Flashcards
Datenschutz
Cards in this deck (51)
- 1Definiere DatenschutzFreiheit eines jeden einzelnen über Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.
- 2Definition IT-Sicherheit- Passwortschutz
- Verschlüsselung
- Elektronische Signatur
- Backup
IT-Sicherheit um Datenschutz technisch zu gewährleisten - 3Individualsphäre- Öffentliches-, wirtschaftliches- und berufliches Wirken
- 4Privatsphäre- Familien und Privatleben nicht nur im häuslichen Bereich
- Recht am eigenen Bild, Namensrecht, Schutz der Ehre - 5Intimsphäre- Gedanken, Gefühlswelt, Sexualleben
- 6Grundrechtsschutz (5)-Schutz des Individuums
-Schutz der Freiheit
-Basis für soziales Interagieren
-Recht auf informelle Selbstbestimmung
-Bedingung der Demokratie - 7Wer gibt Erlaubnis auf Daten zuzugreifen?- Bundesdatenschutzgesetz
- Betriebsvereinbarung
- Betroffener durch Einwilligung - 8Personenbezogene Datenalle Angaben die sich auf eine bestimmte oder aber auch nur bestimmbaren Person beziehen
- 9Personenbezogene Daten Beispiele (5)- Vermögen
- Name
- Adresse
- Gehalt
- Geburtstag
- Kreditkartennummer
- Telefonnummer
- Ethnische Herkunft
- Sexualleben
- Gesundheit
- Politische Meinung
- Konfession - 10Schutz wenn... Schutz nicht bei ...- ...Daten per EDV verarbeitet wurden (Textverarbeitung)
- Analog erhoben und strukturiert (Formulare)
- Gedruckte Dokumente
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- Handschriftlichen Notizen - 11Grundprinzipien des Datenschutzes- Transparenz - Welche Daten und Warum und von Wem wozu
- Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
- Zweckbindung - nur für eindeutige und legitime Zwecke
- Datenvermeidung und Sparsamkeit - nur für Zweck benötigte Daten
- Erfordrlichkeit
- Richtigkeit - 12Wie gegen Werbung wehren ?Wiederspruchsrecht
- Eigene Nutzung und Übermittlung an dritte unzulässig
- Bei Empfangenden dritten: Sperrung der Daten
Pflicht auf Hinweis auf das Wiederspruchsrecht durch verantwortliche Stelle
- Bei Vertragsschluss
- Bei erster Werbung - 13Was ist die Werbeliste?- Nutzung von Personenbezogenen Daten für Weerbezwecke ist eine Liste mit folgenden Inhalten
- Gruppenzugehörigkeit (Kunde die letztes Jahr ein Auto gekauft haben)
- Name
- Alter
- Akademischer Grad
- Beruf
- Anschrift
- Auf diesen Grundlagen darf es Werbung geben
- Schutzwürdige Interessen der Betroffenen dürfen nicht entgegenstehen
- Mehr Daten nur mit Einwilligung - 14Was gilt für die Einwilligung- Grundsätzlich schriftlich
- Ausnahme Telefonumfrage (mündliche Einwilligung nötig)
- Kann jederzeit für die Zukunft wiederrufen werden - 15Rechtsgrundlage für Einsatz von Cookies- Direkt indentifizierenden Angaben im Cookie
- Erlaubt wenn zur Erbringung des Dienstes erforderlich
- Zur Steuerung der Verbindung (Caching des Warenkorbs) - 16Auf was sollte ich achten wenn ich Cookies auf meiner Website verwenden will?- Nur HTML Cookies
- Pseudonyme für Nutzerprofile
- Benutzer auf Wiederspruchsrecht aufmerksam machen
- Über Einsatz von Cookies informieren
- Ohne Cookies auskommen
- Keine Zusammenführung bin Pseudonyme und Identitätsdaten - 17Laut dem Telemediengesetzt dürfen Daten?Erfasst und Verarbeitet werden:
- Erfassen von Nutzungsdaten wie
- Identifikation des Nutzers
- Beginn Ende der Nutzung
- Angabe über die in Anspruch genommenen telemedien
- Z.B. IP-Adresse,Zeitstemptel, Cookies, Seitenaufrufe Reihenfolge
Verarbeitet werden wenn das TMG dies erlaubt oder der Nutzer einwilligt. - 18Wann ist das Verarbeiten von personenbezogenen Daten nach dem TMG erlaubt?- Das TMG dies erlaubt oder
- Der Nutzer einwilligt - 19Tell a friend Funktion?Rechtlicher Graubereich
- Verstößt gegegen UWG(unlauterer Wettbewerb Gesetzt)
- Verstößt gegen BDSG
Kann als private Empfehlung ausgelegt werden
- Damit weder UWG noch BSDG betroffen
- Reine Produktempfehlung keine zusätzliche Werbung
- Absender keine unternehmensadresse
- Keine Prämien auf Verwendung der Funktion
- Der Empfänger soll mit der Zusendung der E-Mail einverstanden sein - 20Was ist ScoringWahrscheinlichkeitswert für ein bestimmtes zukünftiges Verrhalten des Betroffenen
- 21Wann ist Scoring zulässig?- wissenschaftlich anerkanntes statisches Verfahren
- Nur zulässig erworbene Daten Dürfen benutzt werden
- Kein Scoring ausschließlich auf Anschriftendaten (Geo Scoring) - 22Wann dürfen durch Scroing ermittelte Werte an dritte weitergeleitet werden? bzw was muss beachtet werden?- Empfangende dritte muss berechtigtes Interesse dalegen = Ziele und Zwecke
- Konkreter Bezug zu Vorgang
- Glaubhafte Darlegung des Interesses - 23Welche Daten sollen im Zuge der Vorratsdatenspeicherung gespeichert werden?Was wird gespeichert ?
- Telefon
- Telefonnummern, Zeitstempel, bei VoIP IP Adessen
- Kurz-, Multimedia Nachricht
- Kennung, Zeitstempel
- Mobile Telefonie
- Internationale Kennung, Funkzellenstandort
- Internet
- IP- Adresse
- Zeitstempel - 24Was wird nicht im Zuge der Vorratsdatenspeicherung gespeichert?- Inhalt der Kommunikation
- Daten über aufgerufene Internetseiten
- Daten der elektronischen Post - 25Laut dem Auskunftsrecht hat man das Recht auf Auskunft über welche Daten?Auskunft über
- Persönliche oder sachliche Verhältnisse die auf Personen beziehbar
- Herkunft der Daten
- Empfänger an die Daten übermittelt werden
- Zweckbestimmung u Zweckänderung
- Scoring wert - 26Wo hat das Auskunftsrecht seine Grenzen?wenn Wahrung des Geschäftsgeheimnisses nicht überwiegen
- 27Wie muss ein Betroffener sein Auskunftsrecht einfordern?Schriftliches oder mündliches Verlangen des Betroffenen nötig
- 28Ist die Auskunft durch das Auskunftsrecht kostenfrei?Auskunft ist unentgeltlich zu erteilen
- Auskunftsersuchen an Auskunfteien einmal jährlich kostenfrei
- Danach Entgelt wenn Betroffener Daten wirtschaftlich nutzen kann
- Keine Kostenerhebung wenn dann unzulässig oder unrichtig gespeichert wurden - 29Wann hat der Betroffene den Anspruch auf Löschung- wenn Keine Erlaubnis und Einwilligung
- Bei Verarbeitung für eigene Zwecke, sobald Speichern für die Person selbst nicht mehr erforderlich ist
- Bei Verarbeitung für fremde Zwecke, wird 4 Jahre nach Speicherung geprüft ob nicht erforderlich
- Unbegrenzte Speicherung ist unzulässig - 30Sperrung statt Löschung wenn- Einer Löschung gesetzlich oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen (z.B. Ärztliche Unterlagen 10 Jahre)
- Wenn schutzwürdiges Interesse beeinträchtigt werden würde
- Eine Löschung aufgrund besonderer Art der Speicherung nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich ist - 31Definiere Technische und Organisatorische Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen DatenAlle Stellen die personenbezogene Daten erheben, nutzen, verarbeiten oder speichern müssen technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen und den Schutz der Personenbezigenen Daten zu gewährleisten.
- 32Nenne Technische und Organisatorische Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen DatenRisikoanalyse
Schutzstufenkonzept
Konkrete Masnahmen
-Zugangskontrolle
-Zugriffskontrolle... - 33Wer ist Dritter?Jede Person oder Stelle außerhalb der verantwortlichen Stelle
Verbundene Unternehmen (Konzerne) bleiben dritte solange rechtlich selbstständig - 34Datenverarbeitung im Auftrag- Auftragnehmer hat gegenüber Auftragsgeber nur Hilfefunktion
- Auftragnehmer ist weisungsgebunden bzw. hat bestimmten Entscheidungsspielraum
- Schriftliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und -nehmer
- Egal ob Aktive oder passive Weitergabe - 35Auftragsdatenverarbeitung für EU Staaten oder Staaten des europäischen Wirtschaftsraum möglichJa
- 36Auftragsdatenverarbeitung für Staaten außerhalb der EU oder des europäischen Wirtschaftsraum möglichNur wenn es eine
- Rechtsgrundlage für die Übermittlung gibt
- Existiert in das Land in das übermittelt werden soll ein angemessenes Datenschutzniveau - 37Welche Gesetzte beim Speichern,Bearbeiten,Erstellen,Verarbeiten,Veröffentlichen von Fotos?- Erstellen, speichern, bearbeiten - BDSG/GVO
- Verbreiten, Veröffentlichen Kundsturheberrechtsgesetzt KUG/GVO - 38Wann veröffentlichen von Portrait Fotos (Firmen Kontakte) erlaubt?- Veröffentlichung mit Einwilligung
- Gilt für Intranet und Internet
- Anders als beim BDSG kennt das KUG konkludente Einwilligungen an (erscheinen beim Unternehmensfotograf)
- Ausnahme Bild aus Zeitgeschichte - 39Fotos von Veranstaltungen/Versammlungen erlaubt wenn?- Veranstaltung muss im Vordergrund stehen
- Personen dürfen erkennbar im Vordergrund erkennbar sein wenn Symbolwert für Veranstaltung
- Keine zufälligen Versammlungen
- Im Vorfeld auf Fotos hinweisen
- Einwilligung bei Minderjährigen nötig - 40Kein veröffentlichen von Fotos erlaubt wenn?Berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird
- 41Was muss bei Videoüberwachung ein einem öffentlichen Raum beachtet werden?Kennzeichnung der Beobachtung für Betroffene
- Muss erkennbar sein
- Hinweis darf nicht gesucht werden
- Per Schild typisch
- Verantwortliche Stelle muss erkennbar sein (Bankautomat Kamera) - 42Ist die Überwachung von Mitarbeitern erlaubt?- Nur aufgrund konkreter Vorkommnisse
- Mildere Maßnahme möglich ?
- Nicht heimlich - 43Welche Verbindungspartner, Geräte sind durch das Telekommunikationsgesetzt geregelt? (Beispiele für Telekommunikation)- Technische Infrastruktur (Kabel)
- Kabel, Router , Firewall, Einwahlserver
- Beteiligte sind Besitzer des Kabels und Kommunikationspartner
- Kabelbesitzer darf Kommunikation nur soweit technisch nötig mitbekommen - 44Was sind Telemediendienst und in welchem Gesetzt sind diese geregelt?- Platform mittels deren Inhalte angeboten werden
- Webserver, Newsserver,Proxy Server
- Beteiligte sind Abrufer und Anbieter
- Anbieter darf die Inanspruchnahme nur soweit technisch nötig mitbekommen
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- Geregelt im Telemediengesetzt - 45Definiere Fernmeldegeheimnis- Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation
- 46Was wird laut dem Fernmeldegehimnis geschützt und wann beginnt/endet der Schutz?Schutzbereich
- Nähre Umstände der Kommunikation (Verkehrsdaten)
- Rufnummern, IP-Adressen, Datum Uhrzeit, Dauer
- Inhalte
- Wort
- Daten
Wann beginnt der Schutzbereich
- Wenn Übertragung beginnt (erstes Bit, erstes Signal)
Wann hört er auf?
- Wenn Nachricht beim Empfänger angekommen und Übertragung beendet - 47Wenn Internet Privatnutzung erlaubt wird Arbeitgeber zum ? Und was ist er bei dienstlicher Nutzung ?Telekommunikationsanbieter im Sinne des TKG
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BSDG statt TKG - 48Virus? Spam? Gefährlich für Unternehmen?- Schadenstiftende Software
- Gefahr für Unternehmen
- Gut definiert
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- Belästigung, Schaden nur über Volumen
- Keine große Gefahr
- Abgrenzung zu wichtiger Werbebotschaften schwer - 49Maßnahmen gegen Viren und SpamViren
- Echtzeit Scanner, Firewall am Mail Server, Virenschutzprogramm Software
- Technische Kenntnisnahme erlaubt weil Gefahr
Spam
- Blacklist/Whitelist
- Greylisting: Zeitverzögerte Zustellung
- Technische Kenntnisnahme nicht erlaubt weil keine Gefahr - 50Unterliegt der Betreff einer EMail dem Fernmeldegeheimnis ? Warum?- Betreff ist Inhalt
- Inhalt unterliegt Fernmeldegeheimnis - 51IDS - Intrusion Detection System Netzwerke basiertes IDS 2 Arten- Sniffer liest Netzwerk Traffic mit und versucht Angriffe zu erkennen
- Regelbasiertes IDS (erweitert um Abgleich mit bekannten Viren Signaturen)
- Anomaliebasiertes IDS (Software lernt normal Zustand und meldet Änderung)
Hostbasiertes IDS
- Auswertung der Log Dateien
Information
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- Master Informatik Flashcards on Datenschutz, created by Lukas Marckmiller on 09/07/2017.
- Created by
- Lukas Marckmiller
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