Flashcards
Familienrecht
Flashcards do conjunto (35)
- 1die drei Formen des ZusammenlebensKonkubinat, Ehe Eingetragene Partnerschaft
- 2Konkubinat gesetzliche Regelungkein eigenes Gesetz: nur indirekt
das Konkubinat gilt nach OR 530 als vertragsmässige Verbindung zur Erreichung eines gemeinsames Zwecks
(=einfache Gesellschaft) - 3Konkubinat: HauptmerkmaleIntimes Zusammenleben ohne offizielle Registrierung --> Wohngemeinschaft
Mann+ Frau oder geschlechtliches Paar - 4Konkubinat: Ähnlichkeiten/ Unterschiede zur Ehe und Auswirkungengemeinsames Leben und handeln:
- Mieten einer Wohnung
- Gemeinsame Kasse
- Kauf unf Benützung von Möbeln, Autos - 5Konkubinat: Unterschiede zur Ehe und Auswirkungenkeine gesetzliche Regelung des Zusammenlebens
daraus entstehen Vorteile und Nachteile - 6Vorteil Konkubinat- unkomplizierte Trennung ohne Unterhaltspflichten
- Anspruch auf zwei volle AHV Renten ( statt tiefere Ehepaar-Rente) - 7Nachteil Konkubinat- Keine Sicherheiten bei Trennung: Unterhalt, Aufteilung Vermögen
- Keine Absicherung bei Tod des Partner( keine Witwenrenten, kein Erbrecht)
Zur Verhinderung der Nachteile : alle wichtigen Punkte in einem Konkubinatsvertrag geregelt - 8Ehe gesetzliche RegelungZGB 90-251
- 9Hauptmerkmale Eheeheliches Zusammenleben von Mann + Frau nach Regelung des Eherechts
- 10gesetzliche Regelung: Eigetragene Partnerschaftim Partnerschaftsgesetz
genauer im:
Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare - 11Hauptmerkmale: Eingetragene Partnerschafteheähnliches Zusammenleben von gleichgeschlechtlichen Paaren nach den Regeln des Partnerschaftsgesetz
- 12Ähnlichkeiten zur Ehe Eingetragene PartnerschaftAlle Regelungen des Eherechts gelten gleich auch für die eingetragene Partnerschaft
- Voraussetzung/ Hindernisse für die Eintragung
- Namenswahl für das Paar
- gegenseitige Unterhalts- und Beistandspflicht - 13Unterschiede zur Ehe Eingetragene Partnerschaft- Güterrecht: Vermögen und Einkommen bleiben getrennt ( Gütertrennung im Eherecht)
- Adoption von Kindern nicht zugelassen( ach keine von vorbestehenden Kinder des Partners) - 14wichtige Punkte der Eheschliessung- Verlobung : ZGB 90-93
- Freiwilliges Versprechen für eine zukünftige Ehe, daraus folgt keine klagbares Recht auf Eheschliessung
- Bei Auflösung können wertvolle Verlobungsgeschenke zurückverlangt werden - 15Voraussetzung zur Eheschliessung ZGB 94-96- Ehefähigkeit= Handlungsfähigkeit: volljährig +urteilsfähig
- keine Blutsverwandtschaft direkter Linie
--> verboten: Vater-Tochter, Grossvater-Enkelin
möglich: Onkel-Nichte
Keine Ehe zwischen Geschwistern( auch nicht adoptierte Geschwister)
möglich: Cousin-Cousine
- Trauung: zivilrechtliche Trauung obligatorisch
kirchliche Trauung ist freiwillig - 16Rechtliche Wirkung der EheZGB 159-170 regelt alle Punkte gemeinsamer Sorge und Verantwortung der Kinder ( Unterhalt, Wohnung, Vertretung nach aussen Haftung der Schulden)
- 17Familienname und BürgerrechtZGB 160
- beide Ehegatten behalten ihren Nachnamen, können auch einen der beiden Namen als gemeinsamen Familiennamen wählen
- Wenn Paar je seinen Nachnamen behalten hat, so entscheidet das Paar gemeinsam, welchen Name das Kind tragen soll
Jeder Partner behält sein bisherige Bürgerrecht - 18Familienname und Bürgerrecht AuskunftspflichtZGB 170 besteht eine gegenseitige Auskunftspflicht über Einkommen, Vermögen und Schulden
--> Ehepartner hat Anrecht, von Spiel- und Wettschulden des anderen Kenntnis zu erhalten - 19Das eheliche Güterrechtregelt folgenden 3 Fragen:
1. Wie wird das voreheliche Vermögen der Eheleute zusammengefügt oder getrennt belassen?
2. Wer har während der Ehe welche Rechte am Einkommen/Vermögen?
3. Wer erhält bei Auflösung wie viel Vermögen? 3 Güterstände - 20die drei Güterstände- Errungenschaftsbeteiligung = gesetzlicher Güterstand
- Gütertrennung
- Gütergemeinschaft - 21Entstehung : Errungenschaftsbeteiligung= gesetzlicher GüterstandEntstehung
automatisch, ohne Vertrag: wenn das Ehepaar keine anderen Güterstand wählt - 22Kurzformel : Errungenschaftsbeteiligung= gesetzlicher Güterstandvorheriges Vermögen bleibt getrennt
alles, was während der Ehe gespart wird, gehört beiden zu gleichen Teilen - 23Vermögensteile: Errungenschaftsbeteiligung = gesetzlicher GüterstandEigengut: bleibt bei einzelnen
- das von jedem in die Ehe gebrachte Vermögen
persönliche Gegenstände, eingebracht als auch währen der Ehe gekauft (Schmuck, Kleider)
erhaltene Erbschaften / Geschenke während der Ehe - 24Vermögensteile Errungenschaft: Errungenschaftsbeteiligung = gesetzlicher Güterstand= gemeinsames Gespartes: gehört beiden zu je 50%
Alles während der Ehe Gesparte aus:
- Arbeitseinkommen
- Versicherungszahlungen, Renten
- Erträge aus den Eigengut ( Mietzinsen) - 25Nutzung u. Verwaltung während der Ehe ErrungenschaftsbeteiligungEigengut: jeder selbstständig
Errungenschaft: jeder kann diese selber verwalten u. nutzen
Ausnahme: Grossausgaben brauchen die Zustimmung des Ehepartners - 26Errungenschaftsbeteiligung: Aufteilung bei Tod/ Scheidungjeder erhält sein Eigengut
jeder erhält die Hälfte der Errungeschaft
Bei der Scheidung nimmt jeder seinen Teil mit ins weiter Leben, Tod--> zustehende Teil zum Erbgut ( Erbrecht) - 27Gütertrennung/ Gütergemeinschaft Entstehungdurch einen Ehevertrag, öffentlich beurkundet
- 28Gütertrennung Kurzformel- Vermögen/Einkommen bleiben vollkommen getrennt
- 29Gütergemeinschaft KurzformelVermögen/Einkommen verschmelzen weitegehend
- 30Vermögensstelle Gütertrennunggetrennte Einzelvermögen von Anfang bis zum Ende der Ehe
- 31Gütergemeinschaft VermögensteileEigengut
bleibt beim Einzelnen
Gesamtgut
gehört beiden zu gleichen Teilen
( alles eingebrachte, während der Ehe dazu gesparte Vermögen auch FZ, Häuser gehören zum Gesamtgut) - 32Nutzung u. Verwaltung während der Ehe Gütertrennungjeder selbstständig
- 33Nutzung u. Verwaltung währen der Ehe GütergemeinschaftEigengut
jeder selbstständig
Gesamtgut
jeder selbstständig für alltägliche Ausgaben, Grossausgaben nur mit Zustimmung - 34Aufteilung bei Tod oder Scheidung Gütertrennungkeinerlei Aufteilungsprobleme: Jeder behält, was er schon vorher hatte
- 35Aufteilung bei Tod oder Scheidungjeder erhält sein Eigengut
jeder erhält die Hälfte vom Gesamtgut
Informações
- Descrição
- FlashCards sobre Familienrecht, criado por Fernando Vogt em 03-04-2015.
- Criado por
- Fernando Vogt
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