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Karteikarten

01 Erklärungen, die keine Willenserklärungen sind

R N Zivilrecht Rechtswissenschaften Deutsch 5,0Durchschnittliche Bewertung 5,0 von 5 (1 Bewertung) 14 Karten

Karten in diesem Stapel (14)

  1. 1Erklärungen, die keine Willenserklärungen sindRechtswidrige Handlungen
    Realakte
    Gefälligkeiten
    Informationen
    Geschäftsähnl. Handlungen/Erklärungen
  2. 2Rechtswidrige Handlungenunerlaubte Handlungen, §§ 823 ff.
    Pflichverletzungen,
    Verstöße gegen Pflichten aus dem Schuldverhältnis (insbs. Vertrag)
  3. 3Realakteerlaubte Handlungen, die auf einen physisch-technischen (nicht rechtlichen)
    Erfolg gerichtet sind, an die das Gesetz aber bestimmte Rechtsfolgen knüpft
    Wille des Handelnden ist irrelevant
    u.a. „Verbindung,
    Vermischung, Verarbeitung“ (§§ 946 ff) und sonstige tatsächliche
    Vorgänge wie die Reparatur einer Uhr, eine ärztliche Operation und eine kaufmännische Buchung
  4. 4Gefälligkeitenunentgeltliche Hilfe oder Annehmlichkeit, die erkennbar in der
    Absicht versprochen wird, sich dadurch rechtlich nicht zu binden
    Voraussetzungen: Unentgeltlichkeit und fehlender Rechtsbindungswille
  5. 5Hinweise für vorliegenden Rechtsbindungswillen in Abgrenzung zur GefälligkeitWert der anvertrauten Sache
    wirtschaftliche Bedeutung d Angelegenheit
    erkennbares Interesse des Begünstigten
    Gefahr, in die er durch eine fehlerhafte Leistung geraten kann
  6. 6Beispiele für vorliegenden Rechtsbindungswillen, wo doch keine Gefälligkeit vorliegtErteilung einer fachlichen Auskunft durch Angehörigen eines Freien Berufes und hohe Bedeutung der Frage
    Unentgeltliche Gebrauchsüberlassung und Hochwertigkeit der Sache (nicht bei geringwertigen Sachen)
  7. 7Gefälligkeitsverhältnisse mit „rechtsgeschäftsähnlichem Charakter“Haftung aus unerlaubter Handlung:
    Bestehen von Schutzpflichten, die zu Schadensersatzansprüchen
    führen können
    zB Tierhalterhaftung bei geliehenem Tier, Aufsichtspflichtverletzung beim Kleinkind, wenn ein großer Schaden entsteht
  8. 8InformationenErklärung, die nur eine Mitteilung enthält und nicht (wie die Willenserklärung) in der Absicht abgegeben wird, die Rechtslage zu ändern
  9. 9Beispiele für InformationenVorbereitung des Vertragsschlusses
    Massenmedien
    Gutachten, Aufstellungen
    Bsp.-Ausnahme: „Unfallschaden: Laut Vorbesitzer Nein“, falsche Werbeaussagen
  10. 10Vorbereitung des Vertragsschlusses (Beispiele für Informationen)Schaufensterauslagen, Anzeigen, Betriebsanleitungen und andere Mitteilungen
  11. 11Massenmedien (Beispiele für Informationen)Nicht nur die Äußerungen von Journalisten (Nachrichten, Berichte und
    Kommentare), sondern auch die Erklärungen Dritter in Presse und Fernsehen
  12. 12Gutachten, Aufstellungen (Beispiele für Informationen)wissenschaftliche Gutachten, Vorlesungs- und Lehrbuchtexte,
    Sachbücher und Arbeitszeugnisse
  13. 13geschäftsähnliche Erklärungen (geschäftsähnliche Handlungen)Erklärungen, die die Entwicklung eines
    Rechtsverhältnisses fördern, unterstützen oder beeinflussen
    Die Rechtswirkung tritt jedoch ein, weil das Gesetz sie vorschreibt (ex lege), nicht wie bei den Willenserklärungen weil sie vom Erklärenden gewollt ist (ex voluntate), analoge Anwendung des WE-Rechts
  14. 14Gruppen der geschäftsähnlichen ErklärungenAufforderung, Bsp.: Mahnung,
    Mitteilung, Bsp.:
    Erklärung, die künftige Willenser-klärungen (Bsp.: Stimmabgaben) vorbe-reiten sollte, Mitteilung über die Erteilung der Vollmacht (§ 171 Abs. 1) und die Anmeldung eines Gewerbes

Informationen

Beschreibung
Rechtswissenschaften Zivilrecht (BGB 02: BGB AT II Willenserklärung und Vertragsschluss) Karteikarten am 01 Erklärungen, die keine Willenserklärungen sind, erstellt von R N am 21/10/2015.
Erstellt von
R N · Okt 2015
Aktualisiert
19 Feb 2016
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10
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Durchschnittliche Bewertung 5,0 von 5 (1 Bewertung)

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