Mapa mental
Gattung/Spezifikation/Garantie/LOI/Option
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Gattung/Spezifikation/Garantie/LOI/Option
Gattungskauf
- Typisch für Massenartikel
- Nicht individuell, sondern nur der Gattung nach einer bestimmten Sache oder Warenmenge
- Verkäufer hat, wenn nicht anderes vereinbart, eine Sache mittlere Art und Güte zu liefern
- Kaufgegenstand kann ohne weiteres durch einen anderen der gleichen Gattung umgetauscht werden
Spezifikationskauf (Bestimmungskauf)
- 1) zunächst Ware nur zwecks Rahmenvereinbarung über Art, Menge und Grundpreis
- 2) Käufer bestimmt erst bei Abruf die Einzelheiten der besonderen gewünschten Ware
- Üblich in der Eise, Holz, Garn- und Papierindustrie, z.B. Garnhändler behält sich die Bestimmung der Garnstärken und Farben vor
- Wird darauf verzichtet, kann der Lieferant von sich aus das Material spezifizieren
Garantievertrag
- gesetzlich nicht geregelt
- Jemand verspricht einem anderen für einen Erfolg einzustehen, insbesondere die Gefahr (Risiko), die dem anderen aus irgendeiner Unternehmung erwächst
- Geht über gesetzliche Gewährleistung hinaus
- Garantie kann auch als Teil eines Kauf- oder Werkvertrages sein
- Stoffgarantie / Leistungsgarantie
Letter of intent (LOI)
- Unverbindliche Absichtserklärung zwischen Käufer und Verkäufer
- Bestätigt, dass beide Seiten in Verhandlungen über einen Vertragsabschluss stehen
- Häufig Grundlage des anschließenden Vertrags, begründet jedoch keine Rechtsansprüche
- Verkündet ein Unternehmen, dass man mit seinem Kunden einen LOI unterzeichnet habe und nun einen Großauftrag erwarte, so ändert dies nichts an der rechtlichen Situation, d.h. es gibt bislang keinen Vertrag und keinen Auftrag
Option (Options Contract)
- Absichtserklärung des Einkäufers
- Kaufvertrag über Art, Menge und Konditionen - gleichzeitig Vereinbarung über weitere Menge als "Option"
- Wenn genauer Bedarf bekannt, kann zusätzliche Menge i.d.R. zu gleichen Konditionen bezogen werden
- keine Kaufverpflichtung der Zusatzmenge
- Eine Option ist ein Recht, eine bestimmte Sache zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vereinbarten Preis zu kaufen oder zu verkaufen
- Ausdrücklich ein Recht und keine Pflicht, d.h. der Optionsinhaber, der die Option zu einem bestimmten Preis gekauft hat, entscheidet einseitig, ob er die Option ausübt oder die Option verfallen lässt
- Käufer erhält einseitig das Recht, innerhalb der Optionsfrist vom Verkäufer die Zusatzmenge beziehen
- Vorteile Käufer
- Deckung unsicherer Bedarfsfälle
- Verkäufer kann einen kleinen Teil des Kaufpreises verlangen (z.B. reine Produktionskosten) - Bei Inanspruchnahme wird nur noch die Differenz bezahlt
- für nicht aktivierte Optionen entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Käufer
- Risiko wird dadurch für den Händler minimiert, zu viel auf Lager zu nehmen, somit sichert sich der Hersteller zumindest einen Teil der Kosten
Informações
- Descrição
- 6 - Einkauf (Einkaufsverträge / Verhandlung) Mapa Mental sobre Gattung/Spezifikation/Garantie/LOI/Option, criado por Budd9r em 28-09-2013.
- Criado por
- Budd9r
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