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Flashcards

Dokumentation und Evaluation psychotherapeutischer Behandlungsverläufe

uteschuette German 57 cards

Cards in this deck (57)

  1. 1DokumentationSammeln, Ordnen und Speichern von Daten psychotherapeutischer Tätigkeit. Sie ist eine Nebenpflicht des Behandlungsvertrags!
  2. 2DokumentationsumfangAnamnese und Diagnose ausführlich und schriftlich.
    Behandlungsverlauf, besondere Ereignisse oder Therapiepausen: kurze Notizen
  3. 3Dokumentationspflichtige Daten- soziographische Daten, Rahmenbedingungen
    - Diagnose
    - Befunde (auch von Dritten)
    - ther. Interventionen
    - Änderungen von Diagnose und Behandlung
    - Störungen
    - "informed consent"
    - formale Bilanzierung zum Therapieende (Sitzungsanzahl, Dauer, Evaluation)
  4. 4Informed ConsentEinwilligung zur Therapie nach erfolgter Aufklärung.
  5. 5Pflichten beim Umgang mit Patientendaten- Patientenunterlagen "in gehöriger Obhut" = nicht frei zugänglich
    - Aufbewahrungsdauer 10 Jahre
    - Vorkehrungen zur Sicherung von Daten bei Tod, Krankheit etc.
    - Praxisaufgabe: Sicherstellung der Archivierung
  6. 6Persönlichkeitsschutz- Patientendaten werden nur für praxisinterne Zwecke verwendet!
  7. 7Auskünfte an DritteGrundsätzlich ist der Therapeut zur Verschwiegenheit
    verpflichtet; Inhalte dürden nicht ohne Erlaubnis des Patienten weitergegeben werden.
  8. 8Übermittlungspflichten (die dem Patienten nicht mitgeteilt werden müssen)- Bei einem höherrangigen Rechtsgut
    -Bei Notwehr
    --> kann notwendig werden.
    - Bei Kenntnis von aktuellen geplanten schweren Straftaten
    - Bei Kenntnis von gefährlichen, ansteckenden meldepflichtigen Erkrankungen.
    --> es besteht Offenbarungspflicht
  9. 9Abwägung zwischen Schweige- und Fürsorgepflicht (im Hinblick auf Gefahrenabwehr)- Bei Selbst- oder Fremdgefährdung
    - Bei Kindesmisshandlung
    - Bei Offenbarung von psych. Erkrankungen zum Zwecke der Unterbringung
  10. 10Datentransfer mit Leistungsträgernmit Zustimmung des Patienten oder aufgrund gesetztlicher Regelungen, in einem vereinbarten Ausmaß
  11. 11Leistungsträger, an die Daten ggf. weitergegeben werden:- Krankenkasse und MdK
    - gesetz. Unfall- und Rentenversicherung
    - Versorgungsämter
    - privatärztliche Verrechnungsstellen
    - private Versicherungen
    - kassenärztliche Vereinigung
  12. 12Das Einsichtsrecht der therapiefinanzierenden Stellen...umfasst ausschließlich die für die Erfüllung der Dienste notwendigen Angaben.
  13. 13AufbewahrungsfristenIn Praxen 10 Jahre
    In Kliniken 30 Jahre
  14. 14Wann ist die Weitergabe geschützter Daten möglich?-Schweigepflichtsent-bindung
    - Gesetztlicher Offenbarungsbefugnis nach Güter- und Interessenabwägung
    - gilt auch nach dem Tod des Patienten (weiterhin: wäre eine Weitergabe in seinem Interesse gewesen?)
  15. 15EinsichtsnahmerechtPotentiell müssen auf Anforderung alle dokumentierten Inhalte dem Patienten übergeben werden.
  16. 16Besonderheiten im Einsichtsrecht bei PTBehandler entscheidet:
    - ist die Aushändigung zu verantworten?
    - Gibt es Schutzinteressen, die zu beachten sind (Droht durch Einsicht Selbstgefährdung?)
    - wird die ther. Handlungsfähigkeit eingeschränkt (v.a. bei laufender Therapie!)
  17. 17Mindestanforderungen an eine BasisdokumentationZeitnah, regelkonform, vollständig, richtig. Infoerhebung zu Beginn, in Form von Zwischenerhebungen und am Ende der Therapie.
  18. 18Ziel der BasisdokumentationEinheitliche Erfassung von festgelegten Merkmalen bei allen zu behandelnden Patienten.
  19. 19Rolle der BasisdokumenationOhne gibt es keine Aussagen über die Qualität von Behandlungen
  20. 20Therapiebegleitende Evaluation ist die ...systematische, datenbasierte Beschreibung und Bewertung von Behandlungsergebnissen im Gesamten und in ihrer Stabilität.
  21. 21Ziele der therapiebegleitenden Evaluation dient ...der Überprüfung des Erfolg bisher eingesetzter Methoden (Mitte und Ende der Therapie).
  22. 22Interne EvaluationWird von Mitarbeitern der Institution oder den Programmentwicklern selber durchgeführt.
  23. 23Externe Evaluationwird von unabhängigen Auswertern durchgeführt.
  24. 24Formative Evaluation (auch Prozessevaluation oder Programmevaluation)Erhobene Informationen werden genutzt, um im laufenden Programm genutzt, um einzelne Komponenten zu optimieren.
  25. 25Summative Evaluation (ergebnisorientierte Evaluation)Erfolgt nach der Durchführung einer Maßnahme.
  26. 26EvaluationBewertung von Effekten einer Maßnahme
  27. 27BegleitforschungWissenschaftliche Beratung bei Modellversuchen (ähnelt der Evaluation, ist breiter angelegt).
  28. 28Teile der Verlaufsdokumentation- Tätigkeitsdaten (diagn. oder ther. Interventionen)
    - Prozessdaten (Beziehung, Motivation)
    - Evaluationsdaten (bezogen auf die Symptomatik)
    - Auffälligkeiten
    - subjektive Eindrücke
  29. 29Qualitätssicherungist ein Teil des Qualitätsmanagements und bezieht sich auf alle vorbereitenden, begleitenden und prüfenden Prozesse, die gewährleisten sollen, dass ein Produkt die definierte Qualität hat. Evaluation ist eine Form der Qualitätssicherungsver-fahren.
  30. 30EfficacyEffektivität einer Maßnahme unter Ideal- / experimentellen Bedingungen.
  31. 31EffectivenessWirksamkeit unter Alltagsbedingungen / in der klinischen Praxis
  32. 32Dosis-WirkungsfrageWelche Patienten haben unter welchen Bedingungen welchen Behandlungsbedarf?
  33. 33Prä-post-Status-Messungen1. Direkte Veränderungsmessung (Erhebung der erlebten Veränderungen zu einem Zeitpunkt, meist Katamnese)
    2. Indirekte Veränderungsmessung (Zu zwei oder mehr Messzeitpunkten werden Angaben gemacht.Berechnung von Effektstärken möglich)
  34. 34Zielerreichungs-skalierung (Goal Attainment Scaling) nach Kirusek und ShermanGemeinsam formulierte und operationalisierte Therapieziele werden hinsichtlich ihrer Relevanz gewichtet, nach Abschluss wird der Jetzt-Zustand in Bezug auf die Ausgangslage ein (-2 bis +2, 0 für erwarteten Ausgang)
  35. 35Katamnesen...dienen zur
    -Prüfung der Behandlungseffektivität
    -der Sicherung der Behandlungsqualität
    -zur Beantwortung von Forschungsfragen.
  36. 36Aufgaben der Qualitätssicherung 1.Planung: Im Vorfeld werden die Maßnahmen zur Qualitätsprüfung festgelegt.
  37. 37Aufgaben der Qualitätssicherung 2.Prüfung: wie in der Planung festgelegt werden Kontrollmaßnahmen durchgeführt.
  38. 38Aufgaben der Qualitätssicherung 3.Lenkung: Aufgrund der Prüfungsergebnisse werden Entscheidungen getroffen.
  39. 39Rechtliche Regelungenfinden sich im Psychotherapeutengesetzt und im SGB.
    Qualitätssicherung in der PT fällt in die Länderkompetenz, dies wird delegiert an die Psychotherapeutenkammern.
  40. 40Umsetzung der Qualitätssicherung durch die Psychotherapeuten-kammern:Durch Ausschüsse zur Aus- Fort- und Weiterbildung; Ausschüsse zu Qualitätssicherung (Prozess und Ergebnis); Ausschuss zur Berufsordnung
  41. 41Einteilung der Qualitätssicherung nach Donabedian1. Strukturqualität
    2. Prozessqualität
    3. Ergebnisqualität
  42. 42StrukturqualitätRahmenbedinungen: sachliche, strukturelle und personelle Voraussetzungen der Heilbehandlung
  43. 43ProzessqualitätDurchführung und Verlauf der Therapie (Übereinstimmung mit Standards, Dokumentation u.ä.)
  44. 44ErgebnisqualitätErreichung genereller und individueller Ziele
  45. 45Maßnahmen zur Erhöhung der Strukturqualität 1.- Qualifizierung des Personals (theoretische Vertiefung; praktisch-klinische Tätigkeit; SV, Intervision, Selbsterfahrung)
    -
  46. 46Maßnahmen zur Erhöhung der Strukturqualität 2.Vereinbarung von Leitbildern, die den Umgang mit Patienten, Ausbildungskandidation und Kollegen regeln Gleichheit, Fürsorge, Nichtschädigung, Autonomiebewahrung).
  47. 47Maßnahmen zur Erhöhung der Strukturqualität 3.Ermittlung & Vereinbarung von Kriterien, Normen und Standards, bspw. mit einem Qualitätssicherungsprogramm
  48. 48Maßnahmen zur Erhöhung der Strukturqualität 4.Standardisierung der Therapievorbereitung (Basisdokumentation mit Anamnese und Soziodemographie)
  49. 49Maßnahmen zur Erhöhung der Strukturqualität 5.Manualisierung von Therapieprogrammen
  50. 50Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Bereich des ther. Vorgehens (Prozessqual.) und des Therapieergebnisses (Ergebnisqual.) 1.Qualitätszirkel: Mitarbeiter verschiedener Berufsgruppen der unteren Hierarchieebene treffen sich, um Probleme zu besprechen und Lösungen zu generieren.
  51. 51Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Bereich des ther. Vorgehens (Prozessqual.) und des Therapieergebnisses (Ergebnisqual.) 2.Externe und interne Supervision:
    Reflexion - nicht Instruktion
    gemeinsame Erörterung - nicht Schulung
  52. 52Haltung von SuperivisorenAllparteilichkeit, Ergebnisoffenheit, kritische Loyalität,
    Interesse an einer nachhaltigen Verbesserung von Arbeitsbedingungen und -ergebnissen
  53. 53Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Bereich des ther. Vorgehens (Prozessqual.) und des Therapieergebnisses (Ergebnisqual.) 3.Intervision
  54. 54Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Bereich des ther. Vorgehens (Prozessqual.) und des Therapieergebnisses (Ergebnisqual.) 4.Standardisierung der Ergebnis- und Erfolgsbewertung
  55. 55Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Bereich des ther. Vorgehens (Prozessqual.) und des Therapieergebnisses (Ergebnisqual.) 5.Standardisierung von Katamneseerhebungen
  56. 56Interne Validitätgibt die Eindeutigkeit der gewonnenen Ergebnisse wieder. Je kontrollierter die Studie, desto intern valider.
  57. 57Externe Validitätgibt die Generalisierbarkeit der Ergebnisse wieder. Je realitätsnäher (effectiveness-studies) desto extern valider.

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Flashcards on Dokumentation und Evaluation psychotherapeutischer Behandlungsverläufe, created by uteschuette on 03/02/2014.
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