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Verwaltungsrecht

P Z German 61 cards

Verwaltungsrecht

Cards in this deck (61)

  1. 1VerwaltungsrechtKapitel 1
  2. 2Was versteht man unter der funktionellen Gewaltenteilung?Bedeutet, dass sich jede Staatstätigkeit einer der drei Staatsfunktionen Rechtssetzung, Staatsleitung/Vollziehung oder Rechtssprechung zuordnen lässt.
    S.2
  3. 3Was versteht man unter der organisatorischen Gewaltenteilung?Diese verlangt, dass die Staatsfunktionen (Rechtssetzung, Staatsleitung/Vollziehung, Rechtssprechung) verschiedenen Staatsorganen (Legislative, Exekutive und Judikative) überantwortet werden, die voneinander unabhängig arbeiten.
  4. 41. Was bedeutet nun Verwaltung im funtktionellen Sinn? 2. Was bedeutet sie im organisatorischen Sinn?1. Im funktionellen Sinn bedeutet Verwaltung eine Tätigkeit
    1. Im organisatorischen Sinn eine Behörde
    Sind aber nicht deckungsgleich! Siehe S. 2 Kommentar.
  5. 5Die Verwaltung verfügt über ein beträchtliches Fachwissen gegenüber Parlament und Volk. Anstatt nun die Verwaltung zu schwächen (da angst vor Machtüberhang) kann man Kontroll- und Partizipationsmachanismen anwenden. Nenne mir 4 solche Kontrollmechanismen!1. Legalitätsprinzip Art.5 BV
    2. Oberaufsicht Parlament über Verwaltung Art. 169 BV
    3. Überprüfung staatlicher Vorkehrungen auf ihre Wirksamkeit Art. 170 BV
    4. Einbezug der Bevölkerung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben.
  6. 6Wie ist das Verhältnis von Verwaltung und Rechtsstaatsprinzip?Auch hier gilt das Legalitätsprinzip aber in seiner rechtsstaatlichen Funktion. Es gilt nicht nur für Eingriffsverwaltung sondern auch für die Leistungsverwaltung.
    Für den Vollzug sind vorab Rechtsgleichheit, das Willkürverbot und der Schutz von Treu und Glaube von Belangen, wie auch der Anspruch auf gerichtliche Überprüfung, wirken als Granaten der Rechtsstaatlichkeit.
  7. 7Wie ist das Verhältnis von Verwaltung und Sozialstaatsprinzip?Das Sozialstaatsprinzip ist die Gesamtheit der wohlfahrtsstiftenden Staatsaufgabe, zu r welchen Erfüllung der Staat leistungsfähige Amtsstellen benötigt.
    Sie haben also ein Verhältnis der wechselseitigen Ergänzung.
  8. 8Wie ist das Verhältnis von Verwaltung und Bundesstaatsprinzip?Das Bundesstaatsprinzip beknnt sich zu Eigenständigkeit der Kantone. Ein problem stellt das Gewicht der Bundesverwaltung dar, welche durch die Aufgabenzentralisierung immer stärker gewichtet wird. Immerhin kann der Vollzug des Bundesrechts an die Kantone übergeben werden.
  9. 9Teil 1 § 3,4§3 Arten der Verwaltung
    § Arten der Aufgabenerfüllung
  10. 10Nach welchem Zweck werden Verwaltungsaufgaben unterschieden? Nenne 41. Ordnungsaufgaben
    2. sozialpolitische Aufgaben
    3. Lenkungsaufgaben
    4. Infrastrukturaufgaben
  11. 11Worum geht es bei der Ordnungsaufgabe?- Zustände aufrecht zu erhalten und gegen Störungen vorzugehen
    - Ordnungsaufgaben wollen bewahren. Oftmals sind es polizeiliche Aufgaben.
    Bsp. Polizei, Feuerpolizei, Baupolizei
    - Vorgehen durch Eingriffsverwaltung oder mit staatlichen Leistungen (Bewilligung/Subvention)
  12. 12Worum geht es bei den sozialpolitischen Aufgaben?- Schutz und Unterstützung benachteiligter Gruppen
    - gesellschaftliche und wirtschaftliche Ungleichgewichte auszugleichen
    - ausgleichender Charakter
    Bsp. Mieterschutz, Stipendienwesen, Sozialversicherung
    - Für Erfüllung Mittel der Leistung; Rente, Finanzhilfe
  13. 13Worum geht es bei den Lenkungsaufgaben?- anzustrebende Zustände konkretisieren, herbeizuführen, zu wahren und zu entwickeln, vorausschauende Züge
    (Vollzeitbeschäftigung)
    - Bsp. Raumplanung, Verkehrspolitik, Geldpolitik
    - Vorgehen durch Leistung wie auch Eingriffe
  14. 14Worum geht es bei den Infrasrtukturaufgaben?- Erbringung öffentlicher Dienste
    - Durch Aufbau und Betrieb von Errichtungen für die Öffentlichkeit (Service Public)
    Bsp. Betrieb Verkehrsnetz, Wasseranagen, Forschungseinrichtungen
    Vorgehen durch Mittel der Leistungsverwaltung
  15. 15§4 Arten der AufgabenerfüllungS: 23
  16. 16Welche Arten der Aufgabenerfüllung gibt es?1. Eingriffsverwaltung und Leistungsverwaltung
    2. Bedarfsverwaltung
    3. wirtschaftende Verwaltung
  17. 17Was bedeutet der Begriff der Eingriffsverwaltung?- liegen vor, wenn der Verwaltungsträger die Rechte und Freiheiten des Individuums beschränkt
    - durch das Auferlegen von Verpflichtungen oder Belastungen
  18. 18Was bedeutet der Begriff der Leistungsverwaltung?- Wenn Verwaltungsträger dem Individuum Vorteile und Vergünstigungen gewährt
    - fördernd und stützend
  19. 19Was ist die rechtliche Bedeutung der Leistungs- und Eingriffverwaltung- beide dienen der Erfüllung von Verwaltungsaufgaben
    - unterscheiden sich durch: Belastung oder Begünstigung
    - Spektrum der zulässigen Handlungsformen bei Leistungen sind etwas breiter.
  20. 20Was bedeutet Bedarfsverwaltung?- sorgt für Bereitstellung der Personal- und Sachmittel, die zur Erfüllung der Verwaltungsaufgaben benötigt werden.
    - unerlässliche Voraussetzung für Leistungs- und Eingriffsverwaltung
    - dazu zählen:
    1. Personalwesen (Anstellung von Personal durch Bundesamt)
    2. öffentliche Beschaffungswesen
    (Bau und Miete von Verwaltungsgebäude)
    - Das einziehen von Steuern gehört NICHT dazu (ist Eingriffsverwaltung)
  21. 21Was bedeutet die wirtschaftende Verwaltung?- liegt vor, wenn ein Verwaltungsträger in den Markt eintritt, um Werte zu erhalten oder Aufgaben zu erfüllen
    - darunter Fallen:
    1. Verwaltung des Finanzvermögens
    ( Kauf von Mietobjekten zu Anlagezwecken)
    2. Darreichen von marktfähigen Gütern und DL durch Gemeinwesen, unter Ausschluss oder in Konkurrenz von Privaten
    ( Versicherungen, Abfallentsorgung durchs städtische Kehrichtabfuhr, Betrieb von Gaststätten)
    - Sammelbegriff für wirtschaftlich anmutende Staatstätigkeiten
  22. 22§ 13 GesetzS. 100
  23. 23Was ist ein Gesetz?Ein Gesetz ist jeder Erlass unter der Verfassungsstufe, der vom Parlament im Verfahren der Gesetzgebung beschlossen und als Gesetz bezeichnet wird.
  24. 24Was versteht man unter einem formellen Gesetz?Wenn ein Erlass im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren entstanden ist.
  25. 25Welche Erlassformen fallen nicht unter die Gesetze im formellen Sinn?- Verordnung der Bundesversammlung
    - Bundesbeschlüsse
    - der einfache Bundesbeschluss
  26. 26Was gilt als Rechtssatz?Alle generell-abstrkaten Normen, welche natürlichen oder juristischen Personen Pflichten auferlegen oder Rechte einräumen.
    Sie verlangt eine bestimmte Normenstruktur, nämlich das Vorliegen einer generall-abstrakt konstruierten Regel- Gesetz im materiellen Sinn.
  27. 27Was bedeutet generell, abstrakt?generell: findet auf unbestimmte Vielzahl von Personen
    abstrakt: unbestimmte Vielzahl von Lebenssachverhalten.
  28. 28§ 14 VerordnungS. 103
  29. 29Was ist eine Verordnung?Erlasse, die in der Normenhierarchie unterhalb Verfassung und Gesetz stehen. Referendum nicht möglich. entstehen in einem vereinfachten Normsetzungsverfahren.
  30. 30Welche Arten von Verordnungen gibt es?1.Parlamentsverordnung
    - generall-abstrakt, nicht Verfahren der formellen Gesetzgebung, 161 BV, Delegation von Verfassung oder Gesetz notwendig
    2.Gerichtsverordnung
    - generell-abstrakt, organisatorische Belangen und Gerichtsgebühren
    3.Regierungsverordnung
    - generall-abstrakt, Regierung als Verwaltungsspitze, machen den Grossteil des Verordnungsrechts aus, Subdelegation möglich (im Bund Departemente)
  31. 31Wie werden Regierungsverordnungen unterteilt?1. Adressatenkreis: Verwaltungs- oder Rechtsverordnung
    2. innerhalb Rechtsverordnung nach der Rechtsgrundlage ins selbständige und unselbständige Verordnungen
    3. innerhalb der unselbständigen nach dem Verhältnis zum Gesetz in Vollziehungsverordnungen und gesetzesvertretende Verordnungen
  32. 32Übersicht über Verordnungen 1/2 (S.104 ff.)Übersicht über Verordnungen 1/2 (S.104 ff.)
  33. 33Übersicht über Verordnungen 2/2Übersicht über Verordnungen 2/2
  34. 34§ 16Gewohnheitsrecht, richterrecht, allgemeine Rechtsregeln
  35. 35Was haben Gewohnheitsrecht, richterrecht, allgemeine Rechtsregeln gemeinsam?- ungeschriebenes Recht
    - Gewissheit über die Geltung vermag erst die höchstrichterliche Rechtssprechung
    - drei eigenständige Rechtsquellen
    es gelten aber unterschiedliche Voraussetzung, die zur Anerkennung erfüllt sein müssen
    - Im vergleich zu Gesetz und Verordnung sind sie von minderer Beudeutung
  36. 36Was ist Gewohnheitsrecht?Aufgrund langjähriger Anwendung in der Rechtsgemeinschaft allgemein anerkannte generell-abstrakte Regeln
    - es hat Gesetzescharakter
    - im Verwaltungsrecht spielt es eine Randerscheinung
  37. 37Welche 3 Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein, damit sich gewohnheitsrechtiches Verwaltungsrecht heranbilden kann?1. langjährige, ununterbrochene und einheitliche Verwaltungspraxis
    2. Rechtsüberzeugung der Verwaltungsbehörde und auch der Bürger (dies ist anders als das Richterrecht und die allg. Rechtsregeln wo Bürgerüberzeugung nicht gefragt ist)
    3. Gesetz muss für eine ergänzende Regelung durch Gewohnheitsrecht Raum lassen. Gesetzeskorrigierendes Gewohnheitsrecht ist unzulässig
    Ps. Hält man sich die Kurzlebigkeit der Sachgesetze vor Augen, scheitert es schon oft an der ersten Voraussetzung.
  38. 38Was ist das Richterrecht?- generell-abstrakte Regeln, die aus einer längeren gefestigten Justizpraxis heraus entstanden sind
    - Richter at Recht zu sprechen, nicht Recht zu setzen
    - richterrecht darf Gesetz konkretisieren und ergänzen nicht aber von ihm abweichen
    - Hauptsächlich 2 Anwendungsbereiche
    1. Konkretisierung von Verfassungsnormen
    2. Systematisierung und Typisierung von Verwaltungsrechtsverhältissen
  39. 39Was versteht man unter allgemeinen Rechtsregeln?Rechtsnormen für Konfliktsituationen, die in verschiedenen Rechtsgebieten in ähnlicher Weise auftreten. Bilden eine Art Allgemeinen teil des gesamten Rechts und nehmen den Rang von Gesetzesrecht ein.
    Ihre Ausgestaltung im Einzelnen kann im Zivilrecht, im Strafrecht und im Verwaltungsrecht wegen der je unterschiedlichen Interessenlagen auseinandergehen.
    Bsp. Verjährung, Rückerstattung,
    analog des OR
  40. 40§ 17 Bedeutung von Verfassungsrecht, Völkerrecht und Europarecht für das VerwaltungsrechtS. 118
  41. 41Welche Bedeutung hat das Verfassungsrecht für das Verwaltungsrecht?1. Verfassung als Quelle
    - nur dort wo unmittelbar gestützt auf Verfassung
    - Voraussetzung: TB und Rechtsfolge müssen ausreichend bestimmt sein. Kommt selten vor
    2. Verfassung als Grundlage, Direktive und Schranke
  42. 42Was ist die Bedeutung des Völkerrechts für das Verwaltungsrecht?- Es handelt sich hauptsächlich um Staatsverträge.
    - wirkt nur als Verwaltungsrechtsquelle, wenn unmittelbar gestützt auf sie Rechte für den Einzelfall begründet werden können. Muss also self-executing sein.
  43. 43Was ist die Bedeutung des Europarechts für das CH-Verwaltungsrecht?Da CH nicht EU Mitglied gilt Europarecht nicht unmittelbar. Die Entwicklung zweier Rechtsordnungen hat für die Schweiz Nachteile und bezügl. Wettbewerbsfähigkeit. Bundesrat ist bemüht nachzuziehen. Jede Botschaft zu Gesetzesentwürfen hat ein Kapitel "Verhältnis zum EU-Recht". Politik spricht von "autonomen Nachvollzug". Seit EWR-Nein pflegt CH einen Bilateralen Weg. Bilaterale 1 (7 Verträge 1999), Bilaterale II weiter 8 Verträge 2004. Vereinzelt unmittelbare Übernahme von eu-Verwaltungsrecht.
  44. 44§ 5 Rz. 13a-12 S. 34Sachliche und örtliche Dezentralisation
  45. 45Was versteht man unter Zentralisation?Die Zusammenfassung der Verwaltungstätigkeiten eines Verwaltungsträgers zu einem in sich geschlossenen, hierarchisch durchstrukturierten Gefüge von Verwaltungseinheiten.
    (Zentralverwaltung)
    Bund, Kantone und grosse Gemeinden verfügen über eine Zentralverwaltung.
  46. 46Was versteht man unter Dezentralisation?Es bezeichnet die Übertragung von Verwaltungsaufgaben eines Gemeinwesens auf abgesonderte Verwaltungsträger. Man unterscheidet zwischen der horizontalen und vertikalen Dezentralisation.
  47. 47Was versteht man unter der Horizontalen Dezentralisation?Es ist die Ausgliederung von Verwaltungsaufgaben auf Verwaltungsträger, die zwar ausserhalb der Zentralverwaltung stehen, aber noch der gleichen staatsrechtlichen Ebene angehören (Namentlich: Stiftungen, öffentliche Unternehmen, Private). Zusammen bilden sie die dezentrale Verwaltung. Sie unterstehen der Aufsicht des Gemeinwesens, von dem sie zur Aufgabenerfüllung eingesetzt wurden.
  48. 48Welches sind die Vor- und Nachteile einer dezentralen Verwaltung?Vorteile: Höhere Flexibilität und Effizienz, Markt- und Kundennähe, Ersparnisse durch den nicht Aufbau eigener Fachstellen, Milizgedanke "Demokratie der Volksgenossen"
    Nachteile: Verlust der Eigenverantwortlichkeit, Schwächung der Führungskraft der Regierung als Verwaltungsspitze, mindert Verantwortlichkeit gegenüber Parlament
  49. 49Was versteht man unter der vertikalen Dezentralisation?Die Aufteilung der Verwaltungsaufgaben auf die verschiedenen Ebenen im Bundesstaat (Bund Kanton, oder im Kanton; Kanton-Gemeinde). Die nachgeordneten Ebenen haben eine gewisse Autonomie, vorbehalten bleibt die Aufsicht der übergeordneten Ebenen. Dient föderativen wie auch demokratischen Zielen. Ermöglicht nachgeordneten Gemeinwesen Selbstgesetzgebung und Selbstverwaltung.
  50. 50Worauf beziehen sich die Begriffe Konzentration und Dekonzentration?Auf die Art und Weise, wie sich der einzelne Verwaltungsträger intern organisiert.
    1. Konzentration:
    - Verwaltungstätigkeiten gehen von einer einzigen Stelle aus, die an einem einzigen Ort zusammengefasst sind.
    2. Dekonzentration
    - Verwaltungstätigkeit eines Verwaltungsträgers auf mehrere Verwaltungseinheiten aufgeteilt.
    a)sachliche: wenn Aufgaben nach Sachgebieten aufgeteilt sind,für Arbeitsteilung (Departemente, Ämter)
    b) örtliche
  51. 51§ 6 Rz. 1-17 S. 47Zentralverwaltung
  52. 52Wie ist die zentrale Bundesverwaltung gegliedert?Sie umfasst 7 Departemente (pro 1 Bundesrat). Dazu tritt als Stabsstelle des BR die Bundeskanzlei unter Leitung des Bundeskanzlers.
  53. 53Wie gliedern sich die Departemente?Sie gliedern sich in Ämter, die zu Gruppen zusammengefasst werden können. Die Bundesämter besorgen den Grossteil der Verwaltungsgeschäfte. Über die Gliederung der Departemente in Gruppen und Ämter entscheide der Bundesrat.
  54. 54Wie sind die Entscheidungszuständigkeiten geregelt?Über die wichtigsten Dossiers befindet der Gesamtbundesrat als Verwaltungsspitze, im Übrigen liegt die Entscheidungsbefugnis bei den Departementen und Ämtern.
  55. 55Von wem wird die Zentralverwaltung geleitet?Vom Bundesrat als Kollegium. Strikte Hierarchie setzt erst beim einzelnen Departementsvorsteher ein.
  56. 56Vorteile der hierarchischen Organisation?1. Sicherstellung politischer Verantwortung und parlamentarische Kontrolle
    - Regierung ist Parlament gegenüber verpflichtet, so kann sie einfach und wirksam durchsetzen
    2. Sicherstellung von Leistungsfähigkeit und Koordination
    - klare Zuständigkeiten und Entscheidungswege
  57. 57Welche Formen Weisungsfreier Verwaltungseinheiten gibt es? (Behörden ohne eigene Rechtspersönlichkeit, für unabhängige Besorgung. Mangels Rechtsfähigkeit, zählen diese nicht zu Verwaltungsträger)1. Behördenkommission (kollegiale Entscheidungsgremien um Märkte zu regulieren/beaufsichtigen)
    Bsp. Wettbewerbs, Übernahmekommission
    2. Verwaltungskontrollstelle (überprüfen Rechnungswesen der Verwaltung, dienen der administrativen Selbstkontrolle)
    3. Beauftragte ( für Erfüllung bestimmter Sonderaufgaben)
    Bsp. Datenschutz, kantonale Ombudsstellen, Eidg. Preisüberwacher
  58. 58Zuständigkeit der Verwaltungseinheit. Was ist damit gemeint?Zuständigkeit meind das Recht und Pflicht einer Verwaltungseinheit in:
    1. einer bestimmten Sache
    2. an einem bestimmten Ort
    3. in einer bestimmten Funktion
    tätig zu werden
  59. 59Wo sind die Führungsgrundsätze für die Zentralverwaltung des Bundes festgelegt?Im RVOG
  60. 60§ 7-10 geht es um die Träger der dezentralen Verwaltung (rechtsfähige Akteure ausserhalb der Zentralverwaltung) 7. Öffentlichrechtliche Anstalten 8. Öffentlichrechtliche Körperschaften 9. Öffentlichrechtliche Stiftungen 10. Unternehmen und beliehene PrivateS. 54 ff.
  61. 61—

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Flashcards on Verwaltungsrecht, created by P Z on 28/02/2016.
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