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Notas

Mittelalter

K. Boettcher Geschichte Abitur Alemão 1 página

Conteúdo das notas (1)

Página 1

Weltliche und geistliche Macht

Vorgeschichte

Das Mittelalter ist geprägt durch Machtkämpfe:

Kaiser

-><- Kirche

später Adel -><- Kaiser

·

Merowingische Könige

werden immer schwächer

→

Karolinger, die das Amt der Hausmeier innehaben,

werden stärker

→

Machtsicherung durch persönliche Bindung

(Verleihung von Grundbesitz/öffentlichen Ämtern statt Waffeneid)

·

Absetzung des letzten merowingischen Kaisers

(Brief an den Papst von Karl Martell: nur der soll auf dem Thron sitzen, der Macht

hat)

→

Ihm wird das Haar abgeschoren -> verliert

sein Zeichen der Macht

·

Karolinger

brauchen Legitimation, da sie keine Tradition wie die Merowinger haben auf die

sie sich berufen können

→

Salbung durch Papst/Bischof

→

Zeichen gottgewollter Würde -> Gottesgnadentum

→

Kirchenstaat

·

Bonifatius = Apostel der Deutschen

·

Mit der Krönung Pippins

und der Salbung zum König durch den Papst war anstelle der Geblütsheiligheit

die Salbung (= gottgewollte Würde) als Königsmerkmal getreten

→

Enge Verbindung von Papst und Kaiser: Pippin

erhält die Würde des patricuus romanorum (= Schutzherr der Röm. Kirche), ein

Titel der vorher dem byzantinischen Kaiser zustand. Zu diesem Titel gehört der

militärische Schutz gegen die Langobarden und die Übergabe einiger

italienischer Gebiete an den HL. Stuhl, wodurch der Kirchenstaat begründet

wurde

→

Pippinsche Schenkung (als Dank für

Dynastiewechsel und Krönung)

·

Karl der Große (Sohn

des Pippins) bestätigte während seiner Herrschaft die Schutzfunktion des

Kaisers gegenüber dem Papst und führte ebenfalls einen Krieg gegen die

Langobarden

→

Festigung der Verbindung zwischen Kirche und

Staat, aber auch Verwischen der Grenzen zwischen weltlicher und geistlicher

Herrschaft -> Regnum & Sacerdotium

·

Karl der Große wird Weihnachten

800 durch den Papst zum Kaiser gekrönt

→

Wird so dargestellt, dass Karl nichts wusste

(nicht gekauft, Konkurrenz zu Byzanz: „Er wollte ja gar nicht“ -> keine

Ambitionen zu unterstellen)

·

Verwischung der Grenzen erkennbar an System der

Eigenkirchen unter den Karolingern, denn

→

Die Kirchen im Frankenreich gehörten nicht der

kirchlichen Organisation, sondern dem Grundherrn auf dessen Boden sie stehen

-> Recht auf Einsetzen der Priester

→

Der Kaiser beanspruchtete die Vertretung der

Kirchen nach außen; er war Herr aller Kirchen, Klöster und Bistümer, die auf

Reichsgut entstanden -> Reichskirchen

·

Karl wird als „Vater Europas“ diskutiert

·

Nachdem Otto

darin gescheitert war das Reich mit Hilfe von Familienmitgliedern zu verwalten

(versuchten ihn zu stürzen um Familie einzusetzen -> Geistliche haben keine

Familie -> keine Ambitionen), stütze er sich im Wesentlichen auf Bischöfe

und Äbte.

→

Keine Konkurrenz, sondern Förderung seiner Macht

→

Gute Verwaltung durch gebildete Leute (lesen,

schreiben, Beherrschung von Latein), die auch Verwaltungserfahrung hatten und

eine hohe moralische Autorität im Volk

→

Gebiet fällt nach Tod an Otto zurück, da sie

keine Erben haben

→

Sicherung des Reichgutes

→

Ottonisches

Reichskirchensystem

Dieses Ottonisch-Salische Reichskirchensystem sah, gemäß der

karolingischen Tradition, die Investitur als selbstverständliches Recht des

Königs an. Die Herrschaftsausübung des Reisekönigs war erst durch die

Unterstützung der kirchlichen Fürsten möglich und durch die Ausstattung mit

weltlichen Lehen und Privilegien hatten sie ja auch Vorteile davon

(Machtzuwachs)

962 wurde Otto I. in Rom

zum Kaiser gekrönt, nachdem er im Streit zwischen dem Papst und dem König von

Italien vermittelt hatte. Otto schwor dem Papst den Sicherheitseid und

daraufhin schwuren Papst und das Volk von Rom Otto die Treue. Im Ottonianum (Vertrag, Urkunde)

bestätigte Otto dem Papst den Besitz des Kirchenstaates (siehe Pippinsche

Schenkung) und legt fest, dass der Papst nach Kanonischem Recht (Kirchenrecht:

Wahl durch Kirchenmitglieder) gewählt wird.

Kaisertum der Karolinger

1.

Weihnachten 800:

Kaiserkrönung Karls des Großen durch Papst Leo III. in Rom

→

Kaiser: Schutzherr der römischen Christenheit;

weltliches Oberhaupt des Abendlandes (Universalanspruch) neben dem geistlichem

Oberhaupt des Abendlandes (Papst) -> Konfliktstoff im späteren Verhältnis

Papst-Kaiser

2.

Kaisergedanke verliert wegen Erbteilungen an

Substanz

3.

Kaisertum Ludwigs II. erstreckt sich nur noch

über Rom und den Schutz des Papstes

4.

Papst gewinnt immer mehr Einfluss auf die

Kaiserkrönung

→

Entwicklung vom

Universalkaisertum Karls des Großen zum Kleinkaisertum Ludwigs II

Kaisertum der Ottonen

Otto I.: 962 Erneuerung der karolingischen Kaiseridee ->

Universalanspruch des Kaisers, zumal Otto die Herrschaft über das Papsttum

gewinnt

Otto II.: Renovatio Imperii Romanorum (Erneuerung des

römischen Reiches) -> Rom als Reichsresidenz -> Weltherrschaft als

Imperator Romanorum Augustus

è

Entwicklung von der Vorstellung des

Universalanspruchs zum Weltherrschaftsgedanken

Tragende Elemente der Königsherrschaften

1.

Karolinger: Lehnswesen:

a.

Einbeziehung der Adligen in die Herrschaft

b.

Elemente des Lehenswesens:

i.

Persönliches Element: Vasall begibt sich in den

Dienst des Lehnsherrn -> gallorömische Kommentation; Vasall schließt

Treueeid mit Lehnsherr -> germanische Gefolgschaft

ii.

Dingliches Element: Landleihe, Ämterleihe

(beneficium bzw. feudum)

c.

Adel erwirkt Erblichkeit der Lehen (877)

d.

Anhäufung von Lehen -> Schwinden der Bindung

an den König

→

Beginn des Dualismus

zwischen König und Adel

2.

Ottonen: Reichskirchensystem

a.

Einbeziehung des Geistlichkeit in das Lehnswesen

b.

Einsetzen der Geistlichen durch den König

-> Laieninvestitur: Einsetzung von Bischöfen mit Ring und Stab

(geistliche Macht)

-> Ausstattung mit Privilegien/Regalien (Markt-, Forst-, Zollrecht,

Gerichtsbarkeit) und Lehen für Hilfe bei Verwaltung (staatliche Macht)

-> Otto ist für Investitur zuständig und hat Einfluss auf Einsetzung

in die Ämter (Personen) -> tragendes Element bei geistlichen und weltlichen

Ämtern (Bsp.: Bruder ist Bischof von Köln und Herrscher über Lothringen) ->

Doppelherrschaft (archidux = archiepiscopus (Archi=Erzbischof + dux=Herzog))

Königskrönung bei Gottesgnadentum

1.

Thronsetzung

2.

Handgang und Treuegelöbnis

3.

König geht in Kirche, wird von Bischof gegrüßt

und mit Krummstab berührt

4.

Öffentliche Akklamation

5.

Insignienüberreichung (Schwert/Zepter – Stab)

durch den Bischof

a.

Schwert: Schutz der Christen

b.

Mantel: Schutzmantel des Reiches

c.

Stab/Zepter: milder Herrscher -> Bonus im

Jenseits

6.

Salbung

7.

Krönung

→

Gottesgnadentum und dann weltliche Macht, Gottes

Wille wird immer wieder hochgehalten; Trennung von fürstlicher (Krönung draußen

-> wichtiger als kirchlicher) und geistlicher Meinung (Salbung/Krönung

drinnen -> Gottes Wille ist einziges was zählt)

·

Bereits im Krönungszeremonial 936 wird die

Verpflichtung der Kirche auf das Reich erkennbar: Weltliche Thronsetzung vor

dem Aachener Münster, danach Salbung, Krönung und zweite Thronsetzung

→

Gegengewicht zu den

weltlichen Fürsten

Investiturstreit

·

Streit zwischen Kaiser und Papst um Macht (Wer

steht höher?)

Zweischwerterlehre/Zwei Gewalten wird in Bildern

verdeutlicht. Die Grundlage ist ein Bibelgleichnis. Bis zu den sächsischen

Kaisern (bis 1024) auch unter Karl und Otto

ging man davon aus, dass sowohl Kaiser als auch der Papst von Gott in ihr Amt

eingesetzt worden sind.

Die Zwei Schwerter werden als Sinnbild für das Recht zur

Ausübung von Macht angesehen, sowohl im weltlichen als auch im geistlichen

Bereich.

Allerdings war man bis zu den Kirchenreformen im 11. Jhd der Meinung, dass die beiden Schwerter in

den Händen des Kaisers vereinigt seien und zwar als Sinnbild für den religiösen

Kampf innerhalb und außerhalb des römischen Reiches.

Diese Theorie wurde gestützt durch den Umstand, dass der

Kaiser Schutzherr der Kirche ist.

Im Zuge der Kirchenreform nehmen die Päpste für sich in

Anspruch das geistliche Schwert zu führen, das bedeutet die geistliche Macht

inne zu haben.

Aus diesem päpstlichen Widerspruch gegen die Vermengung der

Gewalten seit Otto hat sich das Ganze hingesteigert zu einem hierokratischem

Anspruch (Anspruch auf Priesterherrschaft)

Für Papst Gregor VII. stand fest, dass die Priester

einerseits mit dem geistlichen Schwert gewappnet seinen (das ihnen das Recht

auf Investitur und das Recht über Kirchenstrafen gegen Sünder gibt), aber

indirekt verfüge man auch über das weltliche Schwert, denn die Kirche besitzt

das recht Kaiser bzw. König zu Hilfe zu rufen gegen Feinde der Kirche.

Dieser Streit um das Verhältnis von weltlicher Macht (Imperium

da Regnum) und geistlicher Macht (Sacerdotium) wird von der Kirche zunehmend zu

ihren Gunsten ausgelegt und zwar von der Behauptung, dass das regnum dem

sacerdotium unterzuordnen sei, weil es das geringere sei (Elasius) bis hin zu

einem Rechtskommentar (1250). Der besagt: Die Kirche besitze beide Schwerter

(das geistliche selbstführend und das weltliche befehlend) bis dann schließlich

Papst Bonifaz VIII. (1302) sagt, alle Reiche sind in meiner Hand, denn ich habe

die zwei Schwerter

Kirchenreform

Im 10./11. Jhd kommt es

zu einer Reformbewegung, die vom Kloster Cluny in Burgund ausgeht und die die

libertas ecclesiae (Freiheit für die Kirche, Reinheit der Kirche von weltlichen

Machteinflüssen) fordert:

-

Kampf gegen Ämterkauf (Simonie)

-

Zölibat als Voraussetzung zur Priesterweihe

-

Wahl von Bischöfen/Äbten nach Kanonischem Recht

-

Wiederherstellung der alten Ideale Armut, Gebet

und Gottesdienst in den Klöstern

-

Befreiung von Kirchen/Klöstern von ihrer

Einbindung an/in die weltliche Herrschaft

-

Verbot der Laieninvestitur

Diese Reformbewegung wurde mit Unterstützung König Heinrichs III. (1039-56) im Reich verbreitet,

denn Heinrich sah in den dringenden Reformen (besonders wegen dem Ämterkauf)

den unmittelbaren Amtsauftrag Gottes und keinerlei Widerspruch zum

Reichskirchensystem. 1046 die Synoden von Sutry und Rom, Heinrich III. setzt 3

rivalisierende Päpste ab und einen neuen ein. Mit Papst

Leo IX., der aus dieser Reformbewegung stammt, erzwingt Heinrich III:

den Eingang der Reformen.

Unter Heinrich III. Förderung der Reformen und Einklang von

Königtum und Papsttum, da hier noch der Schwerpunkt der Reform auf Simonie,

Zölibat und Moral lag. Erst unter Nachfolger Heinrich IV. kommt es zum Bruch.

Gregor VII. (1020-1085):

-

Mönch Hildebrand

-

Vertreter der Reformbewegung

-

1073 Wahl zum Papst

Heinrich IV. (1051-1106:

-

Wird nach dem Tod seine Vaters mit 5 Jahren

zum König gekrönt, aber seine Mutter Agnes übernimmt für ihn die

Regierungsgeschäfte

-

Erzbischof von Köln Ano entführt Heinrich und zieht

ihn bis 1066 auf

-

Obhut von Adelbert von Krämer

-

1073-75: Sächsischer Aufstand durch stärkere

Machtausübung von Heinrich -> brutale aber sehr erfolgreiche

Niederschlagung -> straffe Maßnahmen direkt zu Beginn, will seine Macht

etablieren/durchsetzen

Gregor will Investiturrecht reformieren:

Gregor

-><- Heinrich

è

Es kommt zur Exkommunikation Heinrichs (Eingriff

in weltliche Macht, Gottesgnadentum, keine Hochzeiten/taufen, Treueeid der

Bevölkerung aufgelöst)

è

Bußgang von Canossa

è

Papst muss ihm vergeben -> Heinrich festigt

seine Macht wieder

è

Später wieder Exkommunikation

è

Heinrich setzt Gegenpapst ein -> Gregor

stirbt im Exil

Wormser Konkordat 1122

·

Trennung von Spiritualia und Temporalia

·

Die Investitur in ein Kirchenamt wird unterteilt

in zwei voneinander getrennte Bereiche:

o

Spiritualia: Einsetzung ins geistliche Amt durch

freie Kanonische Wahl und Übergabe von Ring und Stab

o

Temporalia: Einsetzung in das weltliche Lehen,

in weltliche Güter und Rechte, die der König mit dem Zepter übergibt

·

Trotz dieser Trennung war es faktisch unmöglich

einen Kandidaten gegen den Willen des Kaisers/Königs zu wählen.

·

Weltlichen Teile einer geistlichen Institution

wurden ganz nach dem Lehnsrecht begriffen

→

Alle weltlichen Güter und Rechte einer Kirche

sind Regalien und damit bis auf die Form einer Übergabe den Lehen weltlicher

Herren gleichgestellt

→

Aus der unmittelbaren Reichskirchenverwaltung

wird eine lehnsrechtliche Beziehung; kein Bischof oder Abt kann Lehnsherr sein

ohne vom König unmittelbar belehnt

worden zu sein

Prozess des Machtverfalls

I.

Beginn des Verhältnisses

a.

Pippin der Jüngere (751-68):

i.

Sakrale Legitimierung des karolingischen

Königtums durch den Papst -> Salbung

ii.

Schutz vor den Langobarden: „Patricuus

Romanorum“

iii.

Entstehung des Kirchenstaates durch Pippinische

Schenkung

b.

Karl der Große (768-814)

i.

Schutz der Kirche

ii.

Erneuerung des Kaisertums

c.

Ottonen

i.

Reichskirchensystem

ii.

Entscheidender Einfluss auf die Papstwahl

→

Herrschaft der

weltlichen über die geistliche Macht

II.

Auseinandersetzung

a.

10./11. Jhd: kirchliche Reformbewegung von Cluny

„libertas ecclesiae“ -> Infragestellung der staatlichen Ordnung (Priesterehe,

Laieninvestitur, Simonie)

b.

Maßnahmen der Päpste:

i.

1059: Papstwahledikt (Wahl des Papstes nur durch

Kardinäle)

ii.

1075 „dictatus papae“ (Herrschaftsanspruch des

Papstes über weltliche Gewalt) -> 1076: Absetzung Heinrichs IV.; 1077 Gang

nach Canossa, Lösung vom Bann

c.

1122: Wormser Konkordat: Kompromiss: Trennung

zwischen weltlicher und geistlicher Gewalt

→

Aufstieg des Papsttums

und Rivalität zwischen Kaiser und Papst

III.

Der Endkampf

→

1213: Innozenz III.: Proklamierung der

päpstlichen Weltherrschaft

→

1302: Bulle „unam sanctum “: Formulierung des

päpstlichen Weltherrschaftsanspruch

→

Durch Frankreich politische Entmachtung des

Papsttums: 13013: Gefangenschaft des Papstes in Avignon

→

1338: Kurverein von Rense: Ausschaltung des

Papstes von der Wahl zum deutschen König

→

Scheitern des

päpstlichen Weltherrschaftsanspruch durch Aufkommen der Nationalstaaten

Informações

Descrição
Abitur Geschichte Notas sobre Mittelalter, criado por K. Boettcher em 30-01-2016.
Criado por
K. Boettcher · jan 2016
Atualizado
29 abr 2016
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