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Karteikarten

(PSK) Verbraucherschutz (Inhaltliche Mängel des Vertrages) - Kapitel 5

Mister Normal Bürgerliches Recht Deutsch 40 Karten

Karten in diesem Stapel (40)

  1. 1Der Gesetzgeber gewährt dem Verbraucher in manchen Situationen Schutz mit Hilfe von Rücktrittsrechten und Informationspflichten. Was muss für den Gesetzgeber vor allem vorliegen, dass er diese Schutzmechanismen freigibt?Ein Informationsungleichgewicht bei Vertragsabschluss
  2. 2Was sollen sollen Informationspflichten und Rücktrittsrechte nach Ansicht des Gesetzgebers bewirken?Sie sollen den Verbraucher wieder "auf Augenhöhe" bringen und das Informationsgefälle ausgleichen
  3. 3§ 5a Abs 1 KSchG sieht vor, dass der Unternehmer dem Verbraucher eine .... erteilen muss.Reihe vertragsbezogener Informationen
  4. 4Unter anderem muss der Unternehmer den Verbraucher gemäß § 5a Abs 1 KSchG über folgende Dinge aufklären:Wesentliche Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung; Name oder die Firma des Unternehmers; Preis (inkl aller Steuern und Abgaben); Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen; Gewährleistungsrechte
  5. 5§ 5a Abs 1 KSchG schreibt dem Unternehmer allg Informationspflichten vor. Diese Bestimmung sollte aber nicht überschätzt werden, denn in Abs 2 ...werden zahlreiche Verträge vom Anwendungsbereich heraus genommen (zB Geschäfte des täglichen Lebens; Personenbeförderung; Warenautomatenverträge etc.).
  6. 6In manchen Fällen reichen dem Gesetzgeber die allg Informationspflichten (§ 5a Abs 1 KSchG) nicht. Es sollen dann höhere Informationspflichten gelten. Wann ist das für den Gesetzgeber insb der Fall?Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz und bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen
  7. 7Welches Gesetz sieht besondere Informationspflichten bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz und bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen vor?Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)
  8. 8Wann ist das Fernabsatzrecht anwendbar?Wenn ein Unternehmer mit einem Verbraucher einen Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abschließt. Dabei muss der Unternehmer ein Vertriebs- oder Dienstleistungssystem einsetzen, das für den Feranabsatz organisiert ist.
  9. 9Das FAGG will unbedachten Geschäftsabschlüssen vorbeugen. Bei elektronisch abgeschlossenen Verträgen muss der Verbraucher daher ....ausdrücklich bestätigen, dass mit der Bestellung eine Zahlungspflicht verbunden ist (Button "zahlungspflichtig bestellen")
  10. 10Bei Auswärtsgeschäften, also Geschäften, die außerhalb von Geschäftsräumen abgewickelt werden, befindet sich der Verbraucher in einer für ihn überraschenden Situation. Welcher Gefahr birgt ein solches Szenario für den Verbraucher?Überrumpelungsgefahr
  11. 11Das FAGG gilt sogar auch für Verträge, die der Verbraucher selbst angebahnt hat. Als Ausgleich für den Unternehmer gibt es dann aber bei kleinen Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten....eine Reduktion der Informationspflichten
  12. 12Das KSchG sieht "allgemeine Informationspflichten" (§ 5a Abs 1) vor. Für den Anwendungsbereich des FAGG sollen diese ....auch gelten, weshalb § 4 Abs 1 FAGG die bereits bekannten "allg Informationspflichten" des KSchG enthält (wesentliche Eigenschaften; Name oder Firma des Unternehmers; Gesamtpreis etc.).
  13. 13Nach dem FAGG muss der Unternehmer neben den "allg Informationspflichten" auch noch seiner Pflicht nachkommen, über zahlreiche weitere Umstände (die Aufzählung umfasst inkl den "allg Infopflichten" insgesamt 19 Ziffern) zu informieren, wobei ....nicht alle Informationen bei jedem Vertrag erteilt werden müssen. Bsp: Die Pflicht, über die Laufzeit eines Vertrages zu informieren, entfällt, wenn es sich um kein Dauerschuldverhältnis handelt. Über ein außergerichtliches Beschwerdeverfahren muss nur bei Existenz eines solchen informiert werden.
  14. 14Nach dem FAGG muss der Unternehmer im Falle eines Bestehens eines Rücktrittsrechtes ....über dieses informieren und dem Verbraucher ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen
  15. 15Hinsichtlich der Informationen, die der Unternehmer nach dem FAGG dem Verbraucher mitteilen muss, gilt, dass diese dem Verbraucher ....als Teil der Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen sind. Dauerhafte Datenträger sind zB Papierdokumente, USB-Sticks, CD-ROMS, aber auch E-Mails
  16. 16Bei Auswärtsgeschäften kommt es zu einem persönlichen Kontakt. Daher sieht hier das FAGG anders als im Fernabsatz ....eine Pflicht zur Zurverfügungstellung der erteilten Informationen auf Papier vor
  17. 17Das FAGG gilt bei Auswärtsgeschäften, bei welchen das Entgelt € 50 nicht übersteigt nicht, denn diese fallen für das Gesetz unter ....die Bagatellgrenze
  18. 18Das FAGG erfasst zwar alle entgeltlichen Verträge. Es gibt aber ....gewisse Ausnahmen, wenn die Anwendung unpassend wäre oder eigene Schutzmechanismen bestehen (zB Verträge über Rechte an unbeweglichen Sachen, die Vermietung von Wohnraum, Glücksspiele, Finanzdienstleistungen und Pauschalreisen)
  19. 19Verträge über Personenbeförderungen, wenn sie nicht elektronisch gebucht werden, fallen ....nicht unter das FAGG (zB Beförderung im Taxi)
  20. 20Neben den Informationspflichten enthält das FAGG Rücktrittsrechte bei Fernabsatzverträgen und Auswärtsgeschäften, die der Verbraucher ....ohne Angaben von Gründen ausüben kann.
  21. 21Die Rücktrittsfrist beträgt laut FAGG ....14 Tage.
  22. 22Wann beginnt die Rücktrittsfrist nach dem FAGG?Sie beginnt bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses, beim Kauf mit (vollständiger) Lieferung, bei Verträgen über regelmäßige Lieerungen mit der ersten Lieferung.
  23. 23Der Beginn des Fristenlaufs (Rücktrittsfrist) setzt voraus, dass ....der Unternehmer seiner Pflicht zur Information über das Rücktrittsrecht nachgekommen ist. Ist er dieser nicht nachgekommen, verlängert sich die Rücktrittsfrist um maximal zwölf Monate (Ergebnis: 14 Tage + 12 Monate Zeit)
  24. 24Ist der Rücktritt nach dem FAGG an eine Form gebunden?Nein! Die Frist ist gewahrt, wenn die Erklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
  25. 25War der Unternehmer zur Warenlieferung verpflichtet, folgt die Rückabwicklung des Vertrags (nach einem Rücktritt) ....- mit gewissen Modifikationen - den allgemeinen bereicherungsrechtlichen Regeln
  26. 26Szenario: Verbraucher tritt vom Vertrag zurück. Unternehmer hat Ware bereits geliefert. Frage: Was muss Verbraucher tun?Der Verbraucher muss die Ware zurückstellen (binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung). Die Kosten der Rücksendung trägt grds der Verbraucher.
  27. 27Szenario: Verbraucher tritt vom Vertrag zurück. Unternehmer hat Ware bereits geliefert. Verbraucher hat bereits bezahlt. Frage: Was muss Unternehmer tun?Der Unternehmer muss dem Verbraucher alle Zahlungen erstatten. Er hat ein Zurückbehaltungsrecht, bis er entw die Ware zurückerhält oder der Verbraucher die Rücksendung der Ware nachweist.
  28. 28Wann ist nach dem FAGG der Rücktritt bei Dienstleistungen schon vor Ablauf der 14-tägigen Frist ausgeschlossen?Wenn der Verbraucher die Erfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist wünscht.
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    Der Unternehmer muss den Verbraucher dazu auffordern, ihm ein ausdrücklich auf diese vorzeitige Vertragserfüllung gerichtetes Verlangen zu erklären
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    der Verbraucher muss die Kenntnis über den Entfall des Rücktrittsrechts bestätigen
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    die Dienstleistung wurde vollständig erbracht
  29. 29#FAGG Szenario: Der Unternehmer ist gerade dabei, auf Wunsch des Verbrauchers eine Dienstleistung zu erbringen (das Ganze erfolgt vor Ablauf der 14-tätigen Rücktrittsfrist). Die Dienstleistung ist noch nicht vollendet; pltzl tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück. Was ist die Rechtsfolge?Der Unternehmer hat einen anteiligen Entgeltanspruch für die bereits erbrachte Leistung. Berechnungsgrundlage ist der Gesamtpreis. Wenn dieser überhöht ist, der Marktwert der erbrachten Leistungen.
  30. 30#FAGG Der Verbraucher kann nicht nur (bis zu 1 Jahr und 14 Tage lang) zurücktreten, sondern er ist auch keinem Bereicherungsanspruch ausgesetzt, wenn ....ihn der Unternehmer nicht korrekt über das Rücktrittsrecht belehrt hat.
  31. 31#FAGG Der Verbraucher soll das mit einem Vertrag verbundene typische Risiko nicht einfach auf den Unternehmer überwälzen können. Daher hat er in diesem Fall ....kein Rücktrittsrecht.
    Bsp: Kein Rücktritt beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt (Aktienkauf) und bei einer öffentlichen Versteigerung (kein risikoloses Mitsteigern).
  32. 32#FAGG Der Verbraucher soll nicht gratis Leistungen beziehen dürfen. Bsp: Waren, die versiegelt geliefert werden (Audio- und Videoaufzeichnungen, Computersoftware, bestimmte Lebensmittel), sofern die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde sowie bei Zeitungen oä [Ausnahme Zeitungsabo oä]. Daher gilt:Der Verbraucher hat hier kein Rücktrittsrecht
  33. 33#FAGG Es ist dem Verbraucher nicht möglich von Verträgen über Waren, bei denen im Vorhinein klar ist, dass der Unternehmer nach Rücksendung der Ware keine Verwendung mehr hätte, .....zurückzutreten.
    Bsp: Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden/auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (Maßanzug); Waren, die schnell verderben können
  34. 34#FAGG Bei manchen Geschäften sieht der Gesetzgeber die Gefahren, die der Fernabsatz/Auswärtsgeschäfte bieten, typischerweise nicht realisiert. Bsp: Vermietung von Hotelzimmern; dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich zur Ausführung auffordert (Wasseraustritt in der Wohnung, Reparatur des liegen gebliebenen Autos). Daher räumt das FAGG dem Verbraucher hier ....keine Rücktrittsrechte ein.
  35. 35Das KSchG enthält in § 3 ein Rücktrittsrecht des Verbrauchers, das dem Auswärtsgeschäft nach dem FAGG ähnlich ist (Rücktritt beim Haustürgeschäft). Es liegt also eine Ko-Existenz der Rücktrittsrechte vor. Wieso hat der Gesetzgeber § 3 KSchG anlässlich der Schaffung des FAGG nicht einfach abgeschafft?Hätte man § 3 KSchG (Rücktritt beim Haustürgeschäft) abgeschafft, hätte dies die unerwünschte Konsequenz gehabt, dass kein Schutz in Fällen bestanden hätte, die vom FAGG ausgenommen sind. Bsp: Versicherungsagent bietet Kunden an deren Arbeitsplätzen Versicherungsprodukte an. Das FAGG würde hier nicht greifen; es nimmt Finanzdienstleistungen aus. § 3 KSchG greift hingegen.
  36. 36Der Vermieter überredet den Mieter anlässlich einer Hausbegehung zur einvernehmlichen Auflösung des Mietvertrages. Wäre hier nach dem FAGG oder nach § 3 KSchG ein Rücktritt möglich?Nach dem FAGG wäre kein Rücktritt möglich (Verträge über Rechte an unbeweglichen Sachen sind vom Anwendungsbereich des FAGG ausgenommen). Nach § 3 KSchG hingegen schon, wegen seiner Zweckrichtung. § 3 KSchG will bei Haustürgeschäften die Überrumpelungsgefahr ausgleichen.
  37. 37§ 3 KSchG und das FAGG beschäftigen sich beide mit dem Rücktritt beim Haustürgeschäft. Welches von beiden lässt einen Rücktritt nicht zu, wenn der Verbraucher selbst den Vertrag angebahnt hat?§ 3 KSchG! Der österreichische Gesetzgeber sieht hier nämlich keine Überrumpelungsgefahr.
  38. 38Schließt der Verbraucher einen Kreditvertrag ab, kann er von diesem ....innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen (§ 12 Verbraucherkreditgesetz - VKrG). Hat der Kreditgeber dem Verbraucher die zu erteilenden Informationen nicht gegeben, so beginnt die Frist mit späterer Informationserteilung zu laufen.
  39. 39Bei Hypothekar- und Immobilienkreditverträgen wäre ein 14-tägiges Rücktrittsrecht wie beim Verbraucherkreditvertrag mit besonderen Problemenen verbunden. Deshalb beschränkt § 13 Hyopothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) ....die Rücktrittsfrist auf zwei Tage.
  40. 40§ 5c Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) normiert hinsichtlich des Rücktritts von einem Versicherungsvertrag ....eine 14-tätige Rücktrittsfrist (ohne Angaben von Gründen). Dies allerdings nur, wenn die Laufzeit des Vertrages nicht weniger als sechs Monate beträgt. Die Ausnahme betrifft zB Reisestorno- oder Reisegepäckversicherungen.
    Der Rücktritt von einem Versicherungsvertrag bedarf der "geschriebenen Form".

Informationen

Beschreibung
Die Karteikarten prüfen das Kapitel Verbraucherschutz ab. Stellung des abgebildeten Kapitels im Inhaltsverzeichnis: 2 Vertragsrecht > 2.3 Inhaltliche Mängel des Vertrages > Kapitel 5: Verbraucherschutz
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Mister Normal
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