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Flashcards

Bürgerliches Recht - KW AT I

Johannes F German 45 cards

Cards in this deck (45)

  1. 1objektives Recht= die für eine Rechtsgemeinschaft verbindliche Ordnung des menschlichen Zusammenlebens, die unter der Anforderung der Gerechtigkeit steht und allenfalls mit Zwang durchgesetzt wird
  2. 2normative Spezifität= eigenständige grundlegende Wertungen einer Normengruppe
  3. 3allgemeines Privatrecht= Bürgerliches Recht, Zivilrecht; Normen des Privatrechts, die Rechtsverhältnisse regeln, die für jeden Bürger bedeutsam sind
  4. 4Sonderprivatrechte= Normen des Privatrechts, die Rechtsverhältnisse regeln, die “nur” für bestimmte Personenkreise oder bestimmte Sachgebiete bedeutsam sind
  5. 5Rechtssatz= allgemein verständliche Sollenssätze bestehend aus Tatbestand und Rechtsfolge
  6. 6Sachverhalt= Lebenskonkretum bestehend aus Fakten, die möglicherweise rechtlich erheblich sind
  7. 7Subsumtion= Feststellung, dass der Sachverhalt die Merkmale eines Tatbestandes erfüllt
  8. 8Gesetzliche Fiktion= eine der Wirklichkeit widersprechende normierte Annahme, welche der Regelungsvereinfachung dient
  9. 9Tatbestand= Summe aller juristischen Tatsachen, die verwirklicht sein muss, damit die Rechtsfolge eintritt
  10. 10Handlung= nach außen in Erscheinung tretendes menschliches Verhalten, das vom Willen beherrschbar ist
  11. 11homo oeconomicus= Mensch, der rational handelt, um seinen Nutzen zu maximieren
  12. 12Lücke / Gesetzeslücke= eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts gemessen am Maßstab der gesamten Rechtsordnung
  13. 13Gesetzesanalogie= Anwendung der Rechtsfolge eines geregelten Sachverhalts auf einen dem Wortlaut nach nicht geregelten Sachverhalt, der mit dem geregelten SV in den maßgeblichen Voraussetzungen übereinstimmt
  14. 14Gesamtanalogie= Anwendung der Rechtsfolge eines Rechtsgrundsatzes auf ungeregelte Sachverhalte, der sich durch Ableitung aus mehreren verwandten Normen zu geregelten Sachverhalten ergibt
  15. 15Teleologische Reduktion= Nichtanwendung der Rechtsfolge eines Tatbestands auf Sachverhalte, die zwar vom Wortlaut, nicht aber vom Sinn und Zweck einer Regelung erfasst sind
  16. 16Spezialtatbestand= lex specialis; Ein Tatbestand, der alle Merkmale eines anderen Tatbestands (=Generaltatbestand) und dazu mindestens ein weiteres Merkmal aufweist
  17. 17formelle Derogation= ausdrückliche Außerkraftsetzung
  18. 18materielle Derogation= inhaltliche Außerkraftsetzung
  19. 19Gewohnheitsrecht= lang andauernde, allgemeine, gleichmäßige Übung, die von der Überzeugung getragen ist, dass die angewendeten Regeln Recht seien
  20. 20Materielles Recht= die Summe jener Rechtsnormen, welche eine inhaltliche Ordnung für das menschliche Zusammenleben treffen
  21. 21Formelles Recht= die Summe jener Rechtsnormen, welche das Verfahren der Rechtsdurchsetzung vor den staatlichen Behörden regeln; immer ÖR
  22. 22subjektives Recht= die dem einzelnen Rechtssubjekt vom objektiven Recht eingeräumten Befugnisse
  23. 23subjektives Recht (Natur und Wesen)= Rechtsmacht, die dem Einzelnen von der Rechtsordnung zur Befriedigung menschlicher Interessen verliehen ist und deren Geltendmachung allein vom Willen des Berechtigten abhängt
  24. 24Rechtsmissbrauch= Ausübung von subjektiven Rechten, die offenbar den Zweck hat, andere zu schädigen (bzw. deren unlauteres Motiv im Vordergrund steht)
  25. 25Herrschaftsrecht= die Befugnis, auf ein bestimmtes Objekt unmittelbar einzuwirken und fremde Einflüsse auszuschließen
  26. 26Ansprüche= die Befugnis, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu fordern
  27. 27Gestaltungsrecht= die Rechtsmacht, durch einseitige Erklärung, ohne Mitwirkung eines anderen, eine Veränderung der bestehenden Rechtsverhältnisse herbeizuführen
  28. 28Absolute Rechte= jene subjektiven Rechte, die dem Berechtigten die Macht erteilen, die Achtung seines Rechts von jedermann zu verlangen und gegen jedermann durchzusetzen
  29. 29Relative Rechte= jene subjektiven Rechte, die bloß zwischen bestimmten Personen wirken
  30. 30Rechtsverhältnis= das juristische Band, das konkrete Personen oder konkrete Personen und Objekte miteinander verbindet
  31. 31Rechtsinstitut= die Summe der gesetzlichen Vorschriften, welche sich auf ein bestimmtes Lebensverhältnis beziehen
  32. 32Rechtssubjekt/Person= wer fähig ist, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
  33. 33Handlungsfähigkeit= die Fähigkeit, sich im jeweiligen rechtlichen Zusammenhang durch eigenes Handeln zu berechtigen und zu verpflichten
  34. 34Entscheidungsfähigkeit= die Fähigkeit, die Bedeutung und Folgen seines Handelns im jeweiligen Zusammenhang zu verstehen, seinen Willen danach zu bestimmen und sich entsprechend zu verhalten
  35. 35Geschäftsfähigkeit= die Fähigkeit, sich im jeweiligen rechtlichen Zusammenhang durch eigenes rechtsgeschäftliches Handeln zu berechtigen oder zu verpflichten
  36. 36Deliktsfähigkeit= die Fähigkeit, aus eigenem rechtswidrigen Verhalten schadenersatzpflichtig zu werden
  37. 37Wohnsitz= der Ort, an dem sich eine Person in der Absicht niedergelassen hat, dauerhaft zu bleiben
  38. 38Juristische Person iwS= jede Person, die Träger von Rechten und Pflichten sein kann
  39. 39Juristische Person ieS= nicht menschliche Gebilde, denen die Rechtsordnung Rechtsfähigkeit einräumt und die eine eigene, von den Interessen ihrer Mitglieder abweichende, Interesseneinheit bilden
  40. 40Stiftung= Vermögensmassen, die von einem Stifter mit einem dauernden Zweck gewidmet wurden und von der Rechtsordnung mit Personenqualität ausgestattet sind
  41. 41Anstalt= Stiftung, die nicht bloß aus Kapital besteht, sondern ebenfalls dem Stiftungszweck dienende sichtbare Einrichtungen aufweist
  42. 42Körperschaft= ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss mehrere Personen, der einen überindividuellen Zweck verfolgt und in seinem Bestehen von einem Wechsel der Mitglieder unabhängig ist. Typischerweise gibt es eigene Organe und Mehrstimmigkeit
  43. 43Gebietskörperschaften= Bund + Bundesländer + Gemeinden
  44. 44Zurechnungsdurchgriff (bei juristischen Personen)= ausnahmsweise Aufhebung der Trennung zwischen juristischer Person und beteiligter natürlicher Person betreffend die Zurechnung einzelner Eigenschaften
  45. 45Haftungsdurchgriff (bei juristischen Personen)= ausnahmsweise Aufhebung der Trennung des Vermögens zwischen juristischer Person und beteiligter natürlicher Person

Information

Description
Quelle: Welser / Kletecka: Bürgerliches Recht Band I. (15. Auflage)
Created by
Johannes F · Nov 2021
Updated
Nov 17, 2021
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9
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