nach UGB (§ 189 UGB) voraussetzt.
- 58Ist der buchführende Land- und Forstwirt ein § 5-Gewinnermittler?Land- und Forstwirte sind mangels Einkünften aus Gewerbebetrieb (er bezieht Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 21 EStG) kein § 5-Gewinnermittler. Damit gilt für ihn das Maßgeblichkeitsprinzip nicht.
- 59Ist ein Tischler mit Umsatzerlösen in Höhe von 219.000 Euro rechnungslegungspflichtig?Der Tischler bezieht zwar Einkünfte aus Gewerbebetrieb, hat aber weniger als 700.000 Euro Umsatzerlöse und ist daher nach § 189 UGB nicht zur Rechnungslegung verpflichtet. Folglich muss er auch seinen Gewinn nicht nach § 5 EStG ermitteln.
- 60Bei gemischter Nutzung von Wirtschaftsgütern kommt welches Zurechnungsprinzip grundsätzlich zur Geltung?grundsätzlich eine Zuordnung nach dem Überwiegensprinzip.
- 61Erklären Sie das Aufteilungsprinzip!Bei einem unbeweglichen Wirtschaftsgut (zB ein Bürogebäude) gilt im Bereich von 20-80 % das Aufteilungsprinzip.
- 62Was versteht man unter dem „Höchstwertprinzip“?Das „Höchstwertprinzip“ besagt, dass bei der unternehmensrechtlichen Bewertung von Verbindlichkeiten (nach § 211 Abs 1 iVm § 201 Abs 2 UGB) zwingend der höhere beizulegende Wert anzusetzen ist, wenn der beizulegende Wert über dem Buchwert liegt.
- 63Was hat das Höchstwertprinzip für Auswirkungen auf einen § 5-Gewinnermittler?Für die Gewinnermittlung nach § 5 EStG hat dies zur Konsequenz, dass auch in der Steuerbilanz der höhere Teilwert (entspricht dem beizulegenden Wert nach UGB) anzusetzen ist, da dem keine zwingende steuerrechtliche Vorschrift entgegensteht (Maßgeblichkeitsprinzip).
- 64Erklären Sie den Begriff "beizulegender Wert" und nennen Sie das steuerrechtliche Synonym!Der unternehmensrechtliche Begriff „beizulegender Wert“ entspricht idR dem steuerrechtlichen Begriff des „Teilwertes“.
- 65Worin liegt der Unterschied zwischen einer Prämie und einem Freibetrag?Prämien wirken unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation des Steuerpflichtigen, da sie die Einkommensteuer kürzen. Im Gegensatz zur Prämie kürzt der Freibetrag in Form der Zulässigkeit des Abzugs fiktiver Aufwendungen die Bemessungsgrundlage.
- 66Was versteht man unter dem Maßgeblichkeitsprinzip für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 5 Abs 1 EStG ermitteln?Maßgeblichkeit bedeutet, dass für den § 5-Gewinnermittler die unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung anwendbar sind, es sei denn, zwingende Vorschriften des EStG treffen abweichende Regelungen.
- 67Was ist ein zentraler Unterschied zwischen den § 4 Abs 1 / § 5-Gewinnermittler und dem § 4 Abs 3-Gewinnermittler?Die § 4 Abs 1- und § 5-Ermittler ermitteln den Gewinn unabhängig vom tatsächlichen Zahlungsstrom durch Vermögensvergleich. Demgegenüber folgt der § 4 Abs 3-Ermittler dem Zufluss/A
- 68Kann steuerrechtlich eine Abschreibung bei abnutzbaren Anlagevermögen vorgenommen werden?Ja, es gibt ein Wahlrecht um auf den niedrigeren Teilwert abzuwerten.
- 69Kann steuerrechtlich eine Abschreibung bei nicht abnutzbaren Anlagevermögen und Umlaufvermögen vorgenommen werden?Ja, auch hier besteht ein Wahlrecht.
- 70Gibt es auch die Möglichkeit der Aufwertung?Ja, bei nicht abnutzbaren Anlagevermögen und Umlaufvermögen, aber maximal bis zu den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten. (eingeschränkter Wertzusammenhang.
- 71Für was dürfen Rückstellungen gebildet werden?-Pensionen und Abfertigungen
- Sonstige ungewisse Verbndlichkeiten
- Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. - 72Was ist einer der großen Unterschied zwischen § 4 (1) und § 5 (1) EStG Gewinnermittler?Einige steuerrechtliche Bewertungsspielräume sind für § 5 Gewinnermittler eingeschränkt.
- 73Was besagt das Niederstwertprinzip?Kommt es bei abnutzbaren und nicht abnutzbaren Anlagevermögen zu einer dauerhaften Wertminderung, muss der § 5 Gewinnermittler auf den niedrigeren Wert abschreiben. -> Maßgeblichkeitsprinzip
- 74wo findet sich das strenge Niederstwertprinzip?Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens müssen auf den niedrigeren Teilwert abgewertet werden. (§ 207 UGB) -> Kann dann wieder bis zu den AK & HK aufgewertet werden.
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- Einführung ins Steuerrecht FlashCards sobre Steuerrecht Modul 2: Die steuerliche Gewinnermittlung, criado por Mi pu em 04-01-2018.
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- Mi pu
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