GoConqr has a new look! Let us know what you think.

Flashcards

Steuerlehre

rosamopped BWL German 4.0Average rating 4.0 out of 5 (4 ratings) 15 cards

Steuerlehre

Cards in this deck (15)

  1. 1Aufgabenbereiche der betriebswirtschaflichen Steuerlehre?Teilgebiet der allg. BWL
    1. Steuerrechtsnormdarstellung
    2. Steuerwirkungslehre (Ableiten einer Steuerpolitk bzw. Planung)
    3. Steuergestaltungslehre (Politkberatung)
  2. 2Definieren Sie den Begriff Steuern!§ 3 AO „Steuern, steuerliche Nebenleistungen“
    „Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein“.
  3. 3Merkmale von SteuernZwangsabgaben (Zahlung an Bund, Länder, Kommunen u. steuerberechtigte Kirchen)
    Geldleistungen (keine Dienstleistungen oder Naturalleistungen)
    Grundsätze der Gleichmäßigkeit (Allgemeinheit)
    Tatbestandsmäßigkeit Gesetzesmäßigkeit der Besteuerung
    beugt willkürliche Steuererhebungen vor (Steuern können also nur aufgrund eines Gesetzes erhoben werden)
    Es gilt Grundsatz der „Nonaffektion“ (keine Zweckbindung, keine Gegenleistung)
  4. 4Hauptzwecke von Steuern?Erziehlung von Einnahmen!
    Kann auch Nebenzweck sein, wenn:
    - Lenkungsfunktion
    oder
    - Umverteilungsfunktion
  5. 5Erkläre Beiträge und GebührenGebühren (Inanspruchnahme mit Gegenleistung (tatsächliche Inanspruchnahme)
    Bspw. Nutzungsgebühr (Müllabfuhr, Wassergebühr, Rundfunk, Friedhof)
    Beiträge (Möglichkeit der Nutzung ist ausreichend
    Bspw. Sozialversicherungsbeiträge,
  6. 6Definieren Sie die Begriffe Steuerschuldner und SteuerzahlerSteuerschuldner:
    • Unterbegriff des Steuerpflichtigen
    • Ist, wer den Tatbestand erfüllt, an den ein Einzelsteuergesetz und die Leistungspflicht geknüpft ist
    • Jeder Steuerschuldner ist zugleich auch Steuerpflichtiger !
    • Man kann jedoch Steuerpflichtiger sein ohne Steuerschuldner zu sein!
    Steuerzahler:
    Hat die Steuer einzubehalten & abzuführen
    § 43 AO
  7. 7Definieren Sie die Begriffe Steuerdestinatar und Steuerträger !Steuerdestinatar:
    • Person, die nach dem Willen des Gesetzgebers, die Steuerlast der spezifischen Steuer wirtschaftlich tragen soll
    Bspw.
    Rotlichtmilieu, Umsatzsteuer steigt von 19 % auf 30 %, Bordell gibt diese Steueranhörung an den Endverbrauch, Nachfrager weiter!
    Steuerträger:
    •Person, die bei wirtschaftlicher Betrachtung die Steuer tatsächlich trägt (Wirklichkeit)
  8. 8Erläutere SteuersubjektAls Steuersubjekt wird die Person bezeichnet, die einen Steuertatbestand verwirklicht und demnach die Steuer schuldet. In der allgemeinen Sprachbezeichnung ist dies der Steuerpflichtige oder Steuerbürger. Juristisch betrachtet – und je nach anzuwendendem Steuergesetz – ist es die natürliche Person, die Personengesellschaft oder die juristische Person.
  9. 9Erläutere SteuerobjektAls Gegenstand einer Steuer gilt das „Besteuerungsgut“, das vom Gesetzgeber als besteuerungswürdig normiert wird. Die Definition des steuerbaren Tatbestands ist zwischen dem „einfach normierten“ Gesetz (Beispiel KfzStG: „Das Halten eines Kraftfahrzeug ist steuerbar“) und dem „kompliziert normierten“ Gesetz (Beispiel Einkommensteuergesetz (Deutschland): Der Einkommensteuer unterliegen: … sieben Einkunftsarten) zu unterscheiden.
  10. 10Erläutere Steuerbemessungsgrundlage• Die Steuerbemessungsgrundlage ist der in einer Zahl ausgedrückte maßgebliche Wert, der unter Verwendung des Steuersatzes zur Quantifizierung der Steuer dient.
    UNTERSCHEIDE
    • Bemessungsgrundlagen, die an den Wert eines Steuertatbestandes anknüpfen
    (für die Umsatzsteuer: Nettoentgelt,
    für die Einkommensteuer: das zu versteuernde Einkommen)
    • zahlentechnische Werte zugrunde legen (Branntweinsteuer: Hektoliter Alkohol; Hundesteuer: Anzahl gehaltene Hunde).
  11. 11Erläutere Steuersatz• Rechengröße, welche auf die Steuerbemessungsgrundlage angewendet wird
    Welche die Höhe der festzusetzenden Steuer ergibt
  12. 12Erläutere SteuertarifSteuertarif:
    Mehrheit von Steuersätzen bezeichnet man als Steuertarif
    • Proportionaler Tarif
    * Durchschnittssteuersatz gleichbleibend
    * Geldbetrag steigt im gleichen Maße wie die BMG
    • Progressiver Tarif
    * Durchschnittssteuersatz steigt
    * Ansteigen des Steuersatzes in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen
    • regressiver Tarif
    * Durchschnittssteuersatz sinkt
    * Steuer und Beitrag nehmen bei zunehmenden Einkommen ab
  13. 13Was versteht man unter Freibetrag, was unter einer Freigrenze?Was versteht man unter Freibetrag, was unter einer Freigrenze?
  14. 14Welche drei wirtschaftlichen Steuergüter kommen als Indikatoren steuerlicher Leistungsfähigkeit in Betracht ? 1. Steuergut: Einkommen:
    dynamische Stromgröße, die das Vermögen erhöht
    • Einkommenssteuer (ESt):
    Einkommen von natürlichen Personen
    • Körperschaftssteuer (KSt):
    Einkommen von juristischen Personen
    • Annexsteuer:
    Zuschlagssteuer, die an der Höhe einer anderen Steuer anknüpft
    Die wichtigsten Annexsteuern: Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag (5,5 %)
    • Gewerbesteuer (GewSt):
    Einkommen bzw. Gewinn gewerblicher UN
     2. Steuergut: Vermögen:
    statische Bestandsgröße in folgender Ausprägung
    • Steuern auf Vermögenstransfer (Erbschaft und Schenkungssteuer):
     keine Steuern auf erwirtschaftetes, sondern auf zugewendetes Einkommen
    • Steuern auf Vermögenssubstanz (bis 1996):
     Grundsteuer (Steuer auf Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung)
    Grundsteuergesetz (GrStG)
     3. Steuergut: Konsum:
    - dynamische Stromgröße
    - Steuern auf Verwendung von Einkommen und Vermögen:
    • Besondere Verkehrssteuern:
    Erhoben durch Teilnahme am Rechts-u. Wirtschaftsverkehr
    - Grunderwerbssteuer (Steuer die beim Erwerb von Grundstücken anfällt)
    - Versicherungssteuer (es werden Versicherungsprämien/Beiträge besteuert)
    - Rennwett- u. Lotteriesteuer (Besteuerung von Wetteinsätzen bei
    Pferderennen und Lotterie
    • Verbrauchssteuern:
    Verbrauch von bestimmten Waren
    Tabakwaren, Schaumwein, Mineralöl, Kaffee, Bier…)
    • Aufwandssteuer
    Gebrauch von Wirtschaftsgütern und Dienstleistungen
    - HBil: Vermögensgegenstände
    - StBil: Wirtschaftsgüter
    bspw.: Hundesteuer, Zweitwohnsitzsteuer (10% der Jahreskaltmiete, wird von der
    Stadt erhoben)
    • Umsatzsteuer (USt):
    besteuer werden soll der Verbrauch (Umsatzbesteuerung)
    - versteuert wird der Vorgang „Lieferung und Leistung“
    - private Verbraucher werden aufgrund „Pratikabilitätsgründen“ nicht besteuert
  15. 15Systematisieren Sie die Steuern schaubildartig (nach TIPKE/LANG) und erläutern Sie dies kurz!Systematisieren Sie die Steuern schaubildartig (nach TIPKE/LANG) und erläutern Sie dies kurz!

Information

Description
BWL (Steuerlehre) Flashcards on Steuerlehre, created by rosamopped on 11/09/2013.
Created by
rosamopped · Sep 2013
Updated
Jan 15, 2017
Views
623
Rating
Average rating 4.0 out of 5 (4 ratings)

Feedback

What is it about?

What do you think of the new look?

How do you like it?