Organisation Grundstock

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Organisation Flashcards on Organisation Grundstock, created by sonjatobolt on 03/01/2014.
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Question Answer
*Wer muss nach den Vorgaben des SGB VIII an der kommunalen Jugendhilfeplanung „in allen Phasen (…) frühzeitig“ beteiligt werden? 1Punkt Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen ihrer Planung frühzeitig zu beteiligen. (siehe SGBVIII §4)
*    Worin unterscheidet sich das Jugendamt strukturell von anderen kommunalen Fachämtern? Das Jugendamt ist nach speziellem Recht (SGB 8) als zweigliedrige Behörde gebildet. Sie besteht aus einem Verwaltungsteil und einem Jugendhilfeausschuss. Die Jugendverwaltung ist dem Jugendhilfeausschuss unterstellt, der grundsätzliche Richtungsentscheidungen trifft. Ein weiterer Unterschied ist, dass die Beteiligung der freien Träger im Jugendhilfeausschuss gesetzlich vorgesehen ist. 2/5 dieser stimmberechtigten Mitglieder werden zur Wahl vorgeschlagen. 
Gibt es in der Struktur der Jugendhilfe liegende Gründe warum die anerkannten Träger gem. §80 (Jugendhilfeplanung) an der Jugendhilfe zu beteiligen sind? a)   Formulieren sie eine knappe Begriffsbestimmung von Planung Planung ist ein systematisches Strukturieren von Zielen, Mitteln und Wegen zur Vorbereitung von grundlegenden Entscheidungen (strategische Planung) und konkreten Handlungen (operative Planung). Planung ist ein formalisiertes Verfahren der Entscheidungs- und Handlungsvorbereitung. Es ist ein kommunikativer Prozess.
* Gibt es in der Struktur der Jugendhilfe liegende Gründe warum die anerkannten Träger gem. §80 an der Jugendhilfe zu beteiligen sind? b)     Nennen sie die Stationen /Schritte des Regelkreis der Planung        1.Zielentwicklung, 2. Bestandsdarstellung, 3. Bedarfsanalyse, 4. Bedarfsprognose, 5. Maßnahmeentwicklung, 6. Umsetzungskontrolle und zuletzt 7. die Fortschreibung
* Gibt es in der Struktur der Jugendhilfe liegende Gründe warum die anerkannten Träger gem. §80 an der Jugendhilfe zu beteiligen sind? c)   Stellen sie für 2 ausgewählte Planungsschritte an einem Beispiel dar, was in diesem Planungsschritt zu tun ist.       Zielentwicklung: Beispiel an einer Tageseinrichtung für Kinder.       Hier geht es nicht darum, lediglich allgemeine programmatische Ziele aufzunehmen. Erforderlich sind Zielaussagen zu konkret definiertem Planungsprojekt. Wo will ich hin? Es ist zu berücksichtigen: Vorgaben über die Ansprüche der Leistungsberechtigten. Versorgungsstrukturen selbst berücksichtigen       Lage der Einrichtung, Technische Ausstattung z.B. für behinderte Kinder in der Kita, Art und Größe  der Gruppe Bestandsdarstellung: enthält die notwenigen und für den Planungsvorgang hinreichenden qualitativen und quantitativen Informationen über den Planungsgegenstand. Was ist da? Was ist durch das Inventar möglich? Lage der Einrichtung im sozialen Raum, Größe und die Ausstattung , besondere Angebotsmerkmale usw. Bedarfsanalyse: geht von einem Vergleich des Bestandes und des Bedarfes unter der Berücksichtigung der Zielsetzungen aus. Z.B. hinweise können den Anmeldungslisten oder den Angaben der Bevölkerungszahlen der unter der drei jährigen Kinder entnommen werden. Einrichtung wird nur erreicht, wenn die Nutzung über einen längeren Zeitraum hinweg abzusehen ist. In der Bedarfsanalyse werden auch Wünsche und Bedürfnisse der Menschen (potenzielle Nutzer) mit eingebaut. Bedarfsprognose: Anhand der Analysen lassen sich  in Zusammenhang mit Statistiken der Bevölkerungsentwicklung und Problementwicklung Aussagen über die weitere Entwicklung der Bedarfe der Bevölkerung machen.
* Gibt es in der Struktur der Jugendhilfe liegende Gründe warum die anerkannten Träger gem. §80 an der Jugendhilfe zu beteiligen sind? Was versteht man inhaltlich unter dem Begriff Sozialplanung? Unter dem Begriff Sozialplanung liegt die Grundvorstellung zugrunde, das auf dem systematischem Weg, künftige Zustände und Bedingungen des sozialen Lebens beeinflusst werden.
Mit welchen Kriterien/unter welchen Aspekten kann ein Sozialraum beschrieben werden? Der Sozialraum wird zweifach definiert. a)      Geografischer Raum, der von den Menschen, die in ihm leben selbst ihr Lebensraum definiert wird. b)      Geografischer Raum, dem von der Umwelt unter sozialer Strukturmerkmalen (ethnische Zugehörigkeit, Arbeit und Bildung) eine bestimmte Qualität zugeschrieben wird. Die Selbstdefinition muss nicht der Fremddefinition entsprechen. Das muss die Sozialplanung mit berechnen.
*Worin unterscheiden sich die Zwecke+ Merkmale der beiden Kommunalen Bauleitpläne (Flächennutzungsplan + Bebauungsplan)? 2 Punkte Die Bauleitplanung erfolgt in  zweistufig geregeltem System. 1. die Nutzung der Flächen wird planerisch erstellt und diese Ergebnisse werden in Flächennutzungsplan dargestellt. 2. dieser Plan ist die Grundlage für die verbindliche Bauleitpläne und die einzelnen Bebauungspläne. Die Bebauungspläne werden als Satzung und damit als Rechtsinstrument der Gebietskörperschaft verabschiedet. Der Flächennutzungsplan soll für einen längerfristigen Zeitraum die Bodennutzung und die bauliche Entwicklung bestimmen. Der Flächennutzungsplan enthält zwei wesentliche Angaben: die Art der Nutzung ( Wohngebiete, Gewerbegebiete) und das Maß der baulich möglichen Nutzung. Merkmale: 1. gesamte Gemeindegebiet 2. Maßstab 1:10 000 oder 1:20 000 3. Darstellung der Art der Bodennutzung, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt 4. Nicht parzellenscharf- nur einzelne Flächen sind dargestellt. 5. Richtlinie, behördenverbindlich   Der Bebauungsplan hingegen umfasst kleinere Räume, häufig nur wenige Straßenzüge oder eine Siedlung. Er setzt rechtsverbindlich fest, wo genau und wie Grundstücke bebaut werden. Grundstücke sind erkennbar.  Der Bebauungsplan enthält genauere Bestimmungen der Art der Nutzung auch genaue Aussagen zum Maß der Nutzung eines Grundstücks. Merkmale: 6. Ein Teil des Gemeindegebietes 7. Maßstab 1:500 oder 1:1000 8. Pazellenscharf 9. Festsetzung für die städtebauliche Ordnung 10. Satzung, allg. rechtsverbindlich
Unter welchen Aspekten kann man die Strukturen einer Stadt + ihre Teilräume beschreiben?   ?
Welche Möglichkeiten der Teilhabe der Bürger an Planungsvorgängen lassen sich typologisch unterscheiden? Zeigen sie einige Bedingungen auf, die die Planungspartizipation beeinflussen könnten   Typologisch lassen sich Partizipation in direkte und mittelbare Partizipation unterscheiden.   Direkte: Der Bürger wirkt direkt/ unmittelbar am Entscheidungsprozess mit ohne, dass sich eine Instanz dazwischen stellt.   Mittelbare: Die Meinungen, Wünsche und Interessen von Personen werden im Partizipationsprozess von Instanzen gesammelt, übersetzt oder übermittelt, damit dann letztlich andere darüber entscheiden   Es gibt vier Grundtypen der Beteiligung:   Versammlungsverfahren, Aktionsorientierte Verfahren, Stellvertretungsverfahren und Repräsentationsverfahren.   A)    Aktionsorientierte Verfahren sind Beteiligungsmöglichkeiten von Aktivitäten der Jugendhilfe B)    Stellvertretungsverfahren sind mittelbare Beteiligung durch Anwälte C)    Das Versammlungsverfahren ist ein Verfahren, bei dem Personen zusammen kommen um sich zu ihren Wünschen und Interessen unmittelbar zu äußern. D)    Bei Repräsentationsverfahren beraten und entscheiden gewählte Vertreter über bestimmte Angelegenheiten. Beteiligung an Entscheidungsprozessen ist für Einzelnen nur noch mittelbar Einflussfaktoren sind altersspezifische Aspekte, Sozialgruppenspezifische Aspekte sowie verfahrensbezogene Aspekte. Z.B. werden die altersspezifischen, psychischen und psychosozialen Voraussetzungen der Beteiligung kaum beobachtet. Kinder können beispielsweise erst mit ca. 10 Jahren Folgen der geäußerten Wünsche überblicken und nur kurze Zeitabstände überdenken. Unter dem Verfahrensbezogenem Aspekt muss die Teilhabemöglichkeit an allg. Aktivitäten entwickelt und gesichert werden. Eine überschaubare und vertraute Rahmenbedingung muss bei partizipatorischen Aktivitäten geboten werden.
Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung In der Bauleitplanung existieren gesetzlich Vorgaben zur Durchführung der Bürgerbeteiligung. Vorschriften findet man im Baugesetzbuch. Es gibt drei wichtige Beschlüsse: den Aufstellungsbeschluss, den Auslegungsbeschluss und den Satzungsbeschluss.
Beteiligung der Träger Die Struktur der Wohlfahrtspflege und der Sozialen Arbeit besteht in einer öffentlichen Infrastruktur und einer privaten freien Infrastruktur. Die öffentliche Hand muss die Angebote der freien Träger aufeinander abstimmen und das eigene Handeln mit dem Handeln der freien Träger planvoll organisieren. Die Beteiligung der Träger ist auch rechtlich geregelt. §80, Abs.3 SGB8
Definition von Infrastrukturen Ausstattung eines Raumes mit baulichen Einrichtungen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Die Planung der Infrastruktur bezieht sich auf die Schaffung der Grundlagen, auf deren Basis soziale Dienste ausgetragen werden können.
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