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Flashcards

Wiener Aufzugsgesetz 2006

Ivana Kapetanovic German 41 cards

Wiener Aufzugsgesetz 2006

Cards in this deck (41)

  1. 1Anwendungsbereich des Wiener Aufzugsgesetzes?Darunter fallen Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige, sofern sie mit dem Gebäude in Verbindung stehen.
  2. 2Welche Bestimmungen gelten zusätzlich zum Aufzugsgesetz?Die Bestimmungen der Bauordnung
  3. 3Was sind Aufzüge?Kraftbetriebene Hebeeinrichtungen, die zur Personen- und/oder Güterbeförderung bestimmt sind.
  4. 4Nenne die Unterteilungen der Aufzüge!1. Personenaufzüge
    2. Güteraufzüge
    3. Kleingüteraufzüge
  5. 5Was sind Fahrtreppen?Sind kraftbetriebene Anlagen mit umlaufenden Stufenbändern zur Personenbeförderung zwischen Verkehrsebenen. (Rolltreppen)Was sind Fahrtreppen?
  6. 6Was sind Fahrsteige?Sind kraftbetriebene Anlagen mit umlaufenden stufenlosen Bändern zur Personenbeförderung zwischen VerkehrsebenenWas sind Fahrsteige?
  7. 7Wer sind die Berechtigten?Sind Personen nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften befugte Personen.
  8. 8Wer ist der Betreiber?Sind der Eigentümer des Aufzuges oder der Verfügungsberechtigte
  9. 9Wer darf Aufzüge errichten, ändern und instandhalten?Darf nur durch Berechtigte erfolgen.
  10. 10Was wird bei einer Errichtung oder Änderung benötigt?Erstellung von Unterlagen für den Aufzug, einer Vorprüfung und einer Abnahmeprüfung durch einen Aufzugsprüfer, sowie einer Anzeige bei der Behörde.
  11. 11Welche Unterlagen für die Vor- und Abnahmeprüfung sind erforderlich?1. Plan des Aufzuges (Lage des Aufzuges, Lage der Notbefreiung, Einwirkungen aufgrund des Betriebes)
    2. Beschreibung des Aufzuges (Adresse des Aufstellungsortes, Einsatzbedingungen, Aufzugstyp, Montagebetrieb, Baujahr, Haltestellenbezeichnung, Art Baustoff, Brandschutz, Triebwerksart, Baustoff des Fahrkorbes
    3. Einhaltung von techn. Normen, grundlegenden Sicherheitsanforderungen
    4. Barrierefreiheit
    5. Maßnahmen zur Vermeidung von Quetschgefahren
  12. 12Was passiert bei der Vorprüfung?Der Betreiber hat die Unterlagen einem Aufzugsprüfer zur Prüfung vorzulegen, dieser erstellt ein Gutachten über die Vorprüfung und damit darf mit der Bauausführung des Aufzuges begonnen werden.
  13. 13Was passiert bei der Abnahmeprüfung?Nach Fertigstellung eines neu errichteten Aufzuges ist dieser einer Abnahmeprüfung durch den Aufzugsprüfer zu unterziehen. Dabei wird die gesetzmäßige Ausführung überprüft und ist mit einem Prüfvermerk zu versehen. Bei Mängelfreiheit wird ein Gutachten über die Abnahmeprüfung ausgestellt.
  14. 14Wann und von wem muss die Erstattung einer Anzeige über die Errichtung bei der Behörde zu veranlassen?Vor der Inbetriebnahme vom Betreiber
  15. 15Was muss das Aufzugsbuch beinhalten?Eine Durchschrift der Anzeige über die Errichtung sowie das Gutachten über die Abnahmeprüfung
  16. 16Bedarf der Austausch gleichartiger Bauteile eines Aufzuges ebenfalls einer Anzeige?Nein, nur Errichtung oder wesentliche Änderung eines Aufzuges
  17. 17Ab wann ist der Aufzug zulässig?Mit der Anzeige unter Anschluss des Gutachtens über die Abnahmeprüfung
  18. 18Welche Pflichten hat der Betreiber?Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass der Aufzug den Vorschriften dieses Gesetzes sowie der Betriebs- und Wartungsanleitung des Aufzuges entsprechend betrieben und instandgehalten wird.
  19. 19Wie sieht die regelmäßige Prüfung aus?Der Betreiber hat den Aufzug durch einen Aufzugsprüfer in regelmäßigen Zeitabständen überprüfen zu lassen.
  20. 20Wie oft muss ein Personenaufzug, deren Fahrkorb an nur einem Tragmittel hängt, gewartet/überprüft werden?Mit nur einem Tragmittel in Abständen von 6 Monaten, sonstige Aufzüge zur Personenbeförderung sowie Fahrtreppen und Fahrsteige in Abständen von 12 MonatenWie oft muss ein Personenaufzug, deren Fahrkorb an nur einem Tragmittel hängt, gewartet/überprüft werden?
  21. 21Wie oft müssen Güteraufzüge überprüft werden?In Abständen von 24 Monaten
  22. 22Wie oft müssen Kleingüteraufzüge überprüft werden?In Abständen von 36 Monaten
  23. 23Wie lange maximal dürfen diese Überprüfungsfristen überschritten werden?3 Monate, wobei der Ursprungsstichtag bleibt
  24. 24Was passiert mit den Gutachten der regelmäßigen Überprüfungen?Das Gutachten ist dem Aufzugsbuch anzuschliessen, welches vom hausinternen Aufzugsbetreuer in Anwesenheit bei der Überprüfung, gegenzuzeichnen ist.
  25. 25Was passiert bei Mängel oder Gebrechen?Der Aufzugsprüfer hat Mängel oder Gebrechen dem Betreiber schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Für die Behebung wird dem Betreiber eine Frist eingeräumt. Wobei die Behebung dieser ebenfalls schriftlich an den Aufzugsprüfer erfolgen muss.
  26. 26Was versteht man unter einer ausserordentlichen Überprüfung?Die Behörde kann eine ausserordentliche Überprüfung des Aufzuges durch den Aufzugsprüfer anordnen, wenn dies aus Gründen der Sicherheit von Personen erforderlich ist.
  27. 27Wer ist für Notbefreiungen zuständig?Der Betreiber
  28. 28Was macht ein Aufzugswärter?Er ist zuständig im Rahmen der Aufzugsbetreuung fuer die Durchführung von Betriebskontrollen. Im Zuge derer ist zu überprüfen, ob offensichtlich betriebsgefährliche Mängel oder Gebrechen bestehen.
  29. 29Wie ist der Zeitabstand zwischen zwei Betriebskontrollen?höchstens 1 Woche
  30. 30Was passiert bei einer Notrufabgabe?Der Betreiber hat dafür zu Sorgen, dass im Fahrkorb eingeschlossene Personen moeglichst innerhalb von 30 Minuten nach der Notrufabgabe befreit werden.
  31. 31Wer darf Notbefreiungen durchführen?Geprüfte und bestellte Aufzugswärter sind dazu berechtigt und verpflichtet.
  32. 32Wann ist der Aufzug ausser Betrieb zu setzen?Der Aufzugspruefer, Betreiber, Aufzugswärter ist verpflichtet, Aufzüge
    - die sie als nicht betriebssicher erkennen,
    - deren Notrufeinrichtung nicht funktionsfähig ist
    - deren Betriebskontrolle nicht durchgeführt werden,
    unverzüglich außer Betrieb zu setzen.
  33. 33Was passiert bei Unfällen oder außergewöhnlichen Vorfällen?Der Betreiber hat diese unverzüglich der Behörde zu melden und den Aufzugsprüfer mit einer unfall- bzw. vorfallbezogenen Überprüfung des Aufzuges zu beauftragen. Gutachten wird erstellt, dem Aufzugsbuch angeschlossen und der Behörde mitgeteilt.
  34. 34Wann sperrt die Behörde einen Aufzug?- mangelhaft, nicht betriebssicher
    - Gefahr, unzumutbare Belästigung
    - nicht vorschriftsmäßig überprüft
    - Betrieb ohne Aufzugswärter
    - vor Erstattung der Anzeige betrieben wird
    - keine fristgerechte Durchführung von Massnahmen
  35. 35Wo muss das Aufzugsbuch zur Einsicht aufliegen?Das Aufzugsbuch muss fuer die Behörde (der Magistrat) und den Aufzugsprüfer im Triebwerksraum oder im Bereich des Aufzuges zur Einsicht aufliegen.
  36. 36Worauf muss bei einer Änderung eines bestehenden Aufzuges geachtet werden?Dem Stand der Technik entsprechenden, fuer die jeweilige Änderung erforderlichen Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit.
  37. 37FernnotrufsystemIst ein Leitsystem, welches über 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr verfügbar und besetzt sein muss. Für akute Störungen und Befreiung eingeschlossener Personen.
  38. 38FernüberwachungssystemIst ein Leitsystem für die Fernüberwachung, welche über 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr verfügbar und besetzt sein muss. (innerhalb der Betriebskontrollen, zu Ermittlung der Störungen)
  39. 39GrundwartungLeistungspaket ohne Mängelbehebung und Reparatur, demnach nicht im Pauschalpreis für die Grundwartung abgegolten.
  40. 40VollwartungLeistungspaket für die Aufrechterhaltung des Betriebes der Aufzugsanlage erforderlichen Reparaturen, demnach im Pauschalpreis der Vollwartung abgegolten.
  41. 41Ausnahmen vom Pauschalpreis für die Grund- und VollwartungSchäden durch Fremdeinwirkung, höhere Gewalt (Feuer, Blitzschlag), sowie fahrlässige Beschädigung (Vandalismus)

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Flashcards on Wiener Aufzugsgesetz 2006, created by Ivana Kapetanovic on 06/03/2018.
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