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Flashcards

Begriffe des Privatrechts

Sascha Horvath Bürgerliches Recht German 38 cards

Cards in this deck (38)

  1. 1Privatrecht?Privatrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen den Bürgern (Privatrechtssubjekten)
  2. 2Unterscheidung von: -Privatrecht -Öffentliches RechtPrivatrecht
    (Gleichrangigkeit der Beteiligten)
    Öffentliches Recht
    (Über- und Unterordnungsverhältnis)
  3. 3Welche Abgrenzungsmöglichkeiten gibt es?Abgrenzung nach:
    -Gerichte/Verwaltungsbehörden
    -Gesetzgebungskompetenz
    -Schadensersatz/Amtshaftung
  4. 4Gerichte/Verwaltungsbehörden?Privatrechtssachen gehören vor Gerichte
    Öffentliches Recht wird von Verwaltungsbehörden vollzogen
  5. 5Gesetzgebungskompetenz?In Privatrechtssachen hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz
  6. 6Schadensersatzrecht/Amtshaftung?Wird der Staat privatrechtlich tätig (Bau einer Schule), haftet er nach allgemeinen Schadensersatzrecht
    Wird er bei Vollziehung von Gesetzen tätig, dann haftet er nach dem Amtshaftungsgesetz
  7. 7Wie lässt sich das Privatrecht einteilen?Privatrecht Einteilung erfolgt in:
    -Allgemeines Privatrecht
    -Sonderprivatrecht
  8. 8Sonderprivatrecht?-Arbeitsrecht
    (Regelt Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
    -Unternehmensrecht
    -Gesellschaftsrecht
    -Versicherungsvertragsrecht
  9. 9Verhältnis von Sonderprivatrecht und Bürgerlichen Recht?Bürgerliches Recht ist Grundlage des Sonderprivatrecht
    Soweit Sonderprivatrecht keine besonderen Vorschriften enthält, kommt das allgemeine Zivilrecht zur Anwendung
  10. 10Einteilung des Bürgerlichen Rechts?-Allgemeiner Teil
    -Schuldrecht
    -Sachenrecht
    -Erbrecht
    -Familienrecht
  11. 11Allgemeiner Teil?Allgemeiner Teil ist das Sammelbecken für zivilrechtliche Fragen
    -Rechts- und Handlungsfähigkeit
    -Recht des Vertragsabschlusses
    -Stellvertretungsrecht
    -Verjährung
  12. 12Pandektensystem?Die Fünfteilung des Bürgerlichen Rechts bezeichnet man als Pandektensystem.
    Wurde im 19 Jh von Heise entwickelt
    Pandekten = griech. Digesten
  13. 13Rechtsquellen des Bürgerlichen Rechts?Stammgesetz
    (ABGB)
    Sondergesetze
    (MRG, AHG, EheG und EPG)
  14. 14Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch?Das ABGB ist das Stammgesetz des Zivilrechts und geht auf Franz Zeiler zurück
    Ist eine weiterentwickelte Fassung des von Karl Anton von Martini stammenden, bereits stark naturrechtlich geprägten Urentwurfes aus 1797 und wurde 1812 in Kraft gesetzt
  15. 15EU-Richtlinien?Richtlinien der EU sind für den Mitgliedsstaat hinsichtlich der Erreichung eines Ziels verbindlich Art. 288 AEUV
    Der nationale Gesetzgeber entscheidet sich oft dafür, dass er der Richtlinie durch Schaffung eines Sondergesetzes entspricht, da Spielraum so eng ist
  16. 16Beispiel für EU-Richtlinien im Privatrecht?-PHG basiert auf Produkthaftungs-RL
    -FAGG basiert auf der Verbraucherrechte-RL
    -Verbraucherkreditgesetz basiert auf Verbraucherrechte-RL
    etc...
  17. 17Wirkung der EU-RichtlinieEs bleibt den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen, wie sie die Richtlinien umsetzen. Sie haben also bei der Umsetzung der Richtlinie einen gewissen Spielraum.
    Das Erreichen ein bestimmten Ziels ist verbindlich
  18. 18EU-Verordnungen im Privatrecht?Eine EU-Verordnung wirkt unmittelbar auf das Privatrecht ein
    Eine Verordnung gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat Art 288 Abs 2 AEUV
  19. 19Beispiel für EU-Verordnungen im Privatrecht?Die Rom-Verordnung zum internationalen Privatrecht enthalten unmittelbar anwendbares Kollisionsrecht, die der Richter anwenden muss und jeder kann sich in einem Rechtsstreit darauf berufen
  20. 20Nationale Verordnungen?Nationale Verordnungen stehen im Stufenbau der RO unter den Gesetzen
    Können privatrechtlich relevante Regeln enthalten
  21. 21Bespiel für nationale Verordnung?Nationale Verordnung:
    Z.B. Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler
  22. 22Sind Verträge Rechtsquellen?Ja Verträge sind Rechtsquellen.
    Beteiligte Personen müssen sich aus dem Vertrag entspringende Pflichten halten
    Ist eine individuelle Rechtsquelle keine generelle, weil sie die daran Beteiligten bindet
  23. 23Aufbau des ABGB?Das ABGB folgt dem unpraktischen Institutionensystem, weil es aus dem Jahre 1812 stammt und noch kein Pandektensystem kannte
  24. 24Institutionensystem des ABGB?1 Teil = Von dem Personenrechte
    2 Teil = Von dem Sachenrechte
    3 Teil = gemeinschaftliche Bestimmungen
  25. 25Von dem Personenrechte?Bestimmungen über Familienrecht und über Rechts- und Geschäftsfähigkeit
  26. 26Von dem Sachenrechte?Regelungen des:
    -Sachenrechts
    -Erbrechts
    -große Teile des Schuldrechts
  27. 27Gemeinschaftliche Bestimmungen?Teile des:
    -Schuldrechts
    -Verjährung
    -Ersitzung
  28. 28Internationales Privatrecht?Das IPR beschäftigt sich mit Fällen mit Auslandsbezug und regelt die Frage nach welchem nationalen Privatrecht solche Fälle zu beurteilen sind
  29. 29Beispiel für internationales Privatrecht?Ein Österreicher und ein Deutscher geraten auf Mallorca in eine Schlägerei
    Der Deutsche klagt den Österreicher in Österreich auf Schadensersatz
    Kommt Österreichisches, deutsches oder spanisches Recht zur Anwendung?
  30. 30Wie kann das internationale Privatrecht definiert werden?IPR ist weder:
    -materielles Privatrecht
    -noch internationales Recht (Völkerrecht)
    IPR ist eine Verweisungsnorm
  31. 31Zivilverfahrensrecht?Zivilverfahrensrecht ist die notwendige Ergänzung zum materiellen
    Materielles Recht wäre ohne Prozessrecht zahnlos
  32. 32Haben Gerichtsentscheidungen Gesetzeskraft?Nein, Präjudizien entfalten keine Gesetzeskraft § 12 ABGB
    Der Richter weder an seine eigene frühere Entscheidung noch an eine frühere Entscheidung einer höheren Instanz gebunden
  33. 33Von welcher Bedeutung ist jedoch die Rechtsprechung des OLG und OGH?Die Rechtsprechung des OGH und OLG sind faktisch von großer Bedeutung
    Ein Richter wird nicht grundlos abweichen, weil sein Urteil sonst im Instanzenzug aufgehoben werden wird
  34. 34Ordentliche Gerichte?-Bezirksgerichte (BG)
    -Landesgerichte (LG)
    -Oberlandesgerichte (OLG)
    -Oberster Gerichtshof (OGH)
  35. 35Zuständigkeit des BG?Vor dem BG
    Ab 2016 Streitigkeiten bei denen der Streitwert EUR 25.000 nicht übersteigt
    Familienrechtliche Angelegenheiten
    Bestandsstreitigkeiten über unbewegliche Sachen § 49 JN
  36. 36OGH?Ein Rechtszug an OGH nur zulässig bei Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung
    § 502 ZPO
  37. 37Wie entscheidet der OGH?In der Regel im einfachen Senat von 5 Richtern
    OGH möchte von ursprünglichen Rechtsprechung abgehen oder eine Rechtsfrage wurde in der Judikatur des OGH unterschiedlich beantwortet, dann verstärkter Senat = 11 Richter
  38. 38Ist der OGH an eigene Judikatur gebunden?Ja es besteht eine gewisse Bindung des OGH an eigene Judikatur
    Indikator ist:
    -verfestigte Rechtsprechung
    -verstärkter Senat

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Bürgerliches Recht Flashcards on Begriffe des Privatrechts, created by Sascha Horvath on 07/01/2017.
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Sascha Horvath
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