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Föderalismus und Gewaltenteilung
Föderalismus: "Vielfalt in der Einheit"
F. ist ein Ordnungsprinzip, das auf weitgehender Unabhängigkeit einzelner Einheiten beruht, die zusammen aber ein Ganzes bilden (z. B. mehrere Länder, Provinzen einen Staat; mehrere Vereine einen Verband etc.).
F. stellt eine politische Ordnung dar, bei der die staatlichen Aufgaben zwischen Gesamtstaat und Einzelstaaten aufgeteilt werden, und zwar so, dass beide politischen Ebenen für bestimmte (verfassungsgemäß festgelegte) Aufgaben selbst zuständig sind.
--> Föderalismus ist seit dem späten MA in dt. Geschichte verankert
Beweis hierfür: Struktur des Hl. röm. Reichs dt. Nation während früher NZ
Hl. röm. Reichs dt. Nation
Deutschland war weder geographische noch politische Einheit/Nation
--> Flickenteppich von Staaten, Fürstentümern, Reichsstädten..
Alle Zusammen: Hl. röm. Reichs dt. Nation
Spitze: Kaiser
Teilte Macht mit den Reichsständen [(Kur)Fürsten, Städte) (Kurfürsten sind Fürsten, die zur Wahl des dt. Königs berechtigt waren)
--> auf Reichstagen vertreten
Kaiser hatte quasi keine Macht, etwas selbstständig zu entscheiden
1495: Reichsreform:
- Stärkung der Zentralgewalt
- größere Rechtssicherheit
- ewiger Landfriede (Verbot von Machtkämpfen zwischen Landesherren)
- Einführung des "gemeinen Pfennigs" als Reichssteuer
--> Umgestaltung der Reichsverfassung
Kaiser und Reichsstände bildeten gemeinsam die Reichsgewalt
(Die Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation waren diejenigen Personen, die Sitz und Stimme im Reichstag besaßen)
Reichstag
Reichstag = Bedeutendstes Ergebnis der Reichsreform
Oberste Recht- und Verfassungsinstituion
Wichtigster Ort rechtspolitischer Entscheidungen
Gesandte ersetzen Zunehmend Reichsstände und Kaiser --> Gesandtenkongress
Ab 1663: Immerwährender Reichstag in Regensburg
Vertreter auf Reichstagen in 3 Kollegien organisiert:
- Kurfürstenrat: Unter Vorsitz des Reichskanzlers (Kurfürst von Mainz) , Kurfürsten (7-9 stück)
- Reichsfürstenrat: Übrige Reichsfürsten (ca 100 Stimmen)
- Reichsstädte: repräsentierte ca 50 Reichsstädte
Kollegien berieten getrennt, fassten getrennt Beschlüsse
Reichskanzler versuchte dann, Einigung zwischen 3 Kollegien herzustellen
--> Konsens: Gesetz
Reichstag kein modernes Parlament, das Bevölkerung repräsentierte
Trotzdem wichtigstes Gremium im Hl. röm. Reich
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- Das föderalistische Prinzip der Gewaltenteilung : der Reichstag im Hl. Röm. Reich der frühen Neuzeit
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- Carla95 · Apr 2014
- Updated
- Apr 10, 2016
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