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DBG Art. 18 Abs.1. Einführung selbständige Erwerbstätigkeit

Daniel Kojan FRW Steuern, Unternehmungsbesteuerung Fachausweis Rechnungswesen German 1 page

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Einführung selbständige Erwerbstätigkeit:

Im Bereich der Personenunternehmungen ist die selbständige Erwerbstätigkeit einerseits von der unselbständigen Erwerbstätigkeit und andererseits von der Liebhaberei abzugrenzen. Als Indizien dafür wird die frei gewählte Organisation, der Einsatz von Kapital und Arbeit, das Eingehen eines eigenen Risikos, die anhaltende, planmässige und nach aussen sichtbare Ausübung der Tätigkeit, die Gewinnabsicht sowie die Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr herangezogen. Im Bereich des Handels mit Liegenschaften und mit Wertschriften kommen zur Beurteilung der Gewerbsmässigkeit zusätzliche Merkmale zum Tragen: Häufigkeit der Geschäfte, Besitzes Dauer, Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, Einsatz von Fachkenntnissen, Fremdfinanzierung und Realisierung im Rahmen einer Personengesellschaft. Diese Merkmale müssen nicht kumulativ vorliegen. Beim Fehlen eines oder mehrerer Merkmale kann trotzdem Gewerbsmässigkeit vorliegen, wenn ein anderes Merkmal in erhöhtem Masse gegeben ist.

Ausländische Personenunternehmungen, welche in der Schweiz einen steuerlichen Anknüpfungspunkt haben, werden in der Schweiz nach den Grundsätzen der selbständigen Erwerbstätigkeit besteuert. Ausländische Personengesamtheiten ohne Rechtspersönlichkeit sowie ausländische juristische Personen werden als juristische Personen besteuert, und zwar nach den Regeln für diejenigen schweizerischen juristischen Personen, denen sie am nächsten kommen.

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Unterscheidung zwischen einer Anstellung, einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder einer Liebhaberei.
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Daniel Kojan
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