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Grundrechte Probleme
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Zeitpunkt des Beginns des Lebens
(Recht auf Leben, Art. 2 II 1 GG)
Lit: Leben beginnt spätestens mit Nidation (Einnistung der befruchteten Eizelle in der Gebärmutter am 14. Tag nach der Befruchtung)
a.A.: Leben beginnt mit Verschmelzung von Eizelle & Samen
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Zeitpunkt des Lebensendes
(Recht auf Leben, Art. 2 II 1 GG)
h.M: Leben endet mit Hintod
a.A.: Leben endet mit Beendigung aller Körperfunktionen
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Umfasst Recht auf Leben auch das Recht auf Selbsttötung (negative Freiheit)?
(Recht auf Leben, Art. 2 II 1 GG)
h.M. enthält kein Recht auf Selbsttötung
Passive Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen zulässig
Aktive Sterbehilfe ist unzulässig, steht unter Strafe (§§ 212, 216 StGB)
Aktive indirekte Sterbehilfe zulässig, wenn die Abgabe von Schmerzmitteln medizinisch indiziert ist & sich die damit verbundene Lebensverkürzung nicht vermeiden lässt
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Kann nur durch körperliche Zwangsmaßnahmen in Recht auf Freiheit der Person eingegriffen werden?
(Recht auf Freiheit der Person; Art. 2 II 2, Art. 104 GG)
hM: Schutz nur vor körperlichen Beeinträchtigungen der körperlichen Bewegungsfreiheit
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Ist Prostitution ein Beruf?
(Berufsfreiheit, Art. 12 I GG)
Früher: gemeinschädliche Tätigkeit
Heute: Prostitution, die von Erwachsenen freiwillig & ohne kriminelle Begleiterscheinungen ausgeübt wird, ist nach sozialethischen Wertvorstellungen in unserer Gesellschaft nicht als sittenwidrig anzusehen
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Eingriff durch Konkurrenz? (Eingriff durch wirtschaftliches Handeln eines staatlichen Betriebs)
(Berufsfreiheit, Art. 12 I GG)
h.M.: Ja
Rspr.: Nein, nur Verschärfung des Wettbewerbs, solange keine Verdrängungstendenz besteht
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Sind Subventionen ein Eingriff? (Bewirkung eines faktischen Grundrechtseingriffs, wenn Förderung des Mitbewerbers die Erwerbschancen eines Marktakteurs deutlich verschlechtert)
(Berufsfreiheit, Art. 12 I GG)
genaue Anforderungen sind umstritten
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Wie stellt man fest, ob ein bestimmtes Handeln/Unterlassen wirklich glaubensgeleitet ist?
(Religionsfreiheit, Art. 4 I, II GG)
Die Glaubensbetätigung im Verbund
Vss.: Es muss sich um eine Religion(-sgemeinschaft) handeln (nach geistigem Gehalt & äußeren Erscheinungsbild)
Plausible Darlegung, dass ein bestimmtes Verhalten glaubensgeleitet sei
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Besteht eine Schwelle der Grundrechtsmündigkeit bei Minderjährigen?
(Religionsfreiheit, Art. 4 GG)
Gras. eher nicht, da
Keinen Zwang ab Vollendung des 12. Lebensjahrs (§ 5 S. 2 RelKErG)
Volle Entscheidungsfreiheit ab Vollendung des 14. Lebensjahrs (§ 5 S. 1 RelKErG)
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Ist der in Art. 136 I WRV enthaltene Gesetzesvorbehalt eine Schranke des Art. 4 I, II GG? (sog. Schrankenübertragung)
(Religionsfreiheit, Art. 4 I,II GG)
Pro (WL): ink. WRV volles Verfassungsrecht „für alle geltende, staatsbürgerliche Rechte & Pflichten“ kann Gesetzesvorbehalt sein
Pro/Con (SY): Stellung des Art. 136 I WRV
Con (HIS): Geplanter Vorbehalt wurde gestrichen
Pro (HIS): Ausdehnung der Religionsfreiheit war nicht absehbar
Con (SY): Gewissensfreiheit aus Art. 4 I GG wäre nicht erfasst
Con (SY): Nähe des Art. 4 I GG zur Menschenwürde
Con (SY): Verfassungsimmanente Schranken bleiben
Ergebnis: Nein
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Probleme Religions- & Weltanschauungsfreiheit in der Schule:
(Art. 4 I, II GG)
Berücksichtigung des staatlichen Erziehungsauftrags (Art. 7 I 1 GG) & des elterlichen Erziehungsrechts (Art. 6 II 1 GG) bei der Abwägung
1. Schulgebet: Einführung eines überkonfessionellen Schulgebets, das außerhalb des regulären Unterrichts abgehalten wird & an dem keine Teilnahmepflicht besteht, ist aufgrund der in Art. 7 I GG gewährleisteten Schulhoheit mit dem Art. 4 I, II GG vereinbar
2. Kruzifix im Klassenzimmer: wegen Unverhältnismäßigkeit der Interessen & wegen Minderheitenschutz ist die Aufhängung eines Kruzifixes im Klassenzimmer verfassungswidrig
3. Religionsunterricht: Durchführung als ordentliches Lehrfach, das im Einklang mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften steht (Art. 7 III 1 & 2 GG)
4. Religionsgebundene Bekleidung von Lehrern an staatlichen Schulen: Kopftuchverbot erst bei konkreter Gefahr im Einzelfall, nicht aber bei einer bloß abstrakten Gefahr für den Schulfrieden gerechtfertigt (BGH)
5. Befreiung von Schul- & Sportunterricht: Eltern und Kinder, die einer Religion angehören, die bestimmte Wochentage heiligt, haben den Anspruch auf Unterrichtsbefreiung (Art. 4 I, II & Art. 6 II 1 GG), sowie auf Befreiung vom Sportunterricht als ultima ratio
6. Tierschutz: Schächtverbot problematisch. Prüfen, ob ausnahmsweise vereinbar mit Art. 20a?
7. Nachbarschutz: Liturgisches Glockengeläut ist durch Art. 4 I, II GG geschützt & stellt regelmäßig keine „erhebliche Belästigung“ i.S.d. § 3 BImSchG (Bundesmissionsschutzgesetz) dar
8. Verbot einer religiösen Vereinigung: Religiöser Charakter steht einem Rückgriff auf die Verbotsgründe des Art. 9 II GG nicht entgegen (hM), aber nur im Lichte des Art. 4 I, II GG gerechtfertigt, wenn es unter Abwägung mit den Verfassungsgütern, denen das Verbot dient, unerlässlich ist
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- Öffentliches Recht Note on Grundrechte Probleme , created by Hannah Kölle on 18/03/2018.
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- Hannah Kölle · Mar 2018
- Updated
- Mar 18, 2018
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