|
|
Created by Alina Marie
over 5 years ago
|
|
| Question | Answer |
| Definition Deliktsfähigkeit | Fähigkeit, sich durch unerlaubte Handlungen schadensersatzpflichtig zu machen |
| Wann ist man deliktsunfähig? (2 Punkte) | 1) 0 bis unter 7 Jahre 2) Geisteskrank oder Bewusstlosigkeit |
| Wann ist man beschränkt deliktsfähig? | 1) 7 bis unter 18 Jahre 2) Je nach Einsichtsfähigkeit |
| Wann ist man voll deliktsfähig? | Ab 18 Jahren |
| Was bedeutet volle Deliktsfähigkeit? | Man ist vollständig für Schadensersatz verantwortlich |
| Definition Strafmündigkeit | Fähigkeit, strafrechtlich verantwortlich zu sein |
| Wann ist man strafunmündig? (2 Punkte) | 1) 0 bis unter 14 Jahre 2) Geisteskrank |
| Wann ist man bedingt strafmündig? | 14 bis unter 18 Jahre |
| Wann ist man voll strafmündig? | Ab 18 Jahren |
| Welches Strafrecht tritt in dem Alter zwischen 14 bis unter 18 ein? | Bei vorhandener geistiger/ sittlicher Reife: Jugendstrafrecht |
| Welches Strafrecht tritt in dem Alter zwischen 18 bis unter 21 ein? | Je nach geistiger/ sittlicher Reife: Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht |
| Welches Strafrecht tritt ab 21 ein? | Erwachsenenstrafrecht |
Want to create your own Flashcards for free with GoConqr? Learn more.