Karteikarten
Einführung in die BWL: Kapitel 6
Karten in diesem Stapel (59)
- 1Phasen der Unternehmensgründung• Prozess der Unternehmensgründung:
- Abstecken langfristiger Aktionsfelder
- Festlegung strategisches Unternehmensprofil
- Ausrichtung auf strategische Ziele
- Einleitung der resultierenden Maßnahmen
1. Vorgründungsphase
2. Institutionalisierungsphase
3. (Früh-)Entwicklungsphase - 21. Vorgründungsphase„Seed-Phase“
• Start: Idee, Entschluss zur Selbstständigkeit
• vorbereitende Aktivitäten
• Konkretisierung der Erwartungen
• Ende: Entscheidung zur Gründungsrealisation - 32. Institutionalisierungsphase„Start-Up-Phase“
• Start: formaler Gründungsakt
• vorbereitende Aktivitäten bezüglich der späteren Geschäftstätigkeit
- Personalakquisition
- Beschaffung finanzieller Mittel
- Einholung von Genehmigungen, Gutachten
- Erstausstattung der Betriebs- und Geschäftsräume
→ ausschließlich Auszahlungen
→ „point of no return“, wenn schon Investitionen getätigt wurden und ein Zurück Verluste gäbe - 43. (Früh-)Entwicklungsphase„Expansion-Phase“
• Start: Aufnahme der Geschäftstätigkeit
• erste Umsätze
• bei erfolgreicher Gründung erste Überschüsse
• Wachstumsschritte durch konzeptionelle, organisatorische, betriebswirtschaftliche Neuerungen
= durch Erschließung neuer Kundengruppen oder Produkteinführungen
• Ende: bei erfolgreicher Marktetablierung = Unternehmen ist marktfähig und wirt. stabil
• dauert 2-5 Jahre, jedoch variiert dies stark
→ es zeigt sich, ob Unternehmen Erfolg hat - 5Originäre Unternehmensgründung= Neuerrichtung eines bisher nicht existierenden betriebswirtschaftlichen Systems
• selbstständiger Unternehmensneuaufbau
• Gründung von Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmen - 6Derivate Unternehmensgründung= Abspaltung oder Zusammenfügung bestehender betriebswirtschaftlicher Systeme
• rechtlich-organisatorische Neuerungen
• Unternehmensausgliederungen
→ organisatorischer Teileinheiten eines Unternehmens werden ausgegliedert
→ bestehende Wertschöpfungsprozesse werden verselbstständigt
=„Spin Off“/„Split Off“
• Betriebsaufspaltungen
→ formalrechtliche Trennung in mind. zwei rechtlich selbstständige Unternehmen
• Unternehmensfusionen
→ Zusammenfügung zu einem neuen Gesamtsystem
• Unternehmensumgründungen
→ Wechsel der Rechtsform
• „Corporate Venturing“ durch derivate Unternehmensgründung
→ Beteiligungsfinanzierung von jungen Unternehmen durch etablierte Unternehmen oder
konzerneigene Venture Capital Gesellschaften
• „Corporate Restructuring“ durch derivate Unternehmensgründung
→ Bereinigung von Organisationsstrukturen oder Neuausrichtung von Konzernverbünden
• Übernahme, Beteiligung an Unternehmen → Unternehmenskauf
= KEINE derivate Unternehmensgründung, da kein neues Unternehmen - 7Innovative Unternehmensgründung• zur Lösung von Arbeitsmarkt- und Strukturproblemen
• innovativ, wenn erstmalig realisierter Neuerungsprozess im Geschäftsmodell
→ neue Produkte, Verfahren, Dienstleistungen
→ erstmalige Neuerungen innerhalb des Wertschöpfungsprozesses
• z.B. Innovationen der Vertriebsorganisation durch Internet als neuer Absatzkanal
• Innovationsgrad variiert von innovativ bis imitierend !
Innovative Unternehmensgründungen:
• Marktetablierung von Produkt-, Dienstleistungs-, Prozessinnovationen
• bisher nicht existierendes Geschäftskonzept
• erhöhte Unsicherheit bei Gründung, besonders wenn Markt noch nicht existiert
= lange Aufbauphase, großes Wachstumspotential, ungenaue Marktlage, hohe Chancen & Risiken - 8Imitierende Unternehmensgründung• bekannte oder nur geringfügig abgewandelte Geschäftskonzepte
• vorhandene Erfahrungen, Erkenntnisse
• reduzierte Unsicherheit bei Gründung
• Wettbewerber, Marktvolumen, Kundenbedürfnisse, Konsumentenverhalten bekannt
= kurze Aufbauphase, begrenztes Wachstumspotential, transparente Informationslage, geringe
Chancen & Risiken - 9Technologie orientierte Unternehmensgründung• Nutzung, Entwicklung neuer Technologien
• gehen oft mit innovativer Unternehmensgründung einher
• jedoch nicht immer:
- Innovationen ohne Technikbezug
- technologieorientierte Geschäftsmodelle, die nicht erstmalig und somit nicht innovativ sind - 10Begriff der Gründungsplanung• Gründungsplanung = Prozess der Erstellung eines Gründungsplanes
• Gründungspläne notwendig für geordnete Unternehmensfrühentwicklung
• Gründungspläne bei Banken und Kapitalgebern: „Business Plan“
• Gründungsplan gibt Angaben zu Leistungsprogramm, relevante Absatzmärkte, Gesellschafter,
Ausbildung & Erfahrung der Geschäftsführung, geplante Unternehmensentwicklung (Umsatz,
Mitarbeiter, Investitionen, Gewinne) & Finanzplanung - 11Typischer Aufbau eines Gründungsplans(0) Zusammenfassung
(1) Unternehmen → Rechtsform, Organisation, Gesellschafter
(2) Unternehmerteam
(3) Leistung & Produkt → Innovation / Alleinstellungsmerkmal
(4) Markt & Wettbewerb → Zielkunden
(5) Produktion & Organisation
(6) Chancen und Risiken
(7) Finanzbedarf & -planung
→ Liquidität, Erfolg, Renditen, Mittelherkunft & Mittelverwendung, Kosten, Umsätze
(8) Anhang
☛ Verbaler Teil
= verantwortliche Personen, vorgesehene Aktivitäten, Analysen & Annahmen
☛ Quantitativer Teil
= zahlenmäßige Konsequenzen der Aktivitäten in Form von Finanz- & Erfolgsgrößen
☛ Anhang
= ergänzende Unterlagen & Nachweise (Genehmigungen, Verträge, Lizenzen, Zeugnisse) - 12Elemente und Funktionen eines Gründungsplans: 1. Allgemein• alle betrieblichen Funktionsbereiche müssen dargestellt werden („All-Funktionsplanung“)
- bei Neugründung: Neuerrichtung der Funktionsbereiche, da keine Vergangenheitsdaten -.
- bei Übernahmen: Beibehaltung der existierenden Funktionsbereiche, wenn keine Neuerungen
• Ziel des Gründungsplans: Konkretisierung der Zielvorstellungen der Gründerperson
→ durch zwingende Auseinandersetzung mit strategischen Fragen vor Geschäftstätigkeit
= schriftliches Konzept erzwingt hinreichende Überlegungen
• Prüfung d. Gründungsplans durch Gutachter, sucht Informationen zu erwarteten Risiken/Erfolg - 131. Allgemein (2)• Gründungsplanungsinstrumente
- bieten Rahmen für vollständige Abbildung des Gründungsprojektes
- macht Komplexität und Abhängigkeiten transparent
- geben Überblick über alle zu lösenden Probleme und können diese ordnen
- erarbeiten Lösungswege, stimmen Teillösungen aufeinander ab
☛ Gründungsplan ermöglicht objektive Kontrollen
☛ Gründungsplan bildet Grundlage für spätere Geschäftstätigkeit
☛ Gründungsplan ist wichtige Voraussetzung für Gründungserfolg
→ Überlebens- & Wachstumschancen können gesteigert werden
→ Verzicht, Reduzierung des Gründungsplans können Entwicklungschancen beeinträchtigen - 14Elemente und Funktionen eines Gründungsplans: 2. Aufgaben• Operative Aufgaben:
- realitätsnahe Ausgestaltung von vagen Ideen/Fiktionen
- Ausformung der Gründungskonzeption
- Entwicklung & Überprüfung von Alternativen
- Aufstellung einer Sollvorgabe für zukünftige Entwicklungskontrollen
• Strategische Aufgaben:
- Festlegung von Unternehmensstrukturen durch Abstimmung von Zielen und
Rahmenbedingungen
= kurzfristig nicht rückgängig zu machen
= soll Unternehmen nachhaltig überlebensfähig machen
• Administrative Aufgaben:
- Dokumentation und Begründung der Standort- und Rechtsformentscheidung
- Festlegungen organisatorischer, hierarchischer Strukturen
- Beschaffung von Ressourcen - 15Elemente und Funktionen eines Gründungsplans: 3. Funktionen• Planungsfunktionen
•Steuerfunktionen
•Kontrollfunktionen
• Kommunikations-/Aquisitionsfunktionen - 16Planungsfunktionen= intern
- Zielfixierung, Alternativbewertung, Abstimmung von Einzelaktivitäten
- möglichst realistische Abbildung von Gewinn-/Verlustpotential
→ um nicht rückgängig zu machende Fehler zu vermeiden
→ um Risiko-Chance-Strukturen transparent zu machen und zu bewerten
- Bereitstellung von validierten, sachgerechten Informationen für Gründerperson und
anstehenden Gründungsentschluss - 17Steuerfunktion= intern
- schafft interne Transparenz
- Handlungsleitfaden für operative Maßnahmen, zeitliche Koordination und Delegation
- Eingrenzung, Strukturierung zukünftiger Entscheidungs- & Handlungsspielräume
- schafft Willensbildung und systematisches Vorgehen der Gründerperson
- Darstellung und Steuerung von zukünftiger Entwicklung
→ mittel- & langfristige Festlegungen (z.B. bei Personal oder Maschinen)
→ flexible Reaktionen auf Umfeldveränderungen - 18Kontrollfunktion= intern
- Kontrolle der Zielerreichung
- Zielmodifikation für Folgeplanungen
- verbindet Planung und Umsetzung
→ durch Aufdeckungen von Abweichungen und Gegenmaßnahmen - 19Kommunikations-/Aquisitionsfunktion= intern (Belegschaft, Gesellschafter)
= extern (Banken, Kunden, Lieferanten, Fördermittelgeber
- Ressourcenbeschaffung
- Informationsübermittlung
- Vertrauensbildung
- spricht Zielgruppen der Unternehmenskommunikation an
- mildert Informationsdefizit zwischen Geldgeber und Geldnehmer
→ über Qualität des Geschäftsmodells & Kompetenzen des Handlungsträgers
(Informationsrisiken)
→ über wirtschaftliche Perspektiven des Geschäftsmodells (Marktrisiken)
→ über Verhaltensabsichten der Gründerperson (Verhaltensrisiken)
- wenn potentieller Geldgeber Geschäft eingeht, wird Geldgeber zu Prinzipal
und Geldnehmer zum Agent der Bewirtschaftung der Finanzmittel des Prinzipals
= Prinzipal ist abhängig von Agent und trägt finanzielle Konsequenzen
→ keine Interessengleichheit zwischen Prinzipal und Agent
→ Prinzipal will schon im Voraus Asymmetrien reduzieren
→ über Gründungsplan möglich - 20Probleme der Gründungspraxis• kleine bis mittelständige Unternehmen haben häufig keine strategische Unternehmensplanung
→ eher strategische Grundhaltungen, wie z.B. Entscheidung Risiken zu vermeiden
→ Überlegungen müssen nicht schriftlich festgehalten werden
• Argumente gegen Gründungsplanung seitens der Gründerperson
- sorgfältige Planung überflüssig und zu aufwendig
- Zeitdruck
- jahrelange Branchenerfahrung
- für originelle Gründungsidee schriftliches Konzept unnötig
→ oft Hinzuziehung eines Steuerberaters - 21Beurteilung von Gründungsplänen durch Kapitalgeber• Beurteilungskriterien der Gründungspläne sind abhängig von Art des Finanzkontraktes
• Beteiligungskapitalgeber legt Fokus auf:
- Wachstums-, Renditeziele
- Rückschlüsse auf Residualeinkommen
- Wettbewerbsvorteile und Marktpotential des Angebotes
• Fremdkapitalgeber legt Fokus auf:
- Finanzkontrakte ohne Residualansprüche
= vorab fixierte Zins-, Tilgungsansprüche gegen Geldnehmer
- Bonität des Geldnehmer
- Wachstumsziele nur soweit interessant, so dass Fremdkapital bedient werden kann
• Geschäftsmodell mit geringen Risiken und Chancen wird vorgezogen
→ da Risiken sich auf das eigene Vermögen auswirken
→ da von Chancen durch begrenzte Zahlungsansprüche nicht profitiert wird - 22,,Junge Unternehmen"= neu gegründete Unternehmen, befinden sich in Frühentwicklungsphase
• Frühentwicklungsphase → beginnt mit ersten Umsätze und endet mit fester Etablierung am Markt
- Akquisition erster Kunden
- Aufbau/Festigung nötiger Strukturen/Prozesse
- kann nur Tage, aber auch Jahre andauern
• Merkmale junger Unternehmen:
- Ressourcenarmut, geringe Größe
- hohes Marktaustrittsrisiko
- große Gründerpersonzentriertheit, patriarchalischer Führungsstil
= Gründerperson trifft eigens und bis ins Detail operative, strategische Entscheidungen
- geringe Marktmacht, geringe Angebotsbreite
- individualisierte Marktleistungen, auftragsbezogen, improvisierte Arbeitsabläufe
- Defizit an Strategie, da operatives Tagesgeschäft strategisches Ziel überdeckt
- hohe Flexibilität bei Marktveränderungen
- personenbezogene Organisation, kurze Kommunikationswege
- flache Hierarchien, persönliches Netzwerk zu Kunden und Lieferanten
- oft persönliche Beziehungen zwischen Personal und Unternehmensleitung
- geringe Arbeitsteiligkeit - 23Unternehmergründer, Entrepreneure & Entrepreneuship• Gründungsprozess wird meist von Gründungsperson getragen
= personenbezogene Aspekte wichtig
• Gründerperson = „Unternehmensgründer“, „Entrepreneur“ - 24Definitionselemente für ,,Entrepreneure"- Gründungshandeln (G)
- berufliche Selbstständigkeit (S)
- Innovationstätigkeit (I)
- Übernahme von Leistungs-, Koordinationsfunktionen (L)
- persönliche Risikoübernahme (R)
→ Unternehmensgründer: G,S,R,L
→ Entrepreneur: G,S,R,L,I
→ Intrapreneur: L,I
(unselbständig, in Beschäftigungsauftrag befindende Person = Arbeitnehmer)
☛ Entrepreneure unterscheiden sich nur durch Innovationstätigkeit von Unternehmensgründern
☛ Unternehmensneugründung jedoch auch innovativ → Begriffe werden oft synonym verwendet - 25Innovative Elemente- Schaffung eines neuen Gutes, Gutes neuer Qualität
- Anwendung neuer Produktionsmethoden
- Erschließung eines neuen Marktes
- Nutzung neuer Bezugsquellen
- Durchsetzung von Neuorganisationen
- Schaffung eines neuen Unternehmens - 26Opportunity• Abgrenzung von Entrepreneurship durch „Opportunity“
= unternehmerische Gelegenheit zur Verwertung am Markt
→ wenn Kombination von Einsatzfaktoren höheren Absatzpreis erzielt, als die Summe der
eingesetzten Faktorpreise:
pa > Σpe(i) → pa = Absatzpreis, pe(i) = Preis d. Einsatzfaktors i
→ Entrepreneurship steht also immer in Verbindung mit Opportunity - 27Charakteristika der Opportunity1. Wertschöpfung = Opportunity durch wertstiftende Kombination von Ressourcen
- Wert kann subjektiv, objektiv oder identisch sein
2. Innovation = Opportunity durch etwas Neuartiges
- Radikalinnovation von Weltneuheiten
- Neuerungen, indem bekanntes Produkt neuartig für bestimmte Zielgruppe oder Markt ist
3. Risiko = Opportunity durch Risiko
- Risiko der marktlichen Verwertung muss mit unternehmerischer Wertschöpfung der Neuerung
verbunden sein, sonst keine Chance mehr
4. Exploation = Opportunity durch Ausschöpfung
- Rückgriff auf die vorhandenen Ressourcen, so dass Entrepreneur sich nicht finanziell selbst
mit einbringen muss
5. Entstehung = Opportunity durch Erschaffung oder Entdeckung
a) ressourcenorientierte Entstehungsursache
= Opportunity durch Neukombination von Ressourcen,
→ Opportunity wurde erschaffen
b) marktorientierte Entstehungsursache
= bestehende Opportunity durch Umfeldveränderung des Entrepreneurs
→ Opportunity musste erst wieder entdeckt werden
☛ Opportunity = Konsequenz des Zusammenspiels von Idee, Handlungsträger und externer
Rahmenbedingungen - 28Konstitutive Entscheidungen bei der Unternehmensgründung• schwer revidierbare Basisentscheidungen legen Rahmen der Geschäftstätigkeit fest
= konstitutive Entscheidungen
= Wahl des Standorts, Wahl der Rechtsform, innere Unternehmensordnung - 29Wahl der Rechtsform: Vorüberlegungen• Rechtsform = formalrechtliche Rahmenbedingung, denen Unternehmen unterliegt
• Rechtsordnung stellt unterschiedliche Formalstrukturen zur Verfügung
→ Unternehmen kann aus diesem Katalog von Rechtsformen frei wählen
• jedes Unternehmen hat in Gründungsphase Entscheidungsproblem der Rechtsformwahl
→ aus Rechtsformwahl ergeben sich weit reichende betriebswirtschaftliche Konsequenzen - 30Rechtsformenangebot1. Einzelunternehmungen (EU)
2. Personengesellschaften
• Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
• Offene Handelsgesellschaft (OHG) & Kommanditgesellschaft (KG)
3. Kapitalgesellschaften
• Aktiengesellschaft (AG)
• Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaG)
• Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - 31Einzelunternehmung (EU)• keine rechtliche Selbstständigkeit
• gesetzliche Regelungen im HGB, jedoch nur für EU’s, die Geschäftsbetrieb erfordern und somit im Handelsregister stehen
→ Gesellschafterhaftung: Inhaber haftet unbeschränkt
→ keine Mindesteinlage
→ geringe Gründungsformalitäten & -kosten: steuerliche Anmeldung - 32Personengesellschaft• keine rechtliche Selbstständigkeit
• mindestens zwei Gesellschafter zur Gründung einer Personengesellschaft nötig - 33Gesellschaft des bürgerliche Rechts (GbR)= vertraglicher Zusammenschluss zwischen natürlichen oder juristischen Personen
→ müssen nach außen nicht in Erscheinung treten = kein Handelsregistereintrag nötig
(wenn doch Eintragung: GbR wird zur OHG)
→ sehr vielseitige Zusammenschlüsse, z.B. Tippgemeinschaften
→ wirtschaftliche Nutzung für temporäre Aufgaben wie zur Finanzierung von Projekten
→ Gesellschafterhaftung: Gesellschafter haften unbeschränkt, Haftungsbegrenzung auf
Gesellschaftsvermögen möglich
→ keine Mindesteinlagen
→ geringe Gründungsformalitäten & -kosten: formloser GbR-Vertrag - 34Offene Handelsgesellschaft (OHG) & Kommanditgesellschaft (KG)= Unternehmen, die auf kaufmännische Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern
→ Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister, treten also immer nach außen auf
→ gesetzliche Regelungen im HGB und BGB
OHG:
→ Gesellschafterhaftung: Gesellschaften haften unbeschränkt
→ Einlagen gemäß Satzung
→ mäßige Gründungsformalitäten & -kosten: schriftlicher Gesellschaftsvertrag
KG:
→ Gesellschafter- & Gesellschaftshaftung: Komplementäre haften unbeschränkt,
Kommandisten nur in Höhe der ausstehenden Einlagen
→ Einlagen gemäß Satzung
→ mäßige Gründungsformalitäten & -kosten: schriftlicher Gesellschaftsvertrag - 35Kapitalgesellschaften• juristische Personen mit rechtlicher Selbstständigkeit/eigener Rechtspersönlichkeit
→ Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister, treten also immer nach außen auf
→ Notarieller Gesellschaftsvertrag zusätzlich zu Handelsregister
• gesetzliche Regelungen neben HGB und BGB: Aktiengesetz (AktG), GmbH-Gesetz (GmbHG) - 36Aktiengesellschaft (AG)→ reine Gesellschaftshaftung: Gesellschafter haften nur in Höhe ausstehender Einlagen
→ mind. 50.000 € gezeichnetes Kapital
→ hohe Gründungsformalitäten & -kosten: Satzung, Gesellschaftsvertrag, notar. Beurkundung - 37Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)→ reine Gesellschaftshaftung: Gesellschafter haften nur in Höhe ausstehender Einlagen
→ mind. 25.000 € Stammkapital
→ hohe Gründungsformalitäten & -kosten: Satzung, Gesellschaftsvertrag, notar. Beurkundung
→ vereinfachte Form: Unternehmergesellschaft (UG) - 38Mischformen• Kombination der Vorteile zweier reiner Rechtsformen zum eigenen Vorteil
→ darf jedoch nicht Rechtsverkehr, Gläubigerschutz beeinträchtigen
• z.B. GmbH & Co. KG - 39Wahl der Rechtsform als Entscheidungsproblem= jede Rechtsform ist spezielle charakteristische Gestalt durch unters. Ausprägungen und
Merkmalen → relevante betriebswirtschaftliche Merkmale für Rechtsformwahl:
1. Regelungsflexibilität
2. Haftungsverhältnisse
3. Eigenkapitalausstattung, -rückzahlung, -übertragung
4. Finanzierungsmöglichkeiten
5. Prüfung und Publizität
6. Rechtsformabhängige einmalige und laufende Aufwendungen
7. Leitungs- und Kontrollbeugnisse
8. Steuerbelastung - 40Regelungsflexibiliät= Spielräume bei Erstellung des Gesellschaftsvertrages
→ gesellschaftliche Regelungen können ersetzt werden (=dispositiv)
• je größer die Spielräume, desto bessere Anpassung der Rahmenbedingungen der
Geschäftstätigkeit an Zielvorstellungen
→ z.B. Entnahmeregularien, Rechte/Pflichten der Geschäftsführung etc.
• entspricht Charakter des BGB und HGB
→ GbR, OHG, KG haben besondere Gestaltungsspielräume - 41Haftungsverhältnisse= Haftungsverhältnisse bei Erstellung des Gesellschaftsvertrages
• Unbeschränkte Haftung
= Haftung mit Geschäfts- und Privatvermögen der Inhaber, Gesellschafter
= reine Gesellschafterhaftung
• Beschränkte Haftung
= Haftung mit Gesellschaftereinlagen, d.h. dass sobald der Gesellschafter seine Einlage vollständig getätigt hat, wird er nicht mehr zur Haftung herangezogen
= reine Gesellschaftshaftung
• Risiko des Kapitalgebers hängt von Haftungsregelung ab
→ bei unbeschränkter Haftung: erhöhtes Risiko bei Eigenkapitalgeber, jedoch dadurch auch höhere Kreditwürdigkeit durch größere Haftungsmasse
• Eigenkapital eines Unternehmens kann nicht haften
→ ist jedoch Indikator des Reinvermögens, also der Vermögensreserven
→ gibt die Höhe des „Haftungspuffers“ an - 42Eigenkapitalausstattung, -rückzahlung, -übertragung= Bestimmung des max. ausschüttbaren Vermögens einer Gesellschaft, unter Berücksichtigung einer Mindesthaftungsmasse für Gläubiger → über Kapitalerhaltungsregeln
= Übertragbarkeit von Anteilen sehr problematisch wegen problematischer Bewertung (nur durch AG einfach zu lösen)
• bei Kapitalgesellschaften:
→ Gezeichnetes Kapital hat Funktion der „Ausschüttungssperre“
= soll Mindesthaftungsvermögen erhalten
= Ausschüttungen, nur wenn Reinvermögen über Nominalkapital
• bei Personengesellschaften:
→ Kapitalkonten der Gesellschafter variabel, keine Regelung zu Mindesthöhe
= Einlagen veränderbar durch Einlagen, Ausschüttungen, Gewinnzurechnungen,
Verlustabbuchungen
= Bildung von Rücklagen überflüssig
→ Gläubiger ist durch Zugriffsmöglichkeit auf Privatkonten versichert
• bei GmbH:
→ Kapitalkonten der Gesell. nicht variabel
= Bildung von Rücklagen, Gesell. können Einlagen nicht kündigen
= falls Einlagen bei Gründung nicht erbracht wurden = Sachgründungsbericht
→ Kredite von GmbH-Gesellschaftern für GmbH = „Eigenkapital ersetzende Darlehen“
= keine Forderung in Insolvenz - 43Fianzierungsmöglichkeiten• bei Fremdfinanzierung: von Haftungskonstellation, Bonität der Haftenden abhängig
• bei Eigenfinanzierung: von Projektchancen & Risiken abhängig
• bei Außenfinanzierung: von individuellen steuerlichen Überlegungen abhängig
• ☛ Finanzierungsmöglichkeiten hängen davon ab, wie gut das Reinvermögen gegen Minderung abgesichert ist!
→ zuverlässige Vermögenssicherung
→ geringere Risiken für
Fremdkapitalgeber
→ positive Kreditwürdigkeit - 44Finanzierungsmöglichkeiten bei Personengesellschaften→ günstige Haftungskonstellation, da unbeschränkte Haftung, also plus Privatvermögen
→ Privatvermögen jedoch schwer bewertbar durch Wertbeständigkeit
→ verbesserte Eigenfinanzierungsmöglichkeiten durch Steuervorteile (Firmenwertabschreibung durch neuen Gesellschafter)
→ Kreditzinsen des anteiligen Firmenwertkäufers können einkommensmindernd sein - 45Finanzierungsmöglichkeiten bei GmbH→ nicht so günstige Haftungskonstellation wie bei restlichen Personengesellschaften, da beschränkte Haftung durch Gesellschaftshaftung
(sinnvoll bei erwarteten Risiken um private Haftung auszuschließen) - 46Finanzierungsmöglichkeiten bei Kapitalgesellschaften→ ungünstige Haftungsmöglichkeiten wegen beschränkter Haftung, Gesellschaftshaftung
→ auch Abschreibung bei Beteiligung nicht möglich
→ Kreditzinsen können nicht einkommensmindernd geltend gemacht werden
• ☛ Beteiligung an Personengesellschaft für Externe attraktiver als Kapitalgesellschaften! - 47Prüfung und Publizität• Unternehmen unterliegen Offenlegungspflicht (Veröffentlichung des Jahresabschlusses)
→ Gläubigerschutz & Informationsverbesserung für Eigenkapitalgeber und Öffentlichkeit
→ Offenlegungspflicht abhängig von Unternehmensgröße
→ Größe der Gesellschaft über Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmer zu bestimmen
→ alle Gesellschaften müssen Jahresabschluss von Wirtschaftsprüfer prüfen lassen
• Kleine Gesellschaften:
- nicht prüfungspflichtig, unterliegen Registerpublizität
- Bilanz und Anhang in verkürzter Form an Handelsregister
• Mittelgroße Gesellschaften
- Bilanz und Anhang in verkürzter Form, GuV, Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats an Handelsregister, unterliegen Registerpublizität
• Große Gesellschaften
- Jahresabschluss, Lagebericht, Aufsichtsbericht an Handelsregister UND Bundesanzeiger, unterliegen also Vollpublizität - 48Rechtsformabhängige einmalige und laufende Aufwendungen• Aufwendungen für Gründung und Organisation hängen von Rechtsform ab
→ Handelsregisterpflichtige Unternehmen teurer als handelsregisterbefreite - 49Leitungs- und Kontrollbefugnisse• bezogen auf Geschäftsführungs- und Vertretungsrechte
• Geschäftsführung = Innenverhältnis von Unternehmen und Entscheidungsträgern, zu welchen
Handlungen ist Geschäftsführung gegenüber Unternehmen befugt?
• Vertretung = Handlungskompetenz der Entscheidungsträger nach außen, zu welchen Handlungen ist die Vertretung gegenüber Dritten befugt?
• Kontrollrechte = zur Überwachung der Personen mit Geschäftsführungs- und Vertretungsrecht
→ jedoch verursachen Aufsichtsorgane große Kosten und verlangsamen
Entscheidungsprozesse
• Geschäftsführung und Vertretung sind Personen, die unbeschränkt für Gesellschaft haften
• bei Kapitalgesellschaften: besondere Kontrolle, da nur Gesellschaftshaftung
→ Aufsichtsrat, Vorstand (Mitwirkungsmöglichkeiten jedoch beschränkt)
• bei Unternehmensgründung oft Unabhängigkeit gewollt
→ möglichst geringe fremde Einflussmöglichkeiten
• bei anderen Unternehmensgründungen
→ Möglichkeit, Geschäftsführung- und Vertretungsaufgabe abzugeben, sehr attraktiv - 50Steuerbelastung• massive Besteuerungsunterschiede zwischen Rechtsformen
→ bei Ertragsbesteuerung (Einkommens-, Körperschafts-, Gewerbeertragssteuer)
• in beiden Rechtsformen zwei Ebenen der Besteuerung: → Gesellschafts- und Gesellschafterebene - 51Steuerbelastung bei Personengesellschaften- im Falle von gewerblicher Tätigkeit = Pflicht zur Gewerbesteuer (GewSt)
- keine Pflicht zur Körperschaftssteuer (KöSt)
- bei Einkommenssteuer (ESt) nicht Gesellschaft steuerpflichtig, sondern ihre Gesellschafter
• Ertragsbesteuerung bei Personengesellschaften:
- Grundlage ist Gewinnentstehung, unabhängig von Gewinnausschüttung an Gesellschafter
= Gewinnentstehungsprinzip
- keine steuerliche Differenzierung zwischen Gesellschafter- und Gesellschaftsebene
→ da Personengesellschaft keine selbstständige Rechtspersönlichkeit haben - 52Steuerbelastung bei Kapitalgesellschaften- körperschafts- und gewerbesteuerpflichtig = Besteuerungssubjekt ist Gesellschaft
(durch einheitlich linearen Tarif)
- bei Einkommenssteuer ist nicht Gesellschaft, sondern ihre Gesellschafter
Besteuerungssubjekt
(durch progressiven Tarif)
→ gewerbesteuerliche Nachteil gegenüber Personengesellschaften
• Ertragsbesteuerung bei Kapitalgesellschaften:
- Ertragsbesteuerung folgt Zuflussprinzip
= Gesellschafter nur bei Ausschüttungen an sie steuerpflichtig - 53Vorteile der Personengesellschaften gegenüber Kapitalgesellschaften→ niedrigere Progressionsstufe zu geringeren Steuerlasten
→ Flexibilitätsvorteil bei Verlustverrechnungen
= Verluste sind Gesellschaftern zurechenbar und mit anderen Überschüssen zu verrechnen
(nicht möglich bei Kapitalgesellschaften: „Verlustfalle“) - 54Festlegung der inneren Unternehmensordnung• Festlegung des Zielsystems, der inneren Prozessorganisation, der Arbeitsteilung
→ unabhängig von Rechtsform
• Eigentum und Kontrolle des Unternehmens trennbar
→ Eigentum bei Eigenkapitalgebern/ Gesellschafter
→ Führung/Kontrolle bei Management
☛ kann ein und die selbe Person sein
• Pflichten von Eigenkapitalgebern:
- Einlagepflicht
- Haftungspflicht
- Sonstige Pflichten
• Rechte von Eigenkapitalgebern:
- Mitwirkung an Grundsatzentscheidungen
- Einflussnahme auf laufende Geschäftsführung
- Informations- und Auskunftsrechte
- Gewinnbeteiligung
- Entnahme- & Ausschüttungsrechte
• Finanzierungsgestaltung hängt von innerer Unternehmensordnung ab
→ Struktur der Gesellschafter untereinander
→ Zusammensetzung von Eigen- und Fremdkapital
• Außenfinanzierung bei Unternehmensgründung durch Eigenfinanzierung oder Fremdfinanzierung
→ Fremdfinanzierung: Kreditaufnahme, Schuldscheindarlehen
→ Eigenfinanzierung: Einlagen der Gesellschafter (PersGes), Kapitalerhöhung (KapGes) - 55Unterschiedskriterien bei Eigen- & Fremdfinanzierung1. Anspruch auf laufende Erträge
EK: erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung
FK: erfolgsunabhängiger fester Zins
2. Rückzahlungsbetrag
EK: erfolgsabhängiger Liquidationserlöse bei Gesellschaftsauflösung
FK: erfolgsunabhängiger fester Betrag
3. Mitwirkungs- & Kontrollbefugnisse
EK: volle Geschäftsführungskompetenz
FK: keine
4. Rechtsstellung des Kapitalgebers im Insolvenzfall
EK: keine Ansprüche, Haftung mit Privatvermögen
FK: Insolvenzgläubiger mit bevorzugten Ansprüchen - 56Funktionen von Eigen- & Fremdfinanzierung1. Arbeitsfunktion (beide)
2. Garantiefunktion (EK)
3. sonstige Funktionen des EK
a) Gesetzlich vorgeschriebene Errichtungsbasis
b) Begrenzung der Geschäftstätigkeit
c) Gewinnverteilungsbasis - 57Arbeitsfunktion• Einsatzfaktoren wie Maschinen müssen vor Geschäftstätigkeitsbeginn bereit stehen
• Beschaffung dieser Vermögensgegenstände bedarf Zahlungsmittel
→ mit EK und FK möglich - 58Garantiefunktion• Fremdkapital bietet geringeres Risiko und mehr Sicherheit für Geldgeber
→ Ertragsansprüche & Rückzahlungen festgelegt
→ Berücksichtigung im Insolvenzfall
• Sicherheit hängt von Erfolg & Rangfolge der Kapitalgeber bei Misserfolg
• Verluste verringern zuerst Eigenkapital durch Minderung der Vermögensmasse
• wenn Eigenkapital auf Null, deckt Vermögen nicht mehr Verbindlichkeiten, so dass nun auch Gläubiger Verlust erleiden durch Forderungsausfall
→ je größer das EK, desto größer der „Sicherheitsabstand“ zum Forderungsausfall
→ Kredit mit höherem Eigenkapital ist sicherer
= „gläubigerschützende Haftungsfolgeregelung“
→ nur mit EK möglich - 59Sonstige Eigenkapitalfunktionena) Gesetzlich vorgeschriebene Errichtungsbasis
• Mindest EK für Unternehmensgründung
• rechtsformabhängig: Mindestkapitalausstattung von AG (50.000 €) und GmbH (25.000 €)
• rechtsformunabhängig: Vorschriften für Kapitalanlagegesellschaften (mind. 250.000 €), Kreditinstitute wie bei privaten Hypothekenbanken (mind. 15 Mio. €)
b) Begrenzung der Geschäftstätigkeit
• EK-umfang begrenzt Verschuldungsmöglichkeit
→ zur Kontrolle der Relation von EK und FK
• Potentielle Kreditgeber machen Entscheidung, neben der Höhe des EK , von Umfang der Verbindlichkeiten abhängig = Verschuldungsgrad λ = EK/FK
→ je größer der Verschuldungsgrad, desto geringer die Verschuldungsmöglichkeiten
→ Einhaltung von „gesundem“ Verschuldungsgrad = Voraussetzung für Verschuldungsmögl.
c) Gewinnverteilungsbasis
• bei Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern
• individueller Periodengewinn abhängig von Kapitalanteil des Gesellschafters
→ Gewinnverteilungsbasis = Eigenkapitalrelation
→ nur mit EK möglich
☛ Reine Eigenkapitalfinanzierung möglich, reine Fremdfinanzierung jedoch nicht!
Informationen
- Beschreibung
- Karteikarten zur Vorlesung von Schulte, 1. Semester
- Erstellt von
- Anjay
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