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Verpackung(6)
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Verpackung(6)
Defintion
- Viele Produkte, wie z.B. Lebens- oder Arzneimittel, können ohne Verpackungen nicht gelagert, verteilt oder verkauft werden. Die Verpackung formt aus einer oder mehreren Produkteinheiten eine Logistische Einheit (engl. Unit Load) und unterstützt damit Prozesse der Logistik und des Handels.
Funktionen
- Schutzfunktion
- Mechanischen Einflüssen
- Stoß / Stapel / Druck / Fall / Vibration
- Mechanischen Einflüssen
- Klimatischen Einflüssen
- Temperaturunterschiede (Hitze, Kälte) / UV-Strahlung / Feuchtigkeit
- Biologischen Einflüssen
- ●Bakterien ●Pilze
- Manipulation und Diebstahl
- Schutz vor Verletzungen(Mensch)
- Lagerfunktion
- Ware wird oft Umgechlagen, daher
- Mithilfe einer geeigneten Verpackung lässt sich Ware leichter, sicherer und schneller aufgrund der Stapelbarkeit lagern und effizienter Lagerraum ausnutzen.
- Ware wird oft Umgechlagen, daher
- Lade- und Transportfunktion
- Berücksichtigung von Normung/Stapelung (Ausnutzung des Laderaumes mit Palette/Gitterboxen
- Verkaufsfunktion
- Verkaufsverpackung als Werbeträger
- Schutzfunktion
Verpackungsverordnung
- §1 Abfallwirtschaftliche Ziele
- 1.Vermeidung von Abfällen 2.Kostenlose Rücknahme und Wiederverwendung 3.Kostenlose Rücknahme und stoffliche Verwertung der Verpackungstypen außerhalb der kommunalen Abfallbeseitigung 4.Beseitigung von Verpackungsabfällen
- §2 Anwendungsbereiche
- (1)Gültig für alle im Geltungsbereich des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in Verkehr gebrachten Verpackungen unabhängig vom Entstehungsort und Material.
- (2)Andere Rechtsvorschriften zur Verpackung, Entsorgung, zum Transport von Verpackungen oder zu Verpackungsabfällen bleiben unberührt. VerpackV für Import aber nicht für reine Exporte gültig.
- (3)Die Befugnis
- §3 Begriffsbestimmungen
- Verkaufsverpackung / Umverpackung / Transportverpackung
- Getränkeverpackung / Mehrwegverpackung
- Verbundverpackung (Tetrapack)
- Langlebige Verpackung (Spielverpackungen)
- §4-6 Rücknahmepflichten für Transportverpackungen / Umverpackungen / Verkaufsverpackungen vom privaten Endverbraucher
- §9 Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen
- §11 Beauftragung Dritter
- Hersteller und Vertreiber können sich für die Erfüllung ihrer Pflichten aus der VerpackV Dritter bedienen, Pfandbeträge können auch durch Automaten erstattet werden.
- §1 Abfallwirtschaftliche Ziele
Lager-Sicherung/Gewahren
- Sicherung von Feuer / Diebstahl / Unfall
Unfallursachen bei Ein u. Auslagern
- ● falscher Lagertechnik, ● unzureichender Sicherung des zu lagernden Gutes, ● der Verwendung falscher bzw. defekter Lagerhilfsmittel.
Voraussetzungen zur sicheren Lagerung
- ● Geeignete Lagerflächen (ebener und tragfähiger Boden) ● Ausgewiesene Lagerflächen und Verkehrswege ● Qualifizierte und geschulte Mitarbeiter ● Einhaltung von Sicherheitsvorschriften (z.B. zulässige Stapelhöhe)
- Klassische Fehler im Lager
- ●auf Verkehrswegen, ●im Bereich von Notfalleinrichtungen (Feuerlöscher, Notduschen etc.), ●im Bereich von Flucht- und Rettungswegen, Notausgängen und Erste-Hilfe-Einrichtungen
- Mögliche Folgen für den …
- Mensch / Lagergut und Lagereinrichtungen / Unternehmen / Umwelt
- -Verletzung -Arbeitsunfähigkeit / -Beschädigung -Vernichtung / -Imageschaden -Verlust von Kunden /Verunreinigung von Boden, Luft und/oder Gewässer
- Mensch / Lagergut und Lagereinrichtungen / Unternehmen / Umwelt
Diebstahlsvorsorgemaßnahmen
- -Verschlussläger (hochwertige Güter in verschlossenen speziell gesicherten Lägern) -Alarmanlagen -Häufige Kontrollen (z.B. Hausdetektive, Kontrollen bei Ein- und Ausgang) -Übersichtliche Lagerung (Vermeidung „toter“ Winkel) -Ausweissystem zur Vermeidung des Zutritts Fremder
Information
- Description
- 7. Logistik (7.3 Lagerwirtschaft, -steuerung und -verwaltung) Mind Map on Verpackung(6), created by etsab1982 on 11/10/2013.
- Created by
- etsab1982 · Oct 2013
- Updated
- Sep 20, 2016
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