Quiz
ADA Handlungsfeld 1
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Questions in this quiz (27)
1Welche grundlegenden Anforderungen werden an das Bildungssystem in Deutschland gestellt?
- AChancengleichheit
- BDurchlässigkeit
- CTransparenz
- DGleichwertig
- EEinfach
- FMultilingiunal
2Was versteht man unter dem "dualen System der Berufsausbildung"?
- ABerufsausbildung an zwei gleichberechtigten instituitionellen Träger. Betrieb und Berufsschule. Schwerpunkt liegt auf der Ausbildung im Betrieb und wird durch die Schule teilzeitlich ergänzt.
- BBerufsausbildung an zwei gleichberechtigten instituitionellen Träger. Betrieb und Berufsschule. Schwerpunkt liegt auf der Ausbildung in der Schule und wird durch den Betrieb ergänzt.
3Welche Aufgabe erfüllen die unterschiedlichen Lernorte des dualen Systems?
- AAllgemeinbildung ist mehr Aufgabe der Schule
- BAllgemeinbildung ist mehr Aufgabe des Betriebes
- CFachliche Bildung ist mehr Aufgabe der Schule
- DFachliche Bildung ist mehr Aufgabe des Betriebes
4Welches Ziel verfolgt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ?
- ARegelt in Deutschland die Berufsausbildung (Duales System), die Berufsausbildungsvorbereitung, die Fortbildung sowie die berufliche Umschulung.
- BRegelt in Deutschland die Berufsausbildung im privaten und öffentlich sowie die Ausbildungen an Hochschulen.
- CRegelt in Deutschland die Berufsausbildung (Duales System), die Studiengänge, die Fortbildung an Hochschulen.
5Welche Aufgaben hat die Handwerksordnung (HwO) ?
- ARegelt die handwerklichen Ausbildungsberufe
- BRegelt die Handwerksausübung
- CRegelt die Pflichten des Ausbildenden
- DRegelt die Ausbildungsverträge der Industrie und Handelskammer
6Die zuständige Stelle für die Handwerksordnung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes ( BBiG ) ist die [blank_start]Handwerkskammer[blank_end].
- AHandwerkskammer
7Für welche Altersgruppen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ?
- AAuszubildende noch keine 18 Jahre alt sind
- BJugendliche sind im Sinne des Gesetzes wer 15 aber nicht 18 Jahre alt ist.
- CJugendliche ab 14 bis 21 Jahren
8Wichtige Bestimmungen des JArbSchG
Überwachungsbehörde : Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz
Geltungsbereich: Personen, die noch nicht [blank_start]18[blank_end] Jahre sind ( Jugendliche zwischen [blank_start]15[blank_end] und [blank_start]18[blank_end] Jahren )
Arbeitszeiten: nicht mehr als [blank_start]8[blank_end] Stunden täglich oder [blank_start]40[blank_end] Stunden wöchentlich. [blank_start]5[blank_end] Tage Woche. 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr Nachtruhe oder eine Sonderregelung.
Pausen: [blank_start]60[blank_end] Minuten mehr als 6 Stunden Arbeitszeit. [blank_start]30[blank_end] Minuten bei mehr als 4,5 Stunden Arbeitszeit.
Urlaubsregelung: [blank_start]30[blank_end] Tage unter 16 Jahre. [blank_start]27[blank_end] Tage unter 17 Jahre. [blank_start]25[blank_end] Tage unter 18 Jahre.
Freistellungen zur B[blank_start]erufsschule[blank_end], überbetriebliche A[blank_start]usbildung[blank_end], P[blank_start]rüfungen[blank_end], ärztliche Untersuchungen.
Gesundheitliche Untersuchungen: vor Einstellung ( Bescheinigung nicht älter als [blank_start]14[blank_end] Monate). Nachuntersuchung nach [blank_start]einem[blank_end] Jahr.
Gefährliche Arbeit: Arbeiten, welche die Leistungsfähigkeit übersteigen dürfen nicht ausgeübt werden. Auf besondere Gefahren ist hinzuweißen und begleitend anwesend sein. [blank_start]Schwangere[blank_end] und [blank_start]behinderte[blank_end] dürfen keine gefährliche Arbeiten ausüben.- A18
- B15
- C18
- D8
- E40
- F5
- G60
- H30
- I30
- J27
- K25
- Lerufsschule
- Musbildung
- Nrüfungen
- Oeinem
- P14
- QSchwangere
- Rbehinderte
9Welche Pflichten hat der ausbildende Betrieb laut Jugendarbeitsschutzgesetz (§29) bezüglich der Unterweisung von Gefahren?
- AAuf besondere Gefahren ist zu Beginn der Ausbildung hinzuweißen und halbjährlich wiederholen.
- BAuf besondere Gefahren ist zu Beginn der Ausbildung hinzuweißen und einmal im Jahr wiederholen
- CAuf besondere Gefahren ist zu Beginn der Ausbildung hinzuweißen.
10Nach dem Berufsbildungsgesetz unterscheidet man zwischen dem Ausbildenden, dem Ausbilder und dem Ausbildungsbeauftragten. Grenzen Sie die an der Ausbildung beteiligten Personen bezüglich der Eignung und der Zuständigkeit gegeneinander ab!
Ausbildende sind Vertragspartner und sollten [blank_start]persönlich[blank_end] geeignet sein. Die [blank_start]persönliche[blank_end] Eignung wird unterstellt und bei Beschwerden oder Zuwiderhandlungen überprüft. Die Ausbildende schließen die Ausbildungsverträge ab und müssen die Ausbildung [blank_start]überwachen[blank_end], planen und verantworten.
Der Ausbilder muss [blank_start]persönlich[blank_end] und [blank_start]fachlich[blank_end] geeignet sein um die Ausbildung durchzuführen. Er kontrolliert auch die Ausbildungserfolge.
Der Ausbildungsbeauftragte muss [blank_start]fachlich[blank_end] und persönlich geeignet sein und übernimmt [blank_start]Teilaufgaben[blank_end] der Ausbildung.- Apersönlich
- Bfachlich
- Cpersönliche
- Dfachliche
- Eüberwachen
- Fdurchführen
- Gpersönlich
- Hgeistig
- Ifachlich
- Jfreunlich
- Kgeistig
- Lfachlich
- Mgeistig
- NTeilaufgaben
- OHauptaufgaben
- PKontrollaufgaben
- Qdie Koordinierung
- Rgeistig
- Sgeistige
- Tkündigen
11Wer überwacht im Sinne des BBiG und der HwO die persönliche und fachliche Eignung zur Ausbildung sowie die Eignung der Ausbildungsstätte? Wann erfolgt eine Eignungsfeststellung?
- ADie Handwerkskammer oder die Industrie und Handelskammer überwachen die Eignung der Betriebe durch Berichte der Auszubildenden vor erstmaligen Ausbildungsbeginn und jährlich in der Dauer des Ausbildungsverhältnisses.
- BDie Handwerkskammer oder die Industrie und Handelskammer überwachen die Eignung der Betriebe durch ihre Ausbildungsberater vor erstmaligen Ausbildungsbeginn und mindestens ein weiteres mal in der Dauer des Ausbildungsverhältnisses.
- CDie Handwerkskammer oder die Industrie und Handelskammer überwachen die Eignung der Betriebe durch Berichte der Ausbilder vor erstmaligen Ausbildungsbeginn und ein weiteres mal im letzten Jahr des Ausbildungsverhältnisses.
12Wann erfolgt ein Entzug der Einstellungs- und Ausbildungsberechtigung?
- ABei groben Pflichtverletzungen.
- BAusnutzen der Auszubildenden durch ausbildungsfremde Tätigkeiten.
- CVernachlässigen der Schutzmaßnahmen
- DDurch Freistellung zur Prüfung
- EBei dokumentierten Sicherheitsunterweisungen.
- FBei Einhaltung des Ausbildungsrahmenplans
13Erläutern Sie das Aufgabengebiet des Ausbildungsberaters, indem Sie mindestens sechs Aufgabenbeispiele nennen.
- ABeratung der Auszubildenden über Rechte und Pflichten in der Ausbildung
- BBeratung der Auszubildenden über Aufstiegs- und Weiterbildungsmaßnahmen
- CBeratung der Ausbilder zur Didaktik und Methodik
- DBeratung der Ausbilder über gesetzliche Bestimmungen
- EBeratung und Überprüfung der Art und Einrichtung der Ausbildungsstätte
- FÜberprüfung der Einhaltung der Ausbildungsordnung durch die Betriebe
- GBeratung der Ausbildenden bei wirtschaftlichen Entscheidungen
- HÜberprüfen der persönlichen und fachlichen Eignung der Ausbilder und Ausbildenden
- IÜberwachen und Festlegen der Arbeitszeiten
- JFestlegen der Kriterien für die Berufsbildung
14Warum gilt die Einführung der Ausbildungsordnung als wichtiger Schritt für die berufliche Ausbildung in Deutschland?
- AWeil die Ausbildungsordnung bundeseinheitliche Standarts sowie sachliche und zeitliche Gliederungen regelt.
- BWeil die Ausbildungsordnung internationale Normen sowie sachliche und zeitliche Gliederungen regelt.
- CWeil die Ausbildungsordnung europäische Normen sowie sachliche und zeitliche Gliederungen regelt.
15Welche Informationen könne Sie als Ausbilder einer Ausbildungsordnung entnehmen?
- ABezeichnung des Ausbildungsberufes
- BAusbildungsdauer
- CAusbildungsberufsbild
- DAusbildungsrahmenplan
- EPrüfungsanforderungen
- FAusbildereignungen
- GLern- und Arbeitstechniken
16Jede Ausbildungsordnung enthält eine Flexibilitätsklausel, die besagt, dass mann von der Reihenfolge der Ausbildungsinhalte und auch von der sachlichen Zuordnung abweichen kann. Es ist jedoch nicht erlaubt, Ausbildungsinhalte zu verändern oder wegzulassen.
- ATrue
- BFalse
17Jede Ausbildungsordnung enthält eine Flexibilitätsklausel, die besagt, dass mann von der Reihenfolge der Ausbildungsinhalte und auch von der sachlichen Zuordnung abweichen kann. Es ist auch manchmal erlaubt, Ausbildungsinhalte zu verändern oder wegzulassen.
- ATrue
- BFalse
18Nennen und erläutern Sie die vier Bereiche der Beruflichen Handlungskompetenz.
[blank_start]Fachkompetenz[blank_end] ist die Fähigkeit, Arbeitsaufgaben fachgerecht bearbeiten zu können. Z.B. fachliche Kenntnisse, Fertigkeiten. Problemlösungsstrategien.
[blank_start]Persönlichkeitskompetenz[blank_end] beinhaltet Fähigkeiten und Einstellungen, in denen sich die individuelle Haltung zur Welt und insbesondere zur Arbeit wiederspiegelt. Dazu gehören im Wesentlichen Lernbereitschaft, Zuverlässigkeit, Kreativität.
[blank_start]Sozialkompetenz[blank_end] ist die Fähigkeit, sich im beruflichen Umfeld im Umgang mit Mitarbeitern und Kunden angemessen zu verhalten. Sie beinhaltet im Wesentlichen: Kommunikationsfähigkeit, Hilfsbereitschaft, Toleranz, Verantwortungsbewustsein, Durchsetzungsfähigkeit.- AFachkompetenz
- BSozialkompetenz
- CMethodenkompetenz
- DPersönlichkeitskompetenz
- EPersönlichkeitskompetenz
- FFachkompetenz
- GMethodenkompetenz
- HSozialkompetenz
- ISozialkompetenz
- JFachkompetenz
- KPersöhnlichkeitskompetenz
- LMethodenkompetenz
19Was bedeutet Stufenausbildung in der beruflichen Ausbildung?
- AMerkmal der Stufenausbildung ist es, dass nach Abschluss der ersten Stufe ein Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erworben wird, nach Abschluss der letzten Stufe ein weiterer Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf erreicht werden kann.
- BMerkmal der Stufenausbildung ist es, dass nach Abschluss einer einzelnen Stufe kein Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erworben wird, sondern qualifizierte berufliche Tätigkeit. Erst nach Abschluss der letzten Stufe wird ein Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erreicht.
20Nennen und erläutern Sie die Eignungskriterien einer betrieblichen Ausbildungsstätte.
- AArt und Einrichtung muss für die Berufsausbildung geeignet sein.
- BDie Zahl der Auszubildenden muss in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze stehen.
- CDie Zahl der Auszubildenden muss in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Fachkräfte stehen.
- DDie Einrichtung muss alle Fertigkeiten der Ausbildungsordnung beinhalten
- EDie Einrichtung muss separate Umkleidemöglichkeiten für Azubis bereitstellen.
- FDis Zahl der Ausbildenden darf nicht höher sein als die Zahl der Ausbilder
21Warum ist die Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplanes notwendig?
- AUm die Ausbildung planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass mehrere Ausbildungsziele zur gleichen Zeit erreicht werden können.
- BUm die Ausbildung planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann.
22Nennen Sie mindestens fünf Aspekte, die Sie bei der Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplanes berücksichtigen müssen.
- AProbezeit
- BUrlaubsplanung
- Cspezifische Betriebssituation ( Auftragslage )
- Dpersönliche Eigenschaften des Lehrlings
- EAbstimmung mit Lehrplan der Berufsschulen
- FVorlieben des Ausbilders
- GGewohnheitsrecht der Ausbildenden
- HWachstum des Betriebes
23Zu den Aufgaben des Ausbilders gehören das Ausbilden sowie Führen und Erziehen. Welche Teilaufgaben gehören zu diesen Schwerpunkten?
Ausbilden: 1.) [blank_start]Fertigkeiten Planmäßig unterweißen.[blank_end] 2.) [blank_start]Kenntnisse systematisch vermitteln.[blank_end] 3.) [blank_start]Fähigkeiten und Begabungen fördern.[blank_end] 4.) Selbständiges Lernen und [blank_start]erforderliche Lerntechniken vermitteln.[blank_end] 5.) [blank_start]Erfahrungen machen lassen[blank_end]. Zusammengefasst: Ausbilder muss fördernd die berufliche Qualifikation vermitteln sowie die Entwicklung der Handlungskompetenz fördern.
Führen & Erziehen: 1.) [blank_start]Vorbild sein.[blank_end] 2.) [blank_start]Geeignete Führungsmittel einsetzen.[blank_end] 3.) In beruflichen Fragen und persönlich Problem beraten. 4.) Eignung, Leistung und [blank_start]Verhalten der Lehrlinge beurteilen.[blank_end] 5.) [blank_start]Interesse der Lehrlinge gegenüber[blank_end] der Geschäftsführung vertreten.- AFertigkeiten Planmäßig unterweißen.
- BGeeignete Führungsmittel einsetzen
- CInteresse der Lehrlinge vertreten
- DVorbild sein
- EKenntnisse systematisch vermitteln.
- FVorbild sein
- GGeeignete Führungsmittel einsetzen
- HVerhalten der Lehrlinge beurteilen
- IFähigkeiten und Begabungen fördern.
- JVorbild sein
- KGeeignete Führungsmittel einsetzen
- Lerforderliche Lerntechniken vermitteln.
- MVorbild sein
- Ngeeignete Führungsmittel einsetzen
- OInteresse der Lehrlinge vertretten
- PErfahrungen machen lassen
- QVorbild sein
- RInteresse der Lehrlinge vertreten
- SVerhalten beurteilen
- TVorbild sein.
- UFertigkeiten planmäßig unterweißen
- VKenntnisse vermitteln
- WErfahrung machen lassen
- XGeeignete Führungsmittel einsetzen.
- YErfahrung machen lassen
- ZKenntnisse systematisch vermitteln
- AAFähigkeiten und Begabung fördern
- ABVerhalten der Lehrlinge beurteilen.
- ACFertigkeiten Planmäßig unterweißen
- ADKenntnisse systematisch vermitteln
- AEFähigkeiten fördern
- AFInteresse der Lehrlinge gegenüber
- AGIntressen
- AHEigene Interessen
- AIFinanzielle Erfolge
24Was versteht man in der beruflich Ausbildung unter Lernkooperation?
- ADie Lernorte haben eine gemeinsame Zielsetzung und müssen dafür sorgen das die Auszubildenden die Abschlussprüfung bestehen. Dafür müssen diese zusammenarbeiten.
- BDie Lernorte kooperieren mit den zuständigen Kammern um gemeinsam einen erfolgreichen Lehrplan für die Auszubildenden zu erarbeiten an den sich alle richten.
25Welche Möglichkeiten der berufsvorbereitenden Maßnahmen gibt es?
- ABerufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen ( BvB ) für benachteiligte Jugendliche
- BEinstiegsqualifizierung Jugendlicher ohne Lehrstelle ( EQ )
- CSchulisches Berufsvorbereitungsjahr ( BVJ ) für Jugendliche ohne Abschluss oder Lehrstelle mit Schulpflicht
- DBerufsgrundbildungsjahr ( BGJ ) ist eine Berufsbezogene Grundbildung welche angerechnet werden kann.
- EBerufsausbildungsvorbereitung nach dem BBiG
- FTeilqualifizirte Berufsfachschule ( BFS )
- GBerufsvororientierrung der Kammern ( BoK )
- HBerufsvorbereitung der Auszubildenden ( BdA ) bereitet die fertigen Auszubildenden auf den Beruf vor
- IBerufswechselqualifizierung für Auszubildende ( BWA ) ermöglicht den Wechsel der Ausbildungsberufe
26Welche Vorteile bieten berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen?
- ASie qualifizieren Jugendliche allgemeinbildend, beruflich und in Ihrer Persönlichkeit.
- BDie Jugendlichen sind vorqualifiziert
- CÜberbrücken die Zeit ohne passende Lehrstelle
- DVerkürzen die Ausbildungszeit
- EErmöglichen einen höheren Ausbildungsabschluss
27[blank_start]Ausbildungsordnungen[blank_end] legen in Deutschland die bundeseinheitlichen Standards für die betriebliche Ausbildung im Rahmen der dualen Berufsausbildungen fest. Die [blank_start]Ausbildungsordnung[blank_end] regelt die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung.
[blank_start]Ein Rahmenlehrplan[blank_end] ist ein [blank_start]Lehrplan[blank_end] für die Berufsausbildung, der die angestrebten Kompetenzen sowie - in den meisten Fällen - Unterrichtsinhalte für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule beschreibt. Er ist nicht zu verwechseln mit dem [blank_start]Ausbildungsrahmenplan[blank_end], der die entsprechenden Fertigkeiten und Kenntnisse innerhalb der betrieblichen Ausbildung festlegt, dieser ist Bestandteil der jeweiligen Ausbildungsordnung.
Die [blank_start]Prüfungsordnung[blank_end] für Zwischen- und Gesellen- bzw. Abschlussprüfungen sind in der jeweilen [blank_start]Ausbildungsordnung[blank_end] verbindlich festgelegt. Im Wesentlichen sind hier die Prüfungsdauer, Angaben zu den Prüfungsaufgaben und die für ein Bestehen erwarteten Leistungen geregelt.- AAusbildungsordnungen
- BPrüfungsordnungen
- CRahmenlehrpläne
- DAusbildungsordnung
- EPrüfungsordnung
- FRahmenlehrpläne
- GEin Rahmenlehrplan
- HEine Ausbildungsordnung
- IEine Prüfungsordnung
- JLehrplan
- KAusbildungsrahmenplan
- LPrüfungsplan
- MAusbildungsrahmenplan
- NRahmenlehrplan
- OPrüfungsplan
- PPrüfungsordnung
- QAusbildungsordnung
- RLehrplanverordnung
- SAusbildungsordnung
- TPrüfungsordnung
- URahmenlehrplan
Information
- Description
- Ausbildungsvorraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Author
- Heinrich Biber
- Language
- Deutsch
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