Flashcards
01 Erklärungen, die keine Willenserklärungen sind
Flashcards do conjunto (14)
- 1Erklärungen, die keine Willenserklärungen sindRechtswidrige Handlungen
Realakte
Gefälligkeiten
Informationen
Geschäftsähnl. Handlungen/Erklärungen - 2Rechtswidrige Handlungenunerlaubte Handlungen, §§ 823 ff.
Pflichverletzungen,
Verstöße gegen Pflichten aus dem Schuldverhältnis (insbs. Vertrag) - 3Realakteerlaubte Handlungen, die auf einen physisch-technischen (nicht rechtlichen)
Erfolg gerichtet sind, an die das Gesetz aber bestimmte Rechtsfolgen knüpft
Wille des Handelnden ist irrelevant
u.a. „Verbindung,
Vermischung, Verarbeitung“ (§§ 946 ff) und sonstige tatsächliche
Vorgänge wie die Reparatur einer Uhr, eine ärztliche Operation und eine kaufmännische Buchung - 4Gefälligkeitenunentgeltliche Hilfe oder Annehmlichkeit, die erkennbar in der
Absicht versprochen wird, sich dadurch rechtlich nicht zu binden
Voraussetzungen: Unentgeltlichkeit und fehlender Rechtsbindungswille - 5Hinweise für vorliegenden Rechtsbindungswillen in Abgrenzung zur GefälligkeitWert der anvertrauten Sache
wirtschaftliche Bedeutung d Angelegenheit
erkennbares Interesse des Begünstigten
Gefahr, in die er durch eine fehlerhafte Leistung geraten kann - 6Beispiele für vorliegenden Rechtsbindungswillen, wo doch keine Gefälligkeit vorliegtErteilung einer fachlichen Auskunft durch Angehörigen eines Freien Berufes und hohe Bedeutung der Frage
Unentgeltliche Gebrauchsüberlassung und Hochwertigkeit der Sache (nicht bei geringwertigen Sachen) - 7Gefälligkeitsverhältnisse mit „rechtsgeschäftsähnlichem Charakter“Haftung aus unerlaubter Handlung:
Bestehen von Schutzpflichten, die zu Schadensersatzansprüchen
führen können
zB Tierhalterhaftung bei geliehenem Tier, Aufsichtspflichtverletzung beim Kleinkind, wenn ein großer Schaden entsteht - 8InformationenErklärung, die nur eine Mitteilung enthält und nicht (wie die Willenserklärung) in der Absicht abgegeben wird, die Rechtslage zu ändern
- 9Beispiele für InformationenVorbereitung des Vertragsschlusses
Massenmedien
Gutachten, Aufstellungen
Bsp.-Ausnahme: „Unfallschaden: Laut Vorbesitzer Nein“, falsche Werbeaussagen - 10Vorbereitung des Vertragsschlusses (Beispiele für Informationen)Schaufensterauslagen, Anzeigen, Betriebsanleitungen und andere Mitteilungen
- 11Massenmedien (Beispiele für Informationen)Nicht nur die Äußerungen von Journalisten (Nachrichten, Berichte und
Kommentare), sondern auch die Erklärungen Dritter in Presse und Fernsehen - 12Gutachten, Aufstellungen (Beispiele für Informationen)wissenschaftliche Gutachten, Vorlesungs- und Lehrbuchtexte,
Sachbücher und Arbeitszeugnisse - 13geschäftsähnliche Erklärungen (geschäftsähnliche Handlungen)Erklärungen, die die Entwicklung eines
Rechtsverhältnisses fördern, unterstützen oder beeinflussen
Die Rechtswirkung tritt jedoch ein, weil das Gesetz sie vorschreibt (ex lege), nicht wie bei den Willenserklärungen weil sie vom Erklärenden gewollt ist (ex voluntate), analoge Anwendung des WE-Rechts - 14Gruppen der geschäftsähnlichen ErklärungenAufforderung, Bsp.: Mahnung,
Mitteilung, Bsp.:
Erklärung, die künftige Willenser-klärungen (Bsp.: Stimmabgaben) vorbe-reiten sollte, Mitteilung über die Erteilung der Vollmacht (§ 171 Abs. 1) und die Anmeldung eines Gewerbes
Informações
- Descrição
- Rechtswissenschaften Zivilrecht (BGB 02: BGB AT II Willenserklärung und Vertragsschluss) FlashCards sobre 01 Erklärungen, die keine Willenserklärungen sind, criado por R N em 21-10-2015.
- Criado por
- R N · out 2015
- Atualizado
- 19 fev 2016
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