Notizen
Mittelalter
Inhalt der Notizen (1)
Seite 1
Weltliche und geistliche Macht
Vorgeschichte
Das Mittelalter ist geprägt durch Machtkämpfe:
Kaiser
-><- Kirche
später Adel -><- Kaiser
·
Merowingische Könige
werden immer schwächer
→
Karolinger, die das Amt der Hausmeier innehaben,
werden stärker
→
Machtsicherung durch persönliche Bindung
(Verleihung von Grundbesitz/öffentlichen Ämtern statt Waffeneid)
·
Absetzung des letzten merowingischen Kaisers
(Brief an den Papst von Karl Martell: nur der soll auf dem Thron sitzen, der Macht
hat)
→
Ihm wird das Haar abgeschoren -> verliert
sein Zeichen der Macht
·
Karolinger
brauchen Legitimation, da sie keine Tradition wie die Merowinger haben auf die
sie sich berufen können
→
Salbung durch Papst/Bischof
→
Zeichen gottgewollter Würde -> Gottesgnadentum
→
Kirchenstaat
·
Bonifatius = Apostel der Deutschen
·
Mit der Krönung Pippins
und der Salbung zum König durch den Papst war anstelle der Geblütsheiligheit
die Salbung (= gottgewollte Würde) als Königsmerkmal getreten
→
Enge Verbindung von Papst und Kaiser: Pippin
erhält die Würde des patricuus romanorum (= Schutzherr der Röm. Kirche), ein
Titel der vorher dem byzantinischen Kaiser zustand. Zu diesem Titel gehört der
militärische Schutz gegen die Langobarden und die Übergabe einiger
italienischer Gebiete an den HL. Stuhl, wodurch der Kirchenstaat begründet
wurde
→
Pippinsche Schenkung (als Dank für
Dynastiewechsel und Krönung)
·
Karl der Große (Sohn
des Pippins) bestätigte während seiner Herrschaft die Schutzfunktion des
Kaisers gegenüber dem Papst und führte ebenfalls einen Krieg gegen die
Langobarden
→
Festigung der Verbindung zwischen Kirche und
Staat, aber auch Verwischen der Grenzen zwischen weltlicher und geistlicher
Herrschaft -> Regnum & Sacerdotium
·
Karl der Große wird Weihnachten
800 durch den Papst zum Kaiser gekrönt
→
Wird so dargestellt, dass Karl nichts wusste
(nicht gekauft, Konkurrenz zu Byzanz: „Er wollte ja gar nicht“ -> keine
Ambitionen zu unterstellen)
·
Verwischung der Grenzen erkennbar an System der
Eigenkirchen unter den Karolingern, denn
→
Die Kirchen im Frankenreich gehörten nicht der
kirchlichen Organisation, sondern dem Grundherrn auf dessen Boden sie stehen
-> Recht auf Einsetzen der Priester
→
Der Kaiser beanspruchtete die Vertretung der
Kirchen nach außen; er war Herr aller Kirchen, Klöster und Bistümer, die auf
Reichsgut entstanden -> Reichskirchen
·
Karl wird als „Vater Europas“ diskutiert
·
Nachdem Otto
darin gescheitert war das Reich mit Hilfe von Familienmitgliedern zu verwalten
(versuchten ihn zu stürzen um Familie einzusetzen -> Geistliche haben keine
Familie -> keine Ambitionen), stütze er sich im Wesentlichen auf Bischöfe
und Äbte.
→
Keine Konkurrenz, sondern Förderung seiner Macht
→
Gute Verwaltung durch gebildete Leute (lesen,
schreiben, Beherrschung von Latein), die auch Verwaltungserfahrung hatten und
eine hohe moralische Autorität im Volk
→
Gebiet fällt nach Tod an Otto zurück, da sie
keine Erben haben
→
Sicherung des Reichgutes
→
Ottonisches
Reichskirchensystem
Dieses Ottonisch-Salische Reichskirchensystem sah, gemäß der
karolingischen Tradition, die Investitur als selbstverständliches Recht des
Königs an. Die Herrschaftsausübung des Reisekönigs war erst durch die
Unterstützung der kirchlichen Fürsten möglich und durch die Ausstattung mit
weltlichen Lehen und Privilegien hatten sie ja auch Vorteile davon
(Machtzuwachs)
962 wurde Otto I. in Rom
zum Kaiser gekrönt, nachdem er im Streit zwischen dem Papst und dem König von
Italien vermittelt hatte. Otto schwor dem Papst den Sicherheitseid und
daraufhin schwuren Papst und das Volk von Rom Otto die Treue. Im Ottonianum (Vertrag, Urkunde)
bestätigte Otto dem Papst den Besitz des Kirchenstaates (siehe Pippinsche
Schenkung) und legt fest, dass der Papst nach Kanonischem Recht (Kirchenrecht:
Wahl durch Kirchenmitglieder) gewählt wird.
Kaisertum der Karolinger
1.
Weihnachten 800:
Kaiserkrönung Karls des Großen durch Papst Leo III. in Rom
→
Kaiser: Schutzherr der römischen Christenheit;
weltliches Oberhaupt des Abendlandes (Universalanspruch) neben dem geistlichem
Oberhaupt des Abendlandes (Papst) -> Konfliktstoff im späteren Verhältnis
Papst-Kaiser
2.
Kaisergedanke verliert wegen Erbteilungen an
Substanz
3.
Kaisertum Ludwigs II. erstreckt sich nur noch
über Rom und den Schutz des Papstes
4.
Papst gewinnt immer mehr Einfluss auf die
Kaiserkrönung
→
Entwicklung vom
Universalkaisertum Karls des Großen zum Kleinkaisertum Ludwigs II
Kaisertum der Ottonen
Otto I.: 962 Erneuerung der karolingischen Kaiseridee ->
Universalanspruch des Kaisers, zumal Otto die Herrschaft über das Papsttum
gewinnt
Otto II.: Renovatio Imperii Romanorum (Erneuerung des
römischen Reiches) -> Rom als Reichsresidenz -> Weltherrschaft als
Imperator Romanorum Augustus
è
Entwicklung von der Vorstellung des
Universalanspruchs zum Weltherrschaftsgedanken
Tragende Elemente der Königsherrschaften
1.
Karolinger: Lehnswesen:
a.
Einbeziehung der Adligen in die Herrschaft
b.
Elemente des Lehenswesens:
i.
Persönliches Element: Vasall begibt sich in den
Dienst des Lehnsherrn -> gallorömische Kommentation; Vasall schließt
Treueeid mit Lehnsherr -> germanische Gefolgschaft
ii.
Dingliches Element: Landleihe, Ämterleihe
(beneficium bzw. feudum)
c.
Adel erwirkt Erblichkeit der Lehen (877)
d.
Anhäufung von Lehen -> Schwinden der Bindung
an den König
→
Beginn des Dualismus
zwischen König und Adel
2.
Ottonen: Reichskirchensystem
a.
Einbeziehung des Geistlichkeit in das Lehnswesen
b.
Einsetzen der Geistlichen durch den König
-> Laieninvestitur: Einsetzung von Bischöfen mit Ring und Stab
(geistliche Macht)
-> Ausstattung mit Privilegien/Regalien (Markt-, Forst-, Zollrecht,
Gerichtsbarkeit) und Lehen für Hilfe bei Verwaltung (staatliche Macht)
-> Otto ist für Investitur zuständig und hat Einfluss auf Einsetzung
in die Ämter (Personen) -> tragendes Element bei geistlichen und weltlichen
Ämtern (Bsp.: Bruder ist Bischof von Köln und Herrscher über Lothringen) ->
Doppelherrschaft (archidux = archiepiscopus (Archi=Erzbischof + dux=Herzog))
Königskrönung bei Gottesgnadentum
1.
Thronsetzung
2.
Handgang und Treuegelöbnis
3.
König geht in Kirche, wird von Bischof gegrüßt
und mit Krummstab berührt
4.
Öffentliche Akklamation
5.
Insignienüberreichung (Schwert/Zepter – Stab)
durch den Bischof
a.
Schwert: Schutz der Christen
b.
Mantel: Schutzmantel des Reiches
c.
Stab/Zepter: milder Herrscher -> Bonus im
Jenseits
6.
Salbung
7.
Krönung
→
Gottesgnadentum und dann weltliche Macht, Gottes
Wille wird immer wieder hochgehalten; Trennung von fürstlicher (Krönung draußen
-> wichtiger als kirchlicher) und geistlicher Meinung (Salbung/Krönung
drinnen -> Gottes Wille ist einziges was zählt)
·
Bereits im Krönungszeremonial 936 wird die
Verpflichtung der Kirche auf das Reich erkennbar: Weltliche Thronsetzung vor
dem Aachener Münster, danach Salbung, Krönung und zweite Thronsetzung
→
Gegengewicht zu den
weltlichen Fürsten
Investiturstreit
·
Streit zwischen Kaiser und Papst um Macht (Wer
steht höher?)
Zweischwerterlehre/Zwei Gewalten wird in Bildern
verdeutlicht. Die Grundlage ist ein Bibelgleichnis. Bis zu den sächsischen
Kaisern (bis 1024) auch unter Karl und Otto
ging man davon aus, dass sowohl Kaiser als auch der Papst von Gott in ihr Amt
eingesetzt worden sind.
Die Zwei Schwerter werden als Sinnbild für das Recht zur
Ausübung von Macht angesehen, sowohl im weltlichen als auch im geistlichen
Bereich.
Allerdings war man bis zu den Kirchenreformen im 11. Jhd der Meinung, dass die beiden Schwerter in
den Händen des Kaisers vereinigt seien und zwar als Sinnbild für den religiösen
Kampf innerhalb und außerhalb des römischen Reiches.
Diese Theorie wurde gestützt durch den Umstand, dass der
Kaiser Schutzherr der Kirche ist.
Im Zuge der Kirchenreform nehmen die Päpste für sich in
Anspruch das geistliche Schwert zu führen, das bedeutet die geistliche Macht
inne zu haben.
Aus diesem päpstlichen Widerspruch gegen die Vermengung der
Gewalten seit Otto hat sich das Ganze hingesteigert zu einem hierokratischem
Anspruch (Anspruch auf Priesterherrschaft)
Für Papst Gregor VII. stand fest, dass die Priester
einerseits mit dem geistlichen Schwert gewappnet seinen (das ihnen das Recht
auf Investitur und das Recht über Kirchenstrafen gegen Sünder gibt), aber
indirekt verfüge man auch über das weltliche Schwert, denn die Kirche besitzt
das recht Kaiser bzw. König zu Hilfe zu rufen gegen Feinde der Kirche.
Dieser Streit um das Verhältnis von weltlicher Macht (Imperium
da Regnum) und geistlicher Macht (Sacerdotium) wird von der Kirche zunehmend zu
ihren Gunsten ausgelegt und zwar von der Behauptung, dass das regnum dem
sacerdotium unterzuordnen sei, weil es das geringere sei (Elasius) bis hin zu
einem Rechtskommentar (1250). Der besagt: Die Kirche besitze beide Schwerter
(das geistliche selbstführend und das weltliche befehlend) bis dann schließlich
Papst Bonifaz VIII. (1302) sagt, alle Reiche sind in meiner Hand, denn ich habe
die zwei Schwerter
Kirchenreform
Im 10./11. Jhd kommt es
zu einer Reformbewegung, die vom Kloster Cluny in Burgund ausgeht und die die
libertas ecclesiae (Freiheit für die Kirche, Reinheit der Kirche von weltlichen
Machteinflüssen) fordert:
-
Kampf gegen Ämterkauf (Simonie)
-
Zölibat als Voraussetzung zur Priesterweihe
-
Wahl von Bischöfen/Äbten nach Kanonischem Recht
-
Wiederherstellung der alten Ideale Armut, Gebet
und Gottesdienst in den Klöstern
-
Befreiung von Kirchen/Klöstern von ihrer
Einbindung an/in die weltliche Herrschaft
-
Verbot der Laieninvestitur
Diese Reformbewegung wurde mit Unterstützung König Heinrichs III. (1039-56) im Reich verbreitet,
denn Heinrich sah in den dringenden Reformen (besonders wegen dem Ämterkauf)
den unmittelbaren Amtsauftrag Gottes und keinerlei Widerspruch zum
Reichskirchensystem. 1046 die Synoden von Sutry und Rom, Heinrich III. setzt 3
rivalisierende Päpste ab und einen neuen ein. Mit Papst
Leo IX., der aus dieser Reformbewegung stammt, erzwingt Heinrich III:
den Eingang der Reformen.
Unter Heinrich III. Förderung der Reformen und Einklang von
Königtum und Papsttum, da hier noch der Schwerpunkt der Reform auf Simonie,
Zölibat und Moral lag. Erst unter Nachfolger Heinrich IV. kommt es zum Bruch.
Gregor VII. (1020-1085):
-
Mönch Hildebrand
-
Vertreter der Reformbewegung
-
1073 Wahl zum Papst
Heinrich IV. (1051-1106:
-
Wird nach dem Tod seine Vaters mit 5 Jahren
zum König gekrönt, aber seine Mutter Agnes übernimmt für ihn die
Regierungsgeschäfte
-
Erzbischof von Köln Ano entführt Heinrich und zieht
ihn bis 1066 auf
-
Obhut von Adelbert von Krämer
-
1073-75: Sächsischer Aufstand durch stärkere
Machtausübung von Heinrich -> brutale aber sehr erfolgreiche
Niederschlagung -> straffe Maßnahmen direkt zu Beginn, will seine Macht
etablieren/durchsetzen
Gregor will Investiturrecht reformieren:
Gregor
-><- Heinrich
è
Es kommt zur Exkommunikation Heinrichs (Eingriff
in weltliche Macht, Gottesgnadentum, keine Hochzeiten/taufen, Treueeid der
Bevölkerung aufgelöst)
è
Bußgang von Canossa
è
Papst muss ihm vergeben -> Heinrich festigt
seine Macht wieder
è
Später wieder Exkommunikation
è
Heinrich setzt Gegenpapst ein -> Gregor
stirbt im Exil
Wormser Konkordat 1122
·
Trennung von Spiritualia und Temporalia
·
Die Investitur in ein Kirchenamt wird unterteilt
in zwei voneinander getrennte Bereiche:
o
Spiritualia: Einsetzung ins geistliche Amt durch
freie Kanonische Wahl und Übergabe von Ring und Stab
o
Temporalia: Einsetzung in das weltliche Lehen,
in weltliche Güter und Rechte, die der König mit dem Zepter übergibt
·
Trotz dieser Trennung war es faktisch unmöglich
einen Kandidaten gegen den Willen des Kaisers/Königs zu wählen.
·
Weltlichen Teile einer geistlichen Institution
wurden ganz nach dem Lehnsrecht begriffen
→
Alle weltlichen Güter und Rechte einer Kirche
sind Regalien und damit bis auf die Form einer Übergabe den Lehen weltlicher
Herren gleichgestellt
→
Aus der unmittelbaren Reichskirchenverwaltung
wird eine lehnsrechtliche Beziehung; kein Bischof oder Abt kann Lehnsherr sein
ohne vom König unmittelbar belehnt
worden zu sein
Prozess des Machtverfalls
I.
Beginn des Verhältnisses
a.
Pippin der Jüngere (751-68):
i.
Sakrale Legitimierung des karolingischen
Königtums durch den Papst -> Salbung
ii.
Schutz vor den Langobarden: „Patricuus
Romanorum“
iii.
Entstehung des Kirchenstaates durch Pippinische
Schenkung
b.
Karl der Große (768-814)
i.
Schutz der Kirche
ii.
Erneuerung des Kaisertums
c.
Ottonen
i.
Reichskirchensystem
ii.
Entscheidender Einfluss auf die Papstwahl
→
Herrschaft der
weltlichen über die geistliche Macht
II.
Auseinandersetzung
a.
10./11. Jhd: kirchliche Reformbewegung von Cluny
„libertas ecclesiae“ -> Infragestellung der staatlichen Ordnung (Priesterehe,
Laieninvestitur, Simonie)
b.
Maßnahmen der Päpste:
i.
1059: Papstwahledikt (Wahl des Papstes nur durch
Kardinäle)
ii.
1075 „dictatus papae“ (Herrschaftsanspruch des
Papstes über weltliche Gewalt) -> 1076: Absetzung Heinrichs IV.; 1077 Gang
nach Canossa, Lösung vom Bann
c.
1122: Wormser Konkordat: Kompromiss: Trennung
zwischen weltlicher und geistlicher Gewalt
→
Aufstieg des Papsttums
und Rivalität zwischen Kaiser und Papst
III.
Der Endkampf
→
1213: Innozenz III.: Proklamierung der
päpstlichen Weltherrschaft
→
1302: Bulle „unam sanctum “: Formulierung des
päpstlichen Weltherrschaftsanspruch
→
Durch Frankreich politische Entmachtung des
Papsttums: 13013: Gefangenschaft des Papstes in Avignon
→
1338: Kurverein von Rense: Ausschaltung des
Papstes von der Wahl zum deutschen König
→
Scheitern des
päpstlichen Weltherrschaftsanspruch durch Aufkommen der Nationalstaaten
Informationen
- Beschreibung
- Abitur Geschichte Notiz am Mittelalter, erstellt von K. Boettcher am 30/01/2016.
- Erstellt von
- K. Boettcher · Jan 2016
- Aktualisiert
- 29 Apr 2016
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