Fichas
Steuerlehre Allgemein
Fichas del conjunto (21)
- 1Ziel von Steuern und Abgaben:1. Finanzierungsfunktion
2. Lenkungsfunktion
3. Umverteilungsfunktion - 2Ziel von Steuern und Abgaben: FinanzierungsfunktionDurch Steuern und Abgaben finanziert der Statt seine volkswirtschaftlichen Leistungen (wie etwa Schulen, Krankenhäuser, Straßen, Polizei, Bundesheer etc.)
- 3Ziel von Steuern und Abgaben: LenkungsfunktionMithilfe von Steuern und Abgaben lassen sich auch andere Ziele erreichen. So können etwa Steuern dazu dienen, umweltpolitische Ziele (Verminderung von Luftschadstoffen) oder sozialpolitische Ziele (geringere Besteuerung von Familien) zu erreichen.
- 4Ziel von Steuern und Abgaben: UmverteilungsfunktionAuch die Einkommen können durch die Steuern teilweise umverteilt werden.Auf diese Weise werden Personen mit höherem Einkommen prozentuell stärker mit Steuern belastet als etwa Personen mit niedrigem Einkommen
- 5Arten von Steuern: Nach Art der Verbuchung1. Betriebssteuern (z.B. Grundsteuer, Kfz-Steuer)
2. Privatsteuern (z.B. Einkommenssteuer)
3. Durchlaufsteuern (z.B. Umsatzsteuer, Lohnsteuer)
4. aktivierungspflichtige Steuern (z.B. Normverbrauchsabgabe, Grunderwerbssteuer) - 6Arten von Steuern: Nach dem Empfänger1. Bundesabgaben (z.B. Tabaksteuer)
2. Landesabgaben (z.B. Jagdabgaben)
3. Gemeindeabgaben (z.B. Grundsteuer)
4. gemeinschaftliche Abgaben (z.B. Umsatzsteuer) - 7Arten von Steuern: Nach der Erhebungsform1. Veranlagungssteuern (z.B. Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer)
2. Selbstbemessungsabgaben (z.B. Umsatzsteuer)
3. einzubehaltende Abzugssteuern (z.B. Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer) - 8Arten von Steuern: Nach der Anknüpfung1. Personensteuern (z.B. Einkommenssteuer)
2. Objektsteuern (z.B. Umsatzsteuer)
3. Verkehrssteuern (z.B. Grunderwerbssteuer) - 9Arten von Steuern: Nach dem Steuerträger1. direkte Steuern (z.B. Einkommenssteuer)
2. indirekte Steuern (z.B. Umsatzsteuer) - 10Arten von Steuern: Nach dem Steuertarif1. progressive Steuern (z.B. Einkommenssteuer)
2. proportionale Steuern ( z.B. USt, Körperschaftssteuer) - 11Begriffe: 1. Betriebssteuern 2. Privatsteuern 3. Betriebliche Durchlaufsteuern 4. Aktivierungspflichtige Steuern1.Betriebssteuern werden erfolgsmindernd als Aufwand verbucht (Klasse 7).
2.Privatsteuern müssen erfolgsneutral verbucht werden (Klasse 9), das sie nicht dem betrieblichen Bereich zuzuordnen sind.
3. Werden bis zur Entrichtung als erfolgsneutral verbucht (Klasse 3)
4. Gehören zum Anschaffungswert des betreffenden Anlagegutes und sind daher zum Wirtschaftsgut dazu zu aktivieren (Klasse 0) - 12Begriffe: 1. Bundesabgaben 2. Landesabgaben 3. Gemeindeabgaben 4. Gemeinschaftliche Abgaben1. Die Einnahmen verbleiben beim Bund
2. Einnahmen gehören dem jeweiligen Bundesland
3. Einnahmen gehören der jeweiligen Gemeinde
4. Gemeinschaftliche Abgaben werden zwar vom Bund eingenommen jedoch nach einem speziellen Schlüssel auf Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt. - 13Begriffe: 1. VeranlagungssteuernDiese werden in regelmäßigen Abständen durch ein sogenanntes Veranlagungsverfahren von der Steuerbehörde ermittelt und mit einem Bescheid vorgeschrieben.
- 14Begriffe: 1. Selbstbemessungsbgaben 1. einzubehaltende Abzugssteuern1. Diese müssen vom Steuerpflichtigen selbstständig errechnet und an die Steuerbehörde abgeführt werden.
2. Bei einzubehaltende Abzugssteuern muss der Aktivierungverpflichtete die Steuern bei Auszahlung sofort abziehen und an das Finanzamt abführen. - 15Begriffe: 1. Personensteuern 2. Objektsteuern 3. Verkehrssteuern1. Bei Personensteuern werden persönliche Merkmale des Steuerpflichtigen berücksichtigt. So wird bei der Einkommenssteur einberechnet ob jemand Alleinverdiener ist oder nicht.
2. Objektsteuern beziehn sicj dagegen ausschlißlich auf eine Sache.
3. Verkehrssteuern knüpfen an einen Vorgang des Rechts- oder Wirtschaftsverkehrs an (z.B. an einen Kauf). - 16Begriffe: Direkte SteuernDirekte Steuern werden von demjenigen eingehoben, der sie wirtschaftlich zu tragen hat. (Steuerzahler und Steurträger sind also die gleiche Person).
- 17Begriffe: Indirekte SteuernBei indirekten Steuern ist der Steuerzahler eine andere Person als der Steuerträger.
Bei der Umsatzsteuer z.B. (anhand der Umsatzsteuer) wird ein Gut an eine Privatperson verkauft, so wird diese Person zum Steuerträger und der Händler der das Gut verkauft hat wird zumm Steuerzahler weil er die USt. von dem Gut an das Finanzamt abführen muss. - 18Begriffe: progressiver SteuertarifEin progressiver Steurtarif liegt dann vor, wenn die prozentuelle Steuerbelastung mit zunehmender Höhe der Bemessungsgrundlage steigt.
So liegt etwa der Steuertarif bei der Einkommenssteur zwischen 0% und 50%. - 19Begriffe: proportionaler SteuertarifEin proportionaler Steurtarif bleibt dagegen auch bei zunehmender Bemussungsgrundlage gleich.
- 20Rechtliche Grundlagen von Steuern1. Gesetze (z.B. Einkommenssteuergesetz, Umsatzsteuergesetz etc.)
2. Verordnungen
3. Erlässe und Richtlinien (das sind Dienstanweisungen des Bundesministeriums für Finanzen an die Finanzämter und Zollämter)
4. Rechtssprechung (das sind Eintscheidungen der Gerichte bzw. der unabhängigen Finanzsenate)
5. Fachliteratur (z.B. in Büchern, Fachzeitschriften etc.) - 215 Merkmale eines Steuergesetzes1. Steuergegenstand (Was und Wer unterliegt der Steur)
2. Steuerbefreiungen ( Was und Wer ist von der Steuer befreit)
3. Steuerbemessungsgrundlage (Wovon wird die Steuer berechnet)
4. Steuersatz/Steuertarif (Wie viel beträgt die Steur)
5. Steuererhebungsform (Wie wird die Steuer eingehoben)
Información
- Descripción
- Matura (BWL) BWL Fichas sobre Steuerlehre Allgemein, creado por Florian Schwaige el 08/06/2016.
- Creado por
- Florian Schwaige
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