Zivilrecht Teil 3: Grundzüge des Zivilverfahrensrecht

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Rewi Flashcards on Zivilrecht Teil 3: Grundzüge des Zivilverfahrensrecht, created by Mi pu on 20/09/2017.
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Question Answer
A. Zweck: Was regelt das materielle Zivilrecht? Das materielle Zivilrecht bestimmt, wann jemand einen zivilrechtlichen Anspruch hat.
A. Zweck: Was regelt das Zivilprozessrecht? Wer einen zivilrechtlichen Anspruch nach materiellen Recht hat, der soll ihn auch durchsetzen können. Diese Rechtsdurchsetzung wird vom Zivilprozessrecht geregelt.
A. Zweck: Was besagt das Verbot der Selbsthilfe §19 ABGB? Wer einen zivilrechtlichen Anspruch hat, darf sein Recht grundsätzlich nicht eigenmächtig durchsetzen
A. Zweck: Was ist der Zweck des Verfahrens? Eine bindende Entscheidung über streitige Rechte und damit die Wiederherstellung des Rechtsfriedens.
Warum sollte der Zivilprozess immer nur die ultimo ratio sein? wegen des belastenden Einflusses auf die Beziehung der Prozessparteien und der potenziell hohen Kosten.
B. Rechtsquellen: Was ist die zentrale Rechtsquelle des Zivilprozessrechtes? Die Zivilprozessordnung (ZPO) aus dem Jahr 1895. Sie regelt insbesondere den Ablauf des Verfahrens.
B. Rechtsquellen: Wo ist die Zuständigkeit der Gerichte geregelt? Jene ist in der Jurisdiktionsnorm (JN) geregelt, wobei bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten europäische und internationale Rechtsquellen zur Anwendung kommen.
B. Rechtsquellen: Wo ist die zwangsweise Durchsetzung von Gerichtsentscheidungen, die sogenannte Zwangsvollstreckung geregelt? In der Exekutionsordnung.
B. Rechtsquellen: Was ist in der Insolvenzordung geregelt? Reicht das Vermögen einer Person nicht mehr aus, um alle Schulden zu begleichen, ist sie insolvent. Das gesamte Vermögen wird verwertet und quotenmäßig an die Gläubiger verteilt.
C. Die ordentliche Zivilgerichtsbarkeit: Wer ist für Streitigkeiten zwischen Parteien eines Zivilprozesses zuständig? Die ordentlichen Gerichte.
C. Die ordentliche Zivilgerichtsbarkeit: Mit was sind ordentliche Gerichte besetzt? Mit weisungsfreien, unabsetzbaren und unversetzbaren Richtern. Die verfassungsmäßigen Garantien gewährleisten eine unabhängige und unparteiliche Justiz und gelten für alle Gerichtstypen.
C 1. Zuständigkeiten: Wenn ein Anspruch auf einen Zivilprozess besteht, wo muss die Klage eingebracht werden? Beim richtigen, also beim zuständigen Gericht.
C 1. Zuständigkeiten: Welche Zuständigkeiten können unterschieden werden? Die sachliche Zuständigkeit und die örtliche Zuständigkeit.
C 1. Zuständigkeiten: Was regelt die örtliche Zuständigkeit? Jene regelt an welchem Ort die Klage einzubringen ist. Örtliche Zuständigkeit ist regelmäßig das Gericht am Wohnwort bzw. gewöhnlichen Aufenthalt des Beklagten. (allgemeiner Gerichtsstand § 66 JN)
C 1. Zuständigkeiten: Welche Sonderregeln gibt es bei der örtlichen Zuständigkeit? Wahlgerichtsstände ermöglichen Klagen am Erfüllungsort eine Vertrages (§88 JN), am Ort der gelegenen Sache (§91 JN) oder am Ort der Schadenszufügung (§92a JN).
C 1. Zuständigkeiten: Nach was richtet sch die sachliche Zuständigkeit? Jene richtet sich im Regelfall nach dem Streitwert der Angelegenheiten.
Welches Gericht ist für geringere Streitigkeiten mit einem Streitwert bis 15.000 € zuständig? Wer für Angelegenheiten über dieser Streitwertgrenze? In erster Instanz grundsätzlich die Bezirksgerichte. Für über dieser Streitwertgrenze liegende Angelegenheiten das Landesgericht.
Was gibt es in Wien für Klagen aus unternehmensbezogenen Geschäften ggn ins Firmenbuch eingetragenen Unternehmer? Ein Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) und ein eigenen Handelsgericht (HG). In den anderen Bundesländern entscheiden die BG und LG auch in Handelssachen. Es gibt dabei 18 LG, in jeder Landeshauptstadt eines, außer in Vorarlberg.
C 2. Gerichtsbesetzung: Wann kommen Einzelrichter zum Einsatz? Bei Bezirksgerichten und in LG wenn jene in erster Instanz zuständig sind.
C 2. Gerichtsbesetzung: Wann kommen Senate zum Einsatz? In zweiter Instanz entscheiden bei den Landesgerichten und Oberlandesgerichten stets Senate. Der OGH entscheiden im Regelfall im einfach Senat mit fünf Richtern.
C 2. Gerichtsbesetzung: Wann entscheidet ein verstärkter Senat mit 11 Richtern beim OGH? Über Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung, bei einem Abgehen von der bisherigen ständigen Rechtssprechungslinie oder von einer zuletzt ergangenen Entscheidung eines verstärkten Senats oder sofern in dieser Rechtsfrage keine einheitliche Judikatur des OGH existiert.
D. Verfahrensablauf: Wer kann Partei eines Zivilprozesses sein? Partei eines Zivilprozesses kann jeder sein, der parteifähig ist.
D. Verfahrensablauf: Was ist das Pendant zur Parteifähigkeit? Das Pendant ist die Rechtsfähigkeit, parteifähig ist also jeder, der Träger von Rechten und Pflichten sein kann.
D. Verfahrensablauf: Wer ist prozessfähig? Wer im Prozess auch selbst oder durch frei gewählten Vertreter handeln kann, ist prozessfähig (§ 1 ZPO).
D. Verfahrensablauf: Wer ist nicht prozessfähig? Die Prozessfähigkeit entspricht der zivilrechtlichen Geschäftsfähigkeit, daher Minderjährige oder geistig beeinträchtigte Personen.
D. Verfahrensablauf: Nicht jeder, der prozessfähig ist, soll aber in jedem Verfahren auch allein handeln können (also postulationsfähig sein) -> wann/wo ist die Grenze. Zum Schutz der Parteien sieht die Rechtsordnung ab einem Streitwert von 5000€ nämlich Anwaltspflicht vor § 27 ZPO.
D. Verfahrensablauf: Was besagt der Dispositionsgrundsatz? Ein Zivilprozess kann nur auf Antrage eingeleitet werden.(Wo kein Kläge, da kein Richter) -> Prinzip der Privatautonomie.
D. Verfahrensablauf: Mit was beginnt ein Zivilprozess? Beginnt mit der Einbringung einer Klage bei Gericht. Das Gericht prüft, ob es für die Klage zuständig ist und ob die Klage den Vorschriften der ZPO entspricht.
D. Verfahrensablauf: Was passiert wenn alle Voraussetzungen für einen Zivilprozess vorliegen? Das Gericht stellt die Klage dem Beklagten zu. Dieser hat vier Wochen Zeit, um die Klagebeantwortung zu erstatten.
D. Verfahrensablauf: Was passiert bei einer Tagesatzung? Das Gericht erörtert die Sach- und Rechtslage, unternimmt Vergleichsversuche und setzt das Prozessprogramm fest.
D. Verfahrensablauf: Wo wird das Prozessprogramm abgearbeitet? In den nächsten Tagesatzungen (mündliche Streitverhandlung) (§ 258 ZPO).
D. Verfahrensablauf: Was gibt es im bezirksgerichtlichen Verfahren nicht? Es gibt keine Klagebeantwortung, der Beklagte wird in der vorbereitenden Tagsatzung gehört.
D. Verfahrensablauf: Welche wesentlichen Anforderungen an den Zielprozess, welche aus Artikel 6 EMRK resultieren gibt es? Es verlangt nach der Garantie des fair trial, dass jede Partei ausreichend rechtliches Gehör (Gelegenheit zu Stellungnahme) hat.
D. Verfahrensablauf: Mündliche Verhandlungen sind grundsätzlich? Mündliche Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Sie können von jedermann besucht werden, das passiert zwar nicht häufig, ist aber eine wesentliche rechtsstaatliche Errungenschaft, weil so der geheimen Kabinettsjustiz ein Riegel vorgeschoben wurde.
D. Verfahrensablauf: Was ist Inhalt eines Verfahrens erste Instanz? Nicht primär ist die Lösung von Rechtsfragen, sondern die Ermittlung dessen, was tatsächlich geschehen ist. Dazu führt das erstinstanzliche Gericht ein Beweisverfahren durch.
D. Verfahrensablauf: Welche fünf Beweismittel können im Zivilprozess unterschieden werden? -Urkunden, also schriftliche Dokumente. -Zeugen, die über ihre Wahrnehmung aussagen sollen -Sachverständige als Experten. -Augenschein, also die Besichtigung von Orten, Gegenständen oder Personen. -die Parteien selbst, die am Geschehen ja am nächsten dran sind.
D. Verfahrensablauf: Was besagt der Kooperationgrundsatz? Der Richter hat erhebliche Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung des Verfahrens. Es gilt der Kooperationgrundsatz, nachdem der Richter mit den Parteien gemeinsam den Prozess gestaltet.
D. Verfahrensablauf: Was wäre das Gegenteil zum Kooperationsgrundsatz? Das Gegenteil wäre der bei Beibringunggrundsatz, bei dem der Richter wie es bei ihm angloamerikanischen Prozess Zuschauer ist.
D. Verfahrensablauf: Was ist der Grundsatz der Unmittelbarkeit (§ 276 ZPO)? Der Richter muss alle Beweise selbst aufnehmen und nach seiner Beweisaufnahme das Urteil selbst fällen (§ 412 ZPO).
D. Verfahrensablauf: Was besagt die freie Beweiswürdigung? Die freie Beweiswürdigung unterwirft den Richter anders als gebundene Beweisregeln (aus zwei Zeugen Mund, wird alle Wahrheit kund) keinen besonderen Regeln. Er hat nach eigener Überzeugung festzustellen, was er für wahr hält.
D. Verfahrensablauf: Mit was geht die freie Beweiswürdigung einher? Die große Verantwortung der freien Beweiswürdigung geht mit einer Begründungspflicht einher, weil freie Beweiswürdigung nicht mit Willkür zu verwechseln ist.
D. Verfahrensablauf: Was ist der Standard des Beweismaß? Das Gesetz schreibt vor, dass der Richter mit hoher Wahrscheinlichkeit davon überzeugt sein muss, dass etwas sich so ereignet hat, damit er davon ausgehen darf (ist feststellen darf).
D. Verfahrensablauf: Was passiert wenn der Standard des Beweismaß nicht erreicht wird? Wird der Standard nicht erreicht? Trifft der Richter eine negative Feststellung (es kann nicht festgestellt werden, ob der Beklagte schneller als 30 KMH gefahren ist). Solche Beweislosigkeit ist aber keine Entscheidungslosigkeit. Es greifen die Beweislastregeln ein.
D. Verfahrensablauf: Sind alle Beweise aufgenommen, fällt der Richter seine Entscheidung. Wie werden diese Entscheidungen genannt? Entscheidungen in der Sache selbst werden in Urteilsform gefällt, sonstige Entscheidungen in Form des Beschlusses (zum Beispiel Zurückweisung der Klage wegen Unzuständigkeit).
D. Verfahrensablauf: Gegen die Entscheidung eines Gerichtes in erster Instanz steht dem Parteien im Regelfall ein Rechtsmittel zu, wie schaut jener aus? Ein dreigliedriger Instanzenzug ist typisch. Als zweite Instanz nach dem Bezirksgericht kommt das übergeordnete Landesgericht, wenn aber das Landesgericht erste Instanz war, das übergeordnete Oberlandesgericht.
D. Verfahrensablauf: Unter welchen Voraussetzungen kann der Oberste Gerichtshof als dritte und letzte Instanz angerufen werden? Bei Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung kann der OGH als dritte und letzte Instanz angerufen werden.
D. Verfahrensablauf: Was besagt das Neuerungsverbot? Danach müssen die Parteien alles, was für sie nützlich ist, bereits in der ersten Instanz in das Verfahren einbringen. Spätere Beweisanbote bleiben unberücksichtigt. So wird eine Verfahrenskonzentration erreicht.
E. Wirkung einer rechtskräftigen Entscheidung: Wann wird eine Entscheidung rechtskräftig? Ist gegen eine Entscheidung kein Rechtsmittel mehr zulässig oder ist die Rechtsmittelfrist schon abgelaufen, wird die Entscheidung rechtskräftig.
E. Wirkung einer rechtskräftigen Entscheidung: Was passiert bei Weigerung eine Partei einer Entscheidung folge zu leisten? Die Entscheidung kannE. Wirkung einer rechtskräftigen Entscheidung: mit den Mitteln des Exekutionsrechts Zwangsvollstreckung werden.
E. Wirkung einer rechtskräftigen Entscheidung: Zwischen wem wirken Gerichtsurteile? Gerichtsurteile wirken nur zwischen den Parteien, nicht hingegen gegenüber anderen Personen.
E. Wirkung einer rechtskräftigen Entscheidung: Was meint § 12 des ABGB zu Urteilen? Das Urteil hat nie die Kraft eines Gesetzes.
E. Wirkung einer rechtskräftigen Entscheidung: Was können Sie zu Präjudizien in Präzedenzfällen sagen? Ein Urteil hat nie die Kraft eines Gesetzes, dies bedeutet auch, dass ein Gericht nicht an bereits ergangenen Urteile andere Gerichte in ähnlichen Rechtsstreitigkeiten gebunden ist.
E. Wirkung einer rechtskräftigen Entscheidung: Was besagt das Case law englischer Prägung? Sieht eine Bindung an die Entscheidungsgründe von Präzedenzfällen vor.
Römisches Recht:
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