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Flashcards

Familienrecht

Fernando Vogt German 4.0Average rating 4.0 out of 5 (1 rating) 35 cards

Cards in this deck (35)

  1. 1die drei Formen des ZusammenlebensKonkubinat, Ehe Eingetragene Partnerschaft
  2. 2Konkubinat gesetzliche Regelungkein eigenes Gesetz: nur indirekt
    das Konkubinat gilt nach OR 530 als vertragsmässige Verbindung zur Erreichung eines gemeinsames Zwecks
    (=einfache Gesellschaft)
  3. 3Konkubinat: HauptmerkmaleIntimes Zusammenleben ohne offizielle Registrierung --> Wohngemeinschaft
    Mann+ Frau oder geschlechtliches Paar
  4. 4Konkubinat: Ähnlichkeiten/ Unterschiede zur Ehe und Auswirkungengemeinsames Leben und handeln:
    - Mieten einer Wohnung
    - Gemeinsame Kasse
    - Kauf unf Benützung von Möbeln, Autos
  5. 5Konkubinat: Unterschiede zur Ehe und Auswirkungenkeine gesetzliche Regelung des Zusammenlebens
    daraus entstehen Vorteile und Nachteile
  6. 6Vorteil Konkubinat- unkomplizierte Trennung ohne Unterhaltspflichten
    - Anspruch auf zwei volle AHV Renten ( statt tiefere Ehepaar-Rente)
  7. 7Nachteil Konkubinat- Keine Sicherheiten bei Trennung: Unterhalt, Aufteilung Vermögen
    - Keine Absicherung bei Tod des Partner( keine Witwenrenten, kein Erbrecht)
    Zur Verhinderung der Nachteile : alle wichtigen Punkte in einem Konkubinatsvertrag geregelt
  8. 8Ehe gesetzliche RegelungZGB 90-251
  9. 9Hauptmerkmale Eheeheliches Zusammenleben von Mann + Frau nach Regelung des Eherechts
  10. 10gesetzliche Regelung: Eigetragene Partnerschaftim Partnerschaftsgesetz
    genauer im:
    Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare
  11. 11Hauptmerkmale: Eingetragene Partnerschafteheähnliches Zusammenleben von gleichgeschlechtlichen Paaren nach den Regeln des Partnerschaftsgesetz
  12. 12Ähnlichkeiten zur Ehe Eingetragene PartnerschaftAlle Regelungen des Eherechts gelten gleich auch für die eingetragene Partnerschaft
    - Voraussetzung/ Hindernisse für die Eintragung
    - Namenswahl für das Paar
    - gegenseitige Unterhalts- und Beistandspflicht
  13. 13Unterschiede zur Ehe Eingetragene Partnerschaft- Güterrecht: Vermögen und Einkommen bleiben getrennt ( Gütertrennung im Eherecht)
    - Adoption von Kindern nicht zugelassen( ach keine von vorbestehenden Kinder des Partners)
  14. 14wichtige Punkte der Eheschliessung- Verlobung : ZGB 90-93
    - Freiwilliges Versprechen für eine zukünftige Ehe, daraus folgt keine klagbares Recht auf Eheschliessung
    - Bei Auflösung können wertvolle Verlobungsgeschenke zurückverlangt werden
  15. 15Voraussetzung zur Eheschliessung ZGB 94-96- Ehefähigkeit= Handlungsfähigkeit: volljährig +urteilsfähig
    - keine Blutsverwandtschaft direkter Linie
    --> verboten: Vater-Tochter, Grossvater-Enkelin
    möglich: Onkel-Nichte
    Keine Ehe zwischen Geschwistern( auch nicht adoptierte Geschwister)
    möglich: Cousin-Cousine
    - Trauung: zivilrechtliche Trauung obligatorisch
    kirchliche Trauung ist freiwillig
  16. 16Rechtliche Wirkung der EheZGB 159-170 regelt alle Punkte gemeinsamer Sorge und Verantwortung der Kinder ( Unterhalt, Wohnung, Vertretung nach aussen Haftung der Schulden)
  17. 17Familienname und BürgerrechtZGB 160
    - beide Ehegatten behalten ihren Nachnamen, können auch einen der beiden Namen als gemeinsamen Familiennamen wählen
    - Wenn Paar je seinen Nachnamen behalten hat, so entscheidet das Paar gemeinsam, welchen Name das Kind tragen soll
    Jeder Partner behält sein bisherige Bürgerrecht
  18. 18Familienname und Bürgerrecht AuskunftspflichtZGB 170 besteht eine gegenseitige Auskunftspflicht über Einkommen, Vermögen und Schulden
    --> Ehepartner hat Anrecht, von Spiel- und Wettschulden des anderen Kenntnis zu erhalten
  19. 19Das eheliche Güterrechtregelt folgenden 3 Fragen:
    1. Wie wird das voreheliche Vermögen der Eheleute zusammengefügt oder getrennt belassen?
    2. Wer har während der Ehe welche Rechte am Einkommen/Vermögen?
    3. Wer erhält bei Auflösung wie viel Vermögen? 3 Güterstände
  20. 20die drei Güterstände- Errungenschaftsbeteiligung = gesetzlicher Güterstand
    - Gütertrennung
    - Gütergemeinschaft
  21. 21Entstehung : Errungenschaftsbeteiligung= gesetzlicher GüterstandEntstehung
    automatisch, ohne Vertrag: wenn das Ehepaar keine anderen Güterstand wählt
  22. 22Kurzformel : Errungenschaftsbeteiligung= gesetzlicher Güterstandvorheriges Vermögen bleibt getrennt
    alles, was während der Ehe gespart wird, gehört beiden zu gleichen Teilen
  23. 23Vermögensteile: Errungenschaftsbeteiligung = gesetzlicher GüterstandEigengut: bleibt bei einzelnen
    - das von jedem in die Ehe gebrachte Vermögen
    persönliche Gegenstände, eingebracht als auch währen der Ehe gekauft (Schmuck, Kleider)
    erhaltene Erbschaften / Geschenke während der Ehe
  24. 24Vermögensteile Errungenschaft: Errungenschaftsbeteiligung = gesetzlicher Güterstand= gemeinsames Gespartes: gehört beiden zu je 50%
    Alles während der Ehe Gesparte aus:
    - Arbeitseinkommen
    - Versicherungszahlungen, Renten
    - Erträge aus den Eigengut ( Mietzinsen)
  25. 25Nutzung u. Verwaltung während der Ehe ErrungenschaftsbeteiligungEigengut: jeder selbstständig
    Errungenschaft: jeder kann diese selber verwalten u. nutzen
    Ausnahme: Grossausgaben brauchen die Zustimmung des Ehepartners
  26. 26Errungenschaftsbeteiligung: Aufteilung bei Tod/ Scheidungjeder erhält sein Eigengut
    jeder erhält die Hälfte der Errungeschaft
    Bei der Scheidung nimmt jeder seinen Teil mit ins weiter Leben, Tod--> zustehende Teil zum Erbgut ( Erbrecht)
  27. 27Gütertrennung/ Gütergemeinschaft Entstehungdurch einen Ehevertrag, öffentlich beurkundet
  28. 28Gütertrennung Kurzformel- Vermögen/Einkommen bleiben vollkommen getrennt
  29. 29Gütergemeinschaft KurzformelVermögen/Einkommen verschmelzen weitegehend
  30. 30Vermögensstelle Gütertrennunggetrennte Einzelvermögen von Anfang bis zum Ende der Ehe
  31. 31Gütergemeinschaft VermögensteileEigengut
    bleibt beim Einzelnen
    Gesamtgut
    gehört beiden zu gleichen Teilen
    ( alles eingebrachte, während der Ehe dazu gesparte Vermögen auch FZ, Häuser gehören zum Gesamtgut)
  32. 32Nutzung u. Verwaltung während der Ehe Gütertrennungjeder selbstständig
  33. 33Nutzung u. Verwaltung währen der Ehe GütergemeinschaftEigengut
    jeder selbstständig
    Gesamtgut
    jeder selbstständig für alltägliche Ausgaben, Grossausgaben nur mit Zustimmung
  34. 34Aufteilung bei Tod oder Scheidung Gütertrennungkeinerlei Aufteilungsprobleme: Jeder behält, was er schon vorher hatte
  35. 35Aufteilung bei Tod oder Scheidungjeder erhält sein Eigengut
    jeder erhält die Hälfte vom Gesamtgut

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Flashcards on Familienrecht, created by Fernando Vogt on 03/04/2015.
Created by
Fernando Vogt
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