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Flashcards

W&G Prüfung 8. März 2022

Nerea Vasquez Wirtschaft und Recht 2. Jahr German 34 cards

Cards in this deck (34)

  1. 1Vorsorge 1. Säulestaatliche Vorsorge
    AHV & IV / Ergänzungsleistungen
    Existenzsicherung
    fester Prozentsatz vom Bruttolohn
    staatliche Ausgleichskasse
    Alters-, Witwen-/Witwer- & Waisenrenten / Invalidenrenten / Ergänzungsleistungen zur AHV & IV
    Umlageverfahren- heute einbezahlte Beiträge für laufende Rentenzahlungen verwendet
    obligatorisch: Erwerbstätige ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres - Nichterwerbstätige ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres
  2. 2Vorsorge 2. Säuleberufliche Vorsorge
    obligatorische Berufsvorsorge / überobligatorische BV
    fortführen des bisherigen Lebensstandards & zusätzliche Bedürfnisse
    Alters- & kassenabhängiger Prozentsatz vom versicherten Lohn
    Vorsorgeeinrichtungen (Pensionskasse)
    Altersrente oder Kapitalbezug / Witwen-/Witwer- & Waisenrenten / Invalidenrenten
    Kapitaldeckungsverfahren - Jeder spart für sich selbst.
    obligatorisch für unselbstständig Erwerbstätige ab 25. Altersjahr, sofern Lohn gewisse Schwelle überschreitet
  3. 3Vorsorge 3. Säuleprivate Vorsorge
    3a (gebunden) / 3b (frei)
    zusätzliche Bedürfnisse
    3a und 3b: Banken, Versicherungsgesellschaften
    Verzinste Ersparnisse, Kapitalleistungen oder Rente
    Kapitaldeckungsverfahren - Jeder spart für sich selbst.
    freiwillig / Steuerbegünstigung bei 3a und Erlebensfallversicherungen
  4. 4Vorsorge Das 3-Säulen-SystemDas 3-Säulensystem wird vor allem in der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge genutzt und soll als Vorsorge der Sozialversicherungen dienen. Die Vorsorge ist wichtig, weil nach Beendigung der Erwerbslebens oder im Todesfall respektive bei Invalidität Ersatzeinkommen vorhanden sein soll/muss. Dieses muss während der Erwerbstätigkeit einbezahlt/angespart werden.
  5. 5sozialer Ausgleich 1. SäuleFinanziert sich nach dem Umlageverfahren. Dabei werden die Beiträge, die monatlich in die Ausgleichskasse eingezahlt werden, umgehend an die rentenberechtigten Bezüger ausgezahlt. An die Finanzierung beteiligen sich die Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit der Zahlung von Lohnprozenten sowie der Staat durch die Verwendung von Steuergeldern.
  6. 6sozialer Ausgleich 2. SäuleAnsparphase: Geldleistungen von: Kai Brunner und seinem Arbeitgeber
    Rentenphase
    Geldleistungen an: Kai Brunner
    Finanzierung nach: Kapitaldeckungsverfahren
  7. 7sozialer Ausgleich 3. SäuleWill man sich etwas mehr leisten und den Lebensstandard wie während der Erwerbstätigkeit beibehalten, muss man zusätzlich sparen. Dieses zusätzliche Sparen begünstigt die 3. Säule.
  8. 8Lösungsmöglichkeiten für das 3-Säulensystem SVPRentenalter für Männer und Frauen auf 65 Jahre setzen
    Rentenzahlungen ins Ausland an dortige Kaufkraft anpassen
    Mehrwertsteuererhöhung zur Sanierung der AHV verwenden
  9. 9Lösungsmöglichkeiten für das 3-Säulensystem FDPRentenalter für Männer und Frauen auf 65 Jahre setzen
    Schuldenbremse
  10. 10Lösungsmöglichkeiten für das 3-Säulensystem SPFlexibilisierung des Rentenalters
    Erbschaftssteuer zur Finanzierung der AHV
    Pensionierung nach 42 AHV-Beitragsjahren
    Altersrente spätestens mit 65 Jahren
  11. 11Rechnungsabgrenzungen Ziel & Auswirkungen auf den ErfolgHandelt es sich um genau bestimmbare und sichere Beiträge, die Ende Jahr nur wegen dem Abschluss vorübergehend noch gebucht werden müssen, erfasst man diese in die Konten passiv/aktiv Rechnungsabgrenzung
  12. 12Rechnungsabgrenzungen aktive Rechnungsabgrenzung- für Forderungen (aRA)
    - auf eine bereits bezahlte, aber noch nicht erhaltene Leistung (-Aufwand)
    - aus Ertrag, der in der Rechnungsperiode mangels Beleg noch nicht gebucht wurde (+Ertrag)
  13. 13Rechnungsabgrenzungen passive Rechnungsabgrenzung- für Verbindlichkeiten (pRA)
    - aus Aufwand, der in der Rechnungsperiode mangels Rechnung noch nicht gebucht wurde (+Aufwand)
    - für bereits einkassierte, aber erst im neuen Jahr auszuführende (geschuldete) Leistungen (-Ertrag)
  14. 14Rechnungsabgrenzungen Aufwands- & Ertragsnachtrag"Nachtragen" bedeutet in diesem Zusammenhang, Aufwand oder Ertrag am Jahresende noch dem laufenden Jahr zu belasten (+A) bzw. gutschreiben (+E)
  15. 15Rechnungsabgrenzungen Aufwandsnachträge- noch nicht ausgestellte Rechnungen von Dritten
    - nicht abgerechnete Überstunden, Provisionen oder Reisespesen für Mitarbeitende
    - ausstehende Steuerrechnung
  16. 16Rechnungsabgrenzungen Ertragsnachträge- noch nicht ausgestellte Rechnungen an Kunden
    - anteilige Mieterträge
    - Versicherungsbonus
    - erwartete Steuergutschrift
  17. 17Rechnungsabgrenzungen Aufwands- & Ertragsvortrag"Vortragen" bedeutet in diesem Zusammenhang am Jahresende Aufwand bzw. Ertrag von Rechnungsjahr ins neue Jahr zu verschieben. Das Rechnungsjahr hat damit weniger Aufwand (-A) bzw. weniger Ertrag (-E)
  18. 18Rechnungsabgrenzungen Aufwandsvorträge- vorausbezahlte Miete
    - vorausbezahlte Versicherungsprämien
    - Lohn & Spesenvorauszahlungen an Mitarbeitende
    - Steuervorauszahlungen
    - Umsatzbonus an Lieferanten
  19. 19Rechnungsabgrenzungen Ertragsvorträge- erhaltene Schulgelder für Unterricht im neuen Jahr
    - vorschüssig erhaltene Mieterträge
    - von Kunden nicht eingelöste Geschenkgutscheine
    - Umsatzbonus an Kunden
  20. 20Rechnungsabgrenzungen Unterscheidung Rückstellungen & pRARückstellungen sind Verbindlichkeiten, deren Höhe oder Zahlungstermin noch unsicher sind, obwohl die Ursachen in der abzuschliessenden Rechnungsperiode liegen. Um im praktischen Fall bestimmen zu können, ob und um welche Art von Verbindlichkeit es sich bei einer bestimmten Buchungstatsache handelt, sind die Merkmale zu bestimmen.
  21. 21Rechnungsabgrenzungen Merkmale VLLTatbestand (Verbindlichkeit?): JA
    Höhe (wie viel?): BESTIMMT
    Fälligkeit (wann?): KURZFRISTIG
    Empfänger (für wen?): BEKANNT
    Merksatz: RECHNUNG IST DA.
  22. 22Rechnungsabgrenzungen Merkmale pRATatbestand (Verbindlichkeit?): JA, OFT PERIODISCH WIEDERKEHREND
    Höhe (wie viel?): BESTIMMT
    Fälligkeit (wann?): KURZFRISTIG
    Empfänger (für wen?): BEKANNT
    Merksatz: RECHNUNG KOMMT BESTIMMT.
  23. 23Rechnungsabgrenzungen Merkmale RückstellungenTatbestand (Verbindlichkeit?): VIELLEICHT
    Höhe (wie viel?): UNBESTIMMT
    Fälligkeit (wann?): KURZ-/LÄNGERFRISTIG ODER NIE
    Empfänger (für wen?): BEKANNT ODER UNBEKANNT
    Merksatz: RECHNUNG KOMMT VIELLEICHT.
  24. 24Steuerrecht Wozu dienen Steuern?Steuern sind von den Bürgern als Zwangsabgaben ohne direkte Gegenleistung des Staates geschuldet.
  25. 25Steuerrecht SteuereinnahmenMehrwertsteuer
    direkte Bundessteuer
    übrige Fiskaleinnahmen
    Verrechnungssteuer
    nichtfiskalische Einnahmen
    Mineralölsteuer
    Stempelabgaben
    Tabaksteuer
  26. 26Steuerrecht Steuerausgabensoziale Wohlfahrt
    Verkehr
    Zinsen und Kantonsfinanzierung
    übrige Aufgaben
    Bildung & Forschung
    Landesverteidigung
    Beziehungen zum Ausland
    Landwirtschaft & Ernährung
  27. 27Steuerrecht SteuerrechtsverhältnisseDamit der Staat eine Person zu Steuerabgaben verpflichten kann, muss zwischen dieser Person und dem Staat ein Steuerrechtsverhältnis bestehen. Dieses Steuerrechtsverhältnis muss gesetzlich geregelt sein und umfasst vier zentrale Elemente.
  28. 28Steuerrecht SteuerhoheitSteuerhoheit bedeutet das Recht haben, eine bestimmte Steuerart erheben zu dürfen. Steuerhoheiten haben in der Schweiz Bund, Kantone und Gemeinden (politische Gemeinden & anerkannte Kirchgemeinden, vor allem evangelisch-reformierte & römisch-katholische Kirchgemeinden). Kantone dürfen jene Steuer erheben, die nicht ausdrücklich dem Bund vorbehalten sind.
  29. 29Steuerrecht SteuersubjektDas Steuersubjekt ist also die Person, welche besteuert wird und dem Gemeinwesen die Steuer zu bezahlen hat (Steuerpflichtiger). Steuersubjekte können in der Schweiz natürliche (Privat-)Personen & juristische Personen (AG oder GmbH) sein. Zum Steuersubjekt wird man grundsätzlich durch Zugehörigkeit (z.B. mit Wohnsitz oder Domizil) zum Gemeinwesen, welches die Steuerhoheit hat.
  30. 30Steuerrecht SteuerträgerSteuerträger ist die Person, von deren Geld die Steuer letztendlich bezahlt (getragen) wird. Häufig sind Steuersubjekt und Steuerträger identisch. Jedoch trifft dies bei der MWST und der VST nicht zu.
  31. 31Steuerrecht SteuerobjektAls Steuerobjekt wird der Gegenstand der Steuer festgelegt (was wird besteuert?). Steuerobjekte sind etwa Einkommen und Vermögen natürlicher Personen, Gewinn und Kapital juristischer Personen, Zinsgutschriften von Banken, Dividendenausschüttungen (ausbezahlte Gewinnanteile) von Aktiengesellschaften und Warenverkäufe. Das Steuerobjekt ist die Basis für die Steuerberechnung,.
  32. 32Steuerrecht SteuersatzSchliesslich muss in den Steuergesetzen die Höhe der Steuerabgaben bestimmt sein. Das geschieht mit dem Steuersatz oder Steuertarif. Dieses Mass gibt in Prozenten an, wie hoch die Steuerbelastung ausfällt.
  33. 33Steuerrecht proportionaler SteuersatzEs gilt für alle Steuerobjekte (auch in unterschiedlicher Höhe) ein solch einheitlicher Steuersatz, spricht man von einem proportionalen Steuersatz.
  34. 34Steuerrecht progressiver SteuersatzBei der Einkommens- & der Vermögenssteuer natürlicher Personen steigt dagegen der Steuertarif regelmässig mit zunehmenden Einkommen bzw. Vermögen. Man spricht in diesem Zusammenhang von progressiven Steuersätzen (Steuerprogression).

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Vorsorge & sozialer Ausgleich Rechnungsabgrenzungen & Rückstellungen Steuerrecht Erbrecht
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Nerea Vasquez
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