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Flashcards

Einführung in die BWL: Kapitel 6

Anjay German 59 cards

Cards in this deck (59)

  1. 1Phasen der Unternehmensgründung• Prozess der Unternehmensgründung:
    - Abstecken langfristiger Aktionsfelder
    - Festlegung strategisches Unternehmensprofil
    - Ausrichtung auf strategische Ziele
    - Einleitung der resultierenden Maßnahmen
    1. Vorgründungsphase
    2. Institutionalisierungsphase
    3. (Früh-)Entwicklungsphase
  2. 21. Vorgründungsphase„Seed-Phase“
    • Start: Idee, Entschluss zur Selbstständigkeit
    • vorbereitende Aktivitäten
    • Konkretisierung der Erwartungen
    • Ende: Entscheidung zur Gründungsrealisation
  3. 32. Institutionalisierungsphase„Start-Up-Phase“
    • Start: formaler Gründungsakt
    • vorbereitende Aktivitäten bezüglich der späteren Geschäftstätigkeit
    - Personalakquisition
    - Beschaffung finanzieller Mittel
    - Einholung von Genehmigungen, Gutachten
    - Erstausstattung der Betriebs- und Geschäftsräume
    → ausschließlich Auszahlungen
    → „point of no return“, wenn schon Investitionen getätigt wurden und ein Zurück Verluste gäbe
  4. 43. (Früh-)Entwicklungsphase„Expansion-Phase“
    • Start: Aufnahme der Geschäftstätigkeit
    • erste Umsätze
    • bei erfolgreicher Gründung erste Überschüsse
    • Wachstumsschritte durch konzeptionelle, organisatorische, betriebswirtschaftliche Neuerungen
    = durch Erschließung neuer Kundengruppen oder Produkteinführungen
    • Ende: bei erfolgreicher Marktetablierung = Unternehmen ist marktfähig und wirt. stabil
    • dauert 2-5 Jahre, jedoch variiert dies stark
    → es zeigt sich, ob Unternehmen Erfolg hat
  5. 5Originäre Unternehmensgründung= Neuerrichtung eines bisher nicht existierenden betriebswirtschaftlichen Systems
    • selbstständiger Unternehmensneuaufbau
    • Gründung von Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmen
  6. 6Derivate Unternehmensgründung= Abspaltung oder Zusammenfügung bestehender betriebswirtschaftlicher Systeme
    • rechtlich-organisatorische Neuerungen
    • Unternehmensausgliederungen
    → organisatorischer Teileinheiten eines Unternehmens werden ausgegliedert
    → bestehende Wertschöpfungsprozesse werden verselbstständigt
    =„Spin Off“/„Split Off“
    • Betriebsaufspaltungen
    → formalrechtliche Trennung in mind. zwei rechtlich selbstständige Unternehmen
    • Unternehmensfusionen
    → Zusammenfügung zu einem neuen Gesamtsystem
    • Unternehmensumgründungen
    → Wechsel der Rechtsform
    • „Corporate Venturing“ durch derivate Unternehmensgründung
    → Beteiligungsfinanzierung von jungen Unternehmen durch etablierte Unternehmen oder
    konzerneigene Venture Capital Gesellschaften
    • „Corporate Restructuring“ durch derivate Unternehmensgründung
    → Bereinigung von Organisationsstrukturen oder Neuausrichtung von Konzernverbünden
    • Übernahme, Beteiligung an Unternehmen → Unternehmenskauf
    = KEINE derivate Unternehmensgründung, da kein neues Unternehmen
  7. 7Innovative Unternehmensgründung• zur Lösung von Arbeitsmarkt- und Strukturproblemen
    • innovativ, wenn erstmalig realisierter Neuerungsprozess im Geschäftsmodell
    → neue Produkte, Verfahren, Dienstleistungen
    → erstmalige Neuerungen innerhalb des Wertschöpfungsprozesses
    • z.B. Innovationen der Vertriebsorganisation durch Internet als neuer Absatzkanal
    • Innovationsgrad variiert von innovativ bis imitierend !
    Innovative Unternehmensgründungen:
    • Marktetablierung von Produkt-, Dienstleistungs-, Prozessinnovationen
    • bisher nicht existierendes Geschäftskonzept
    • erhöhte Unsicherheit bei Gründung, besonders wenn Markt noch nicht existiert
    = lange Aufbauphase, großes Wachstumspotential, ungenaue Marktlage, hohe Chancen & Risiken
  8. 8Imitierende Unternehmensgründung• bekannte oder nur geringfügig abgewandelte Geschäftskonzepte
    • vorhandene Erfahrungen, Erkenntnisse
    • reduzierte Unsicherheit bei Gründung
    • Wettbewerber, Marktvolumen, Kundenbedürfnisse, Konsumentenverhalten bekannt
    = kurze Aufbauphase, begrenztes Wachstumspotential, transparente Informationslage, geringe
    Chancen & Risiken
  9. 9Technologie orientierte Unternehmensgründung• Nutzung, Entwicklung neuer Technologien
    • gehen oft mit innovativer Unternehmensgründung einher
    • jedoch nicht immer:
    - Innovationen ohne Technikbezug
    - technologieorientierte Geschäftsmodelle, die nicht erstmalig und somit nicht innovativ sind
  10. 10Begriff der Gründungsplanung• Gründungsplanung = Prozess der Erstellung eines Gründungsplanes
    • Gründungspläne notwendig für geordnete Unternehmensfrühentwicklung
    • Gründungspläne bei Banken und Kapitalgebern: „Business Plan“
    • Gründungsplan gibt Angaben zu Leistungsprogramm, relevante Absatzmärkte, Gesellschafter,
    Ausbildung & Erfahrung der Geschäftsführung, geplante Unternehmensentwicklung (Umsatz,
    Mitarbeiter, Investitionen, Gewinne) & Finanzplanung
  11. 11Typischer Aufbau eines Gründungsplans(0) Zusammenfassung
    (1) Unternehmen → Rechtsform, Organisation, Gesellschafter
    (2) Unternehmerteam
    (3) Leistung & Produkt → Innovation / Alleinstellungsmerkmal
    (4) Markt & Wettbewerb → Zielkunden
    (5) Produktion & Organisation
    (6) Chancen und Risiken
    (7) Finanzbedarf & -planung
    → Liquidität, Erfolg, Renditen, Mittelherkunft & Mittelverwendung, Kosten, Umsätze
    (8) Anhang
    ☛ Verbaler Teil
    = verantwortliche Personen, vorgesehene Aktivitäten, Analysen & Annahmen
    ☛ Quantitativer Teil
    = zahlenmäßige Konsequenzen der Aktivitäten in Form von Finanz- & Erfolgsgrößen
    ☛ Anhang
    = ergänzende Unterlagen & Nachweise (Genehmigungen, Verträge, Lizenzen, Zeugnisse)
  12. 12Elemente und Funktionen eines Gründungsplans: 1. Allgemein• alle betrieblichen Funktionsbereiche müssen dargestellt werden („All-Funktionsplanung“)
    - bei Neugründung: Neuerrichtung der Funktionsbereiche, da keine Vergangenheitsdaten -.
    - bei Übernahmen: Beibehaltung der existierenden Funktionsbereiche, wenn keine Neuerungen
    • Ziel des Gründungsplans: Konkretisierung der Zielvorstellungen der Gründerperson
    → durch zwingende Auseinandersetzung mit strategischen Fragen vor Geschäftstätigkeit
    = schriftliches Konzept erzwingt hinreichende Überlegungen
    • Prüfung d. Gründungsplans durch Gutachter, sucht Informationen zu erwarteten Risiken/Erfolg
  13. 131. Allgemein (2)• Gründungsplanungsinstrumente
    - bieten Rahmen für vollständige Abbildung des Gründungsprojektes
    - macht Komplexität und Abhängigkeiten transparent
    - geben Überblick über alle zu lösenden Probleme und können diese ordnen
    - erarbeiten Lösungswege, stimmen Teillösungen aufeinander ab
    ☛ Gründungsplan ermöglicht objektive Kontrollen
    ☛ Gründungsplan bildet Grundlage für spätere Geschäftstätigkeit
    ☛ Gründungsplan ist wichtige Voraussetzung für Gründungserfolg
    → Überlebens- & Wachstumschancen können gesteigert werden
    → Verzicht, Reduzierung des Gründungsplans können Entwicklungschancen beeinträchtigen
  14. 14Elemente und Funktionen eines Gründungsplans: 2. Aufgaben• Operative Aufgaben:
    - realitätsnahe Ausgestaltung von vagen Ideen/Fiktionen
    - Ausformung der Gründungskonzeption
    - Entwicklung & Überprüfung von Alternativen
    - Aufstellung einer Sollvorgabe für zukünftige Entwicklungskontrollen
    • Strategische Aufgaben:
    - Festlegung von Unternehmensstrukturen durch Abstimmung von Zielen und
    Rahmenbedingungen
    = kurzfristig nicht rückgängig zu machen
    = soll Unternehmen nachhaltig überlebensfähig machen
    • Administrative Aufgaben:
    - Dokumentation und Begründung der Standort- und Rechtsformentscheidung
    - Festlegungen organisatorischer, hierarchischer Strukturen
    - Beschaffung von Ressourcen
  15. 15Elemente und Funktionen eines Gründungsplans: 3. Funktionen• Planungsfunktionen
    •Steuerfunktionen
    •Kontrollfunktionen
    • Kommunikations-/Aquisitionsfunktionen
  16. 16Planungsfunktionen= intern
    - Zielfixierung, Alternativbewertung, Abstimmung von Einzelaktivitäten
    - möglichst realistische Abbildung von Gewinn-/Verlustpotential
    → um nicht rückgängig zu machende Fehler zu vermeiden
    → um Risiko-Chance-Strukturen transparent zu machen und zu bewerten
    - Bereitstellung von validierten, sachgerechten Informationen für Gründerperson und
    anstehenden Gründungsentschluss
  17. 17Steuerfunktion= intern
    - schafft interne Transparenz
    - Handlungsleitfaden für operative Maßnahmen, zeitliche Koordination und Delegation
    - Eingrenzung, Strukturierung zukünftiger Entscheidungs- & Handlungsspielräume
    - schafft Willensbildung und systematisches Vorgehen der Gründerperson
    - Darstellung und Steuerung von zukünftiger Entwicklung
    → mittel- & langfristige Festlegungen (z.B. bei Personal oder Maschinen)
    → flexible Reaktionen auf Umfeldveränderungen
  18. 18Kontrollfunktion= intern
    - Kontrolle der Zielerreichung
    - Zielmodifikation für Folgeplanungen
    - verbindet Planung und Umsetzung
    → durch Aufdeckungen von Abweichungen und Gegenmaßnahmen
  19. 19Kommunikations-/Aquisitionsfunktion= intern (Belegschaft, Gesellschafter)
    = extern (Banken, Kunden, Lieferanten, Fördermittelgeber
    - Ressourcenbeschaffung
    - Informationsübermittlung
    - Vertrauensbildung
    - spricht Zielgruppen der Unternehmenskommunikation an
    - mildert Informationsdefizit zwischen Geldgeber und Geldnehmer
    → über Qualität des Geschäftsmodells & Kompetenzen des Handlungsträgers
    (Informationsrisiken)
    → über wirtschaftliche Perspektiven des Geschäftsmodells (Marktrisiken)
    → über Verhaltensabsichten der Gründerperson (Verhaltensrisiken)
    - wenn potentieller Geldgeber Geschäft eingeht, wird Geldgeber zu Prinzipal
    und Geldnehmer zum Agent der Bewirtschaftung der Finanzmittel des Prinzipals
    = Prinzipal ist abhängig von Agent und trägt finanzielle Konsequenzen
    → keine Interessengleichheit zwischen Prinzipal und Agent
    → Prinzipal will schon im Voraus Asymmetrien reduzieren
    → über Gründungsplan möglich
  20. 20Probleme der Gründungspraxis• kleine bis mittelständige Unternehmen haben häufig keine strategische Unternehmensplanung
    → eher strategische Grundhaltungen, wie z.B. Entscheidung Risiken zu vermeiden
    → Überlegungen müssen nicht schriftlich festgehalten werden
    • Argumente gegen Gründungsplanung seitens der Gründerperson
    - sorgfältige Planung überflüssig und zu aufwendig
    - Zeitdruck
    - jahrelange Branchenerfahrung
    - für originelle Gründungsidee schriftliches Konzept unnötig
    → oft Hinzuziehung eines Steuerberaters
  21. 21Beurteilung von Gründungsplänen durch Kapitalgeber• Beurteilungskriterien der Gründungspläne sind abhängig von Art des Finanzkontraktes
    • Beteiligungskapitalgeber legt Fokus auf:
    - Wachstums-, Renditeziele
    - Rückschlüsse auf Residualeinkommen
    - Wettbewerbsvorteile und Marktpotential des Angebotes
    • Fremdkapitalgeber legt Fokus auf:
    - Finanzkontrakte ohne Residualansprüche
    = vorab fixierte Zins-, Tilgungsansprüche gegen Geldnehmer
    - Bonität des Geldnehmer
    - Wachstumsziele nur soweit interessant, so dass Fremdkapital bedient werden kann
    • Geschäftsmodell mit geringen Risiken und Chancen wird vorgezogen
    → da Risiken sich auf das eigene Vermögen auswirken
    → da von Chancen durch begrenzte Zahlungsansprüche nicht profitiert wird
  22. 22,,Junge Unternehmen"= neu gegründete Unternehmen, befinden sich in Frühentwicklungsphase
    • Frühentwicklungsphase → beginnt mit ersten Umsätze und endet mit fester Etablierung am Markt
    - Akquisition erster Kunden
    - Aufbau/Festigung nötiger Strukturen/Prozesse
    - kann nur Tage, aber auch Jahre andauern
    • Merkmale junger Unternehmen:
    - Ressourcenarmut, geringe Größe
    - hohes Marktaustrittsrisiko
    - große Gründerpersonzentriertheit, patriarchalischer Führungsstil
    = Gründerperson trifft eigens und bis ins Detail operative, strategische Entscheidungen
    - geringe Marktmacht, geringe Angebotsbreite
    - individualisierte Marktleistungen, auftragsbezogen, improvisierte Arbeitsabläufe
    - Defizit an Strategie, da operatives Tagesgeschäft strategisches Ziel überdeckt
    - hohe Flexibilität bei Marktveränderungen
    - personenbezogene Organisation, kurze Kommunikationswege
    - flache Hierarchien, persönliches Netzwerk zu Kunden und Lieferanten
    - oft persönliche Beziehungen zwischen Personal und Unternehmensleitung
    - geringe Arbeitsteiligkeit
  23. 23Unternehmergründer, Entrepreneure & Entrepreneuship• Gründungsprozess wird meist von Gründungsperson getragen
    = personenbezogene Aspekte wichtig
    • Gründerperson = „Unternehmensgründer“, „Entrepreneur“
  24. 24Definitionselemente für ,,Entrepreneure"- Gründungshandeln (G)
    - berufliche Selbstständigkeit (S)
    - Innovationstätigkeit (I)
    - Übernahme von Leistungs-, Koordinationsfunktionen (L)
    - persönliche Risikoübernahme (R)
    → Unternehmensgründer: G,S,R,L
    → Entrepreneur: G,S,R,L,I
    → Intrapreneur: L,I
    (unselbständig, in Beschäftigungsauftrag befindende Person = Arbeitnehmer)
    ☛ Entrepreneure unterscheiden sich nur durch Innovationstätigkeit von Unternehmensgründern
    ☛ Unternehmensneugründung jedoch auch innovativ → Begriffe werden oft synonym verwendet
  25. 25Innovative Elemente- Schaffung eines neuen Gutes, Gutes neuer Qualität
    - Anwendung neuer Produktionsmethoden
    - Erschließung eines neuen Marktes
    - Nutzung neuer Bezugsquellen
    - Durchsetzung von Neuorganisationen
    - Schaffung eines neuen Unternehmens
  26. 26Opportunity• Abgrenzung von Entrepreneurship durch „Opportunity“
    = unternehmerische Gelegenheit zur Verwertung am Markt
    → wenn Kombination von Einsatzfaktoren höheren Absatzpreis erzielt, als die Summe der
    eingesetzten Faktorpreise:
    pa > Σpe(i) → pa = Absatzpreis, pe(i) = Preis d. Einsatzfaktors i
    → Entrepreneurship steht also immer in Verbindung mit Opportunity
  27. 27Charakteristika der Opportunity1. Wertschöpfung = Opportunity durch wertstiftende Kombination von Ressourcen
    - Wert kann subjektiv, objektiv oder identisch sein
    2. Innovation = Opportunity durch etwas Neuartiges
    - Radikalinnovation von Weltneuheiten
    - Neuerungen, indem bekanntes Produkt neuartig für bestimmte Zielgruppe oder Markt ist
    3. Risiko = Opportunity durch Risiko
    - Risiko der marktlichen Verwertung muss mit unternehmerischer Wertschöpfung der Neuerung
    verbunden sein, sonst keine Chance mehr
    4. Exploation = Opportunity durch Ausschöpfung
    - Rückgriff auf die vorhandenen Ressourcen, so dass Entrepreneur sich nicht finanziell selbst
    mit einbringen muss
    5. Entstehung = Opportunity durch Erschaffung oder Entdeckung
    a) ressourcenorientierte Entstehungsursache
    = Opportunity durch Neukombination von Ressourcen,
    → Opportunity wurde erschaffen
    b) marktorientierte Entstehungsursache
    = bestehende Opportunity durch Umfeldveränderung des Entrepreneurs
    → Opportunity musste erst wieder entdeckt werden
    ☛ Opportunity = Konsequenz des Zusammenspiels von Idee, Handlungsträger und externer
    Rahmenbedingungen
  28. 28Konstitutive Entscheidungen bei der Unternehmensgründung• schwer revidierbare Basisentscheidungen legen Rahmen der Geschäftstätigkeit fest
    = konstitutive Entscheidungen
    = Wahl des Standorts, Wahl der Rechtsform, innere Unternehmensordnung
  29. 29Wahl der Rechtsform: Vorüberlegungen• Rechtsform = formalrechtliche Rahmenbedingung, denen Unternehmen unterliegt
    • Rechtsordnung stellt unterschiedliche Formalstrukturen zur Verfügung
    → Unternehmen kann aus diesem Katalog von Rechtsformen frei wählen
    • jedes Unternehmen hat in Gründungsphase Entscheidungsproblem der Rechtsformwahl
    → aus Rechtsformwahl ergeben sich weit reichende betriebswirtschaftliche Konsequenzen
  30. 30Rechtsformenangebot1. Einzelunternehmungen (EU)
    2. Personengesellschaften
    • Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
    • Offene Handelsgesellschaft (OHG) & Kommanditgesellschaft (KG)
    3. Kapitalgesellschaften
    • Aktiengesellschaft (AG)
    • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaG)
    • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  31. 31Einzelunternehmung (EU)• keine rechtliche Selbstständigkeit
    • gesetzliche Regelungen im HGB, jedoch nur für EU’s, die Geschäftsbetrieb erfordern und somit im Handelsregister stehen
    → Gesellschafterhaftung: Inhaber haftet unbeschränkt
    → keine Mindesteinlage
    → geringe Gründungsformalitäten & -kosten: steuerliche Anmeldung
  32. 32Personengesellschaft• keine rechtliche Selbstständigkeit
    • mindestens zwei Gesellschafter zur Gründung einer Personengesellschaft nötig
  33. 33Gesellschaft des bürgerliche Rechts (GbR)= vertraglicher Zusammenschluss zwischen natürlichen oder juristischen Personen
    → müssen nach außen nicht in Erscheinung treten = kein Handelsregistereintrag nötig
    (wenn doch Eintragung: GbR wird zur OHG)
    → sehr vielseitige Zusammenschlüsse, z.B. Tippgemeinschaften
    → wirtschaftliche Nutzung für temporäre Aufgaben wie zur Finanzierung von Projekten
    → Gesellschafterhaftung: Gesellschafter haften unbeschränkt, Haftungsbegrenzung auf
    Gesellschaftsvermögen möglich
    → keine Mindesteinlagen
    → geringe Gründungsformalitäten & -kosten: formloser GbR-Vertrag
  34. 34Offene Handelsgesellschaft (OHG) & Kommanditgesellschaft (KG)= Unternehmen, die auf kaufmännische Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern
    → Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister, treten also immer nach außen auf
    → gesetzliche Regelungen im HGB und BGB
    OHG:
    → Gesellschafterhaftung: Gesellschaften haften unbeschränkt
    → Einlagen gemäß Satzung
    → mäßige Gründungsformalitäten & -kosten: schriftlicher Gesellschaftsvertrag
    KG:
    → Gesellschafter- & Gesellschaftshaftung: Komplementäre haften unbeschränkt,
    Kommandisten nur in Höhe der ausstehenden Einlagen
    → Einlagen gemäß Satzung
    → mäßige Gründungsformalitäten & -kosten: schriftlicher Gesellschaftsvertrag
  35. 35Kapitalgesellschaften• juristische Personen mit rechtlicher Selbstständigkeit/eigener Rechtspersönlichkeit
    → Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister, treten also immer nach außen auf
    → Notarieller Gesellschaftsvertrag zusätzlich zu Handelsregister
    • gesetzliche Regelungen neben HGB und BGB: Aktiengesetz (AktG), GmbH-Gesetz (GmbHG)
  36. 36Aktiengesellschaft (AG)→ reine Gesellschaftshaftung: Gesellschafter haften nur in Höhe ausstehender Einlagen
    → mind. 50.000 € gezeichnetes Kapital
    → hohe Gründungsformalitäten & -kosten: Satzung, Gesellschaftsvertrag, notar. Beurkundung
  37. 37Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)→ reine Gesellschaftshaftung: Gesellschafter haften nur in Höhe ausstehender Einlagen
    → mind. 25.000 € Stammkapital
    → hohe Gründungsformalitäten & -kosten: Satzung, Gesellschaftsvertrag, notar. Beurkundung
    → vereinfachte Form: Unternehmergesellschaft (UG)
  38. 38Mischformen• Kombination der Vorteile zweier reiner Rechtsformen zum eigenen Vorteil
    → darf jedoch nicht Rechtsverkehr, Gläubigerschutz beeinträchtigen
    • z.B. GmbH & Co. KG
  39. 39Wahl der Rechtsform als Entscheidungsproblem= jede Rechtsform ist spezielle charakteristische Gestalt durch unters. Ausprägungen und
    Merkmalen → relevante betriebswirtschaftliche Merkmale für Rechtsformwahl:
    1. Regelungsflexibilität
    2. Haftungsverhältnisse
    3. Eigenkapitalausstattung, -rückzahlung, -übertragung
    4. Finanzierungsmöglichkeiten
    5. Prüfung und Publizität
    6. Rechtsformabhängige einmalige und laufende Aufwendungen
    7. Leitungs- und Kontrollbeugnisse
    8. Steuerbelastung
  40. 40Regelungsflexibiliät= Spielräume bei Erstellung des Gesellschaftsvertrages
    → gesellschaftliche Regelungen können ersetzt werden (=dispositiv)
    • je größer die Spielräume, desto bessere Anpassung der Rahmenbedingungen der
    Geschäftstätigkeit an Zielvorstellungen
    → z.B. Entnahmeregularien, Rechte/Pflichten der Geschäftsführung etc.
    • entspricht Charakter des BGB und HGB
    → GbR, OHG, KG haben besondere Gestaltungsspielräume
  41. 41Haftungsverhältnisse= Haftungsverhältnisse bei Erstellung des Gesellschaftsvertrages
    • Unbeschränkte Haftung
    = Haftung mit Geschäfts- und Privatvermögen der Inhaber, Gesellschafter
    = reine Gesellschafterhaftung
    • Beschränkte Haftung
    = Haftung mit Gesellschaftereinlagen, d.h. dass sobald der Gesellschafter seine Einlage vollständig getätigt hat, wird er nicht mehr zur Haftung herangezogen
    = reine Gesellschaftshaftung
    • Risiko des Kapitalgebers hängt von Haftungsregelung ab
    → bei unbeschränkter Haftung: erhöhtes Risiko bei Eigenkapitalgeber, jedoch dadurch auch höhere Kreditwürdigkeit durch größere Haftungsmasse
    • Eigenkapital eines Unternehmens kann nicht haften
    → ist jedoch Indikator des Reinvermögens, also der Vermögensreserven
    → gibt die Höhe des „Haftungspuffers“ an
  42. 42Eigenkapitalausstattung, -rückzahlung, -übertragung= Bestimmung des max. ausschüttbaren Vermögens einer Gesellschaft, unter Berücksichtigung einer Mindesthaftungsmasse für Gläubiger → über Kapitalerhaltungsregeln
    = Übertragbarkeit von Anteilen sehr problematisch wegen problematischer Bewertung (nur durch AG einfach zu lösen)
    • bei Kapitalgesellschaften:
    → Gezeichnetes Kapital hat Funktion der „Ausschüttungssperre“
    = soll Mindesthaftungsvermögen erhalten
    = Ausschüttungen, nur wenn Reinvermögen über Nominalkapital
    • bei Personengesellschaften:
    → Kapitalkonten der Gesellschafter variabel, keine Regelung zu Mindesthöhe
    = Einlagen veränderbar durch Einlagen, Ausschüttungen, Gewinnzurechnungen,
    Verlustabbuchungen
    = Bildung von Rücklagen überflüssig
    → Gläubiger ist durch Zugriffsmöglichkeit auf Privatkonten versichert
    • bei GmbH:
    → Kapitalkonten der Gesell. nicht variabel
    = Bildung von Rücklagen, Gesell. können Einlagen nicht kündigen
    = falls Einlagen bei Gründung nicht erbracht wurden = Sachgründungsbericht
    → Kredite von GmbH-Gesellschaftern für GmbH = „Eigenkapital ersetzende Darlehen“
    = keine Forderung in Insolvenz
  43. 43Fianzierungsmöglichkeiten• bei Fremdfinanzierung: von Haftungskonstellation, Bonität der Haftenden abhängig
    • bei Eigenfinanzierung: von Projektchancen & Risiken abhängig
    • bei Außenfinanzierung: von individuellen steuerlichen Überlegungen abhängig
    • ☛ Finanzierungsmöglichkeiten hängen davon ab, wie gut das Reinvermögen gegen Minderung abgesichert ist!
    → zuverlässige Vermögenssicherung
    → geringere Risiken für
    Fremdkapitalgeber
    → positive Kreditwürdigkeit
  44. 44Finanzierungsmöglichkeiten bei Personengesellschaften→ günstige Haftungskonstellation, da unbeschränkte Haftung, also plus Privatvermögen
    → Privatvermögen jedoch schwer bewertbar durch Wertbeständigkeit
    → verbesserte Eigenfinanzierungsmöglichkeiten durch Steuervorteile (Firmenwertabschreibung durch neuen Gesellschafter)
    → Kreditzinsen des anteiligen Firmenwertkäufers können einkommensmindernd sein
  45. 45Finanzierungsmöglichkeiten bei GmbH→ nicht so günstige Haftungskonstellation wie bei restlichen Personengesellschaften, da beschränkte Haftung durch Gesellschaftshaftung
    (sinnvoll bei erwarteten Risiken um private Haftung auszuschließen)
  46. 46Finanzierungsmöglichkeiten bei Kapitalgesellschaften→ ungünstige Haftungsmöglichkeiten wegen beschränkter Haftung, Gesellschaftshaftung
    → auch Abschreibung bei Beteiligung nicht möglich
    → Kreditzinsen können nicht einkommensmindernd geltend gemacht werden
    • ☛ Beteiligung an Personengesellschaft für Externe attraktiver als Kapitalgesellschaften!
  47. 47Prüfung und Publizität• Unternehmen unterliegen Offenlegungspflicht (Veröffentlichung des Jahresabschlusses)
    → Gläubigerschutz & Informationsverbesserung für Eigenkapitalgeber und Öffentlichkeit
    → Offenlegungspflicht abhängig von Unternehmensgröße
    → Größe der Gesellschaft über Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmer zu bestimmen
    → alle Gesellschaften müssen Jahresabschluss von Wirtschaftsprüfer prüfen lassen
    • Kleine Gesellschaften:
    - nicht prüfungspflichtig, unterliegen Registerpublizität
    - Bilanz und Anhang in verkürzter Form an Handelsregister
    • Mittelgroße Gesellschaften
    - Bilanz und Anhang in verkürzter Form, GuV, Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats an Handelsregister, unterliegen Registerpublizität
    • Große Gesellschaften
    - Jahresabschluss, Lagebericht, Aufsichtsbericht an Handelsregister UND Bundesanzeiger, unterliegen also Vollpublizität
  48. 48Rechtsformabhängige einmalige und laufende Aufwendungen• Aufwendungen für Gründung und Organisation hängen von Rechtsform ab
    → Handelsregisterpflichtige Unternehmen teurer als handelsregisterbefreite
  49. 49Leitungs- und Kontrollbefugnisse• bezogen auf Geschäftsführungs- und Vertretungsrechte
    • Geschäftsführung = Innenverhältnis von Unternehmen und Entscheidungsträgern, zu welchen
    Handlungen ist Geschäftsführung gegenüber Unternehmen befugt?
    • Vertretung = Handlungskompetenz der Entscheidungsträger nach außen, zu welchen Handlungen ist die Vertretung gegenüber Dritten befugt?
    • Kontrollrechte = zur Überwachung der Personen mit Geschäftsführungs- und Vertretungsrecht
    → jedoch verursachen Aufsichtsorgane große Kosten und verlangsamen
    Entscheidungsprozesse
    • Geschäftsführung und Vertretung sind Personen, die unbeschränkt für Gesellschaft haften
    • bei Kapitalgesellschaften: besondere Kontrolle, da nur Gesellschaftshaftung
    → Aufsichtsrat, Vorstand (Mitwirkungsmöglichkeiten jedoch beschränkt)
    • bei Unternehmensgründung oft Unabhängigkeit gewollt
    → möglichst geringe fremde Einflussmöglichkeiten
    • bei anderen Unternehmensgründungen
    → Möglichkeit, Geschäftsführung- und Vertretungsaufgabe abzugeben, sehr attraktiv
  50. 50Steuerbelastung• massive Besteuerungsunterschiede zwischen Rechtsformen
    → bei Ertragsbesteuerung (Einkommens-, Körperschafts-, Gewerbeertragssteuer)
    • in beiden Rechtsformen zwei Ebenen der Besteuerung: → Gesellschafts- und Gesellschafterebene
  51. 51Steuerbelastung bei Personengesellschaften- im Falle von gewerblicher Tätigkeit = Pflicht zur Gewerbesteuer (GewSt)
    - keine Pflicht zur Körperschaftssteuer (KöSt)
    - bei Einkommenssteuer (ESt) nicht Gesellschaft steuerpflichtig, sondern ihre Gesellschafter
    • Ertragsbesteuerung bei Personengesellschaften:
    - Grundlage ist Gewinnentstehung, unabhängig von Gewinnausschüttung an Gesellschafter
    = Gewinnentstehungsprinzip
    - keine steuerliche Differenzierung zwischen Gesellschafter- und Gesellschaftsebene
    → da Personengesellschaft keine selbstständige Rechtspersönlichkeit haben
  52. 52Steuerbelastung bei Kapitalgesellschaften- körperschafts- und gewerbesteuerpflichtig = Besteuerungssubjekt ist Gesellschaft
    (durch einheitlich linearen Tarif)
    - bei Einkommenssteuer ist nicht Gesellschaft, sondern ihre Gesellschafter
    Besteuerungssubjekt
    (durch progressiven Tarif)
    → gewerbesteuerliche Nachteil gegenüber Personengesellschaften
    • Ertragsbesteuerung bei Kapitalgesellschaften:
    - Ertragsbesteuerung folgt Zuflussprinzip
    = Gesellschafter nur bei Ausschüttungen an sie steuerpflichtig
  53. 53Vorteile der Personengesellschaften gegenüber Kapitalgesellschaften→ niedrigere Progressionsstufe zu geringeren Steuerlasten
    → Flexibilitätsvorteil bei Verlustverrechnungen
    = Verluste sind Gesellschaftern zurechenbar und mit anderen Überschüssen zu verrechnen
    (nicht möglich bei Kapitalgesellschaften: „Verlustfalle“)
  54. 54Festlegung der inneren Unternehmensordnung• Festlegung des Zielsystems, der inneren Prozessorganisation, der Arbeitsteilung
    → unabhängig von Rechtsform
    • Eigentum und Kontrolle des Unternehmens trennbar
    → Eigentum bei Eigenkapitalgebern/ Gesellschafter
    → Führung/Kontrolle bei Management
    ☛ kann ein und die selbe Person sein
    • Pflichten von Eigenkapitalgebern:
    - Einlagepflicht
    - Haftungspflicht
    - Sonstige Pflichten
    • Rechte von Eigenkapitalgebern:
    - Mitwirkung an Grundsatzentscheidungen
    - Einflussnahme auf laufende Geschäftsführung
    - Informations- und Auskunftsrechte
    - Gewinnbeteiligung
    - Entnahme- & Ausschüttungsrechte
    • Finanzierungsgestaltung hängt von innerer Unternehmensordnung ab
    → Struktur der Gesellschafter untereinander
    → Zusammensetzung von Eigen- und Fremdkapital
    • Außenfinanzierung bei Unternehmensgründung durch Eigenfinanzierung oder Fremdfinanzierung
    → Fremdfinanzierung: Kreditaufnahme, Schuldscheindarlehen
    → Eigenfinanzierung: Einlagen der Gesellschafter (PersGes), Kapitalerhöhung (KapGes)
  55. 55Unterschiedskriterien bei Eigen- & Fremdfinanzierung1. Anspruch auf laufende Erträge
    EK: erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung
    FK: erfolgsunabhängiger fester Zins
    2. Rückzahlungsbetrag
    EK: erfolgsabhängiger Liquidationserlöse bei Gesellschaftsauflösung
    FK: erfolgsunabhängiger fester Betrag
    3. Mitwirkungs- & Kontrollbefugnisse
    EK: volle Geschäftsführungskompetenz
    FK: keine
    4. Rechtsstellung des Kapitalgebers im Insolvenzfall
    EK: keine Ansprüche, Haftung mit Privatvermögen
    FK: Insolvenzgläubiger mit bevorzugten Ansprüchen
  56. 56Funktionen von Eigen- & Fremdfinanzierung1. Arbeitsfunktion (beide)
    2. Garantiefunktion (EK)
    3. sonstige Funktionen des EK
    a) Gesetzlich vorgeschriebene Errichtungsbasis
    b) Begrenzung der Geschäftstätigkeit
    c) Gewinnverteilungsbasis
  57. 57Arbeitsfunktion• Einsatzfaktoren wie Maschinen müssen vor Geschäftstätigkeitsbeginn bereit stehen
    • Beschaffung dieser Vermögensgegenstände bedarf Zahlungsmittel
    → mit EK und FK möglich
  58. 58Garantiefunktion• Fremdkapital bietet geringeres Risiko und mehr Sicherheit für Geldgeber
    → Ertragsansprüche & Rückzahlungen festgelegt
    → Berücksichtigung im Insolvenzfall
    • Sicherheit hängt von Erfolg & Rangfolge der Kapitalgeber bei Misserfolg
    • Verluste verringern zuerst Eigenkapital durch Minderung der Vermögensmasse
    • wenn Eigenkapital auf Null, deckt Vermögen nicht mehr Verbindlichkeiten, so dass nun auch Gläubiger Verlust erleiden durch Forderungsausfall
    → je größer das EK, desto größer der „Sicherheitsabstand“ zum Forderungsausfall
    → Kredit mit höherem Eigenkapital ist sicherer
    = „gläubigerschützende Haftungsfolgeregelung“
    → nur mit EK möglich
  59. 59Sonstige Eigenkapitalfunktionena) Gesetzlich vorgeschriebene Errichtungsbasis
    • Mindest EK für Unternehmensgründung
    • rechtsformabhängig: Mindestkapitalausstattung von AG (50.000 €) und GmbH (25.000 €)
    • rechtsformunabhängig: Vorschriften für Kapitalanlagegesellschaften (mind. 250.000 €), Kreditinstitute wie bei privaten Hypothekenbanken (mind. 15 Mio. €)
    b) Begrenzung der Geschäftstätigkeit
    • EK-umfang begrenzt Verschuldungsmöglichkeit
    → zur Kontrolle der Relation von EK und FK
    • Potentielle Kreditgeber machen Entscheidung, neben der Höhe des EK , von Umfang der Verbindlichkeiten abhängig = Verschuldungsgrad λ = EK/FK
    → je größer der Verschuldungsgrad, desto geringer die Verschuldungsmöglichkeiten
    → Einhaltung von „gesundem“ Verschuldungsgrad = Voraussetzung für Verschuldungsmögl.
    c) Gewinnverteilungsbasis
    • bei Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern
    • individueller Periodengewinn abhängig von Kapitalanteil des Gesellschafters
    → Gewinnverteilungsbasis = Eigenkapitalrelation
    → nur mit EK möglich
    ☛ Reine Eigenkapitalfinanzierung möglich, reine Fremdfinanzierung jedoch nicht!

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Karteikarten zur Vorlesung von Schulte, 1. Semester
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Anjay
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