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Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Zusammenfassung SB
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Kurs
3402-Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
Zusammenfassung
Studienbrief
Fallstricke in der Wissenschaft, Bsp. Fall Herrmann/Brach
(1996)
Hildt suchte seinen Doktorvater auf u. legte Daten vor, von
denen er dachte, sie mögen gefälscht sein
(v. Herrmann, seinem Vorgesetzten)à sind tatsächlich gefälscht;
Lebensgefährtin von Herrmann (Brach) auch involviertà Skandal & 10 Jahre
Debatte ; „Fall Herrmann/Brach“
Führt zu: DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft) Kommission: „Selbstkontrolle
in der Wissenschaft“
Arbeitsauftrag der DfG Komission:
-die Ursachen von Unredlichkeit im Wissenschaftssystem
erkunden
-präventive Maßnahmen entwickeln
-die bisherigen Kontrollmechanismen überprüfen
Ergebnisse der DfG Komission nach Schneider:
-
Es existiert kein Mangel an Regeln guter wissenschaftlicher
Praxis (va. Medizin- Hippokratischer Eid; ethische Grundsätze und gesetzl.
Regelungen)
-
Bekannte Regeln oft gebrochen da Missachtung
geduldet und Unrechtsempfinden nicht ausgeprägt
-
Tabuisierung der Regelverstöße
-
Institutionelle Einrichtungen zur Verfolgung von
Regelverstößen existierten bis 1996 nicht
-
Universitäten haben keine Kompetenz um mit
Verstößen umzugehen
-
Wissenschaftlicher Nachwuchs in Problemfällen
auf s. allein gestellt, da keine unabhängigen Institutionen
Empfehlungen der DfG
Komission:
16 Empfehlungen, um Missstände zu bekämpfen und Situation zu
verbessern
Dazu folgende strategische Ansätze (zur
Besserung/Prävention):
-Problembewusstsein fördern (diskutieren, Enttabuisierung)
-Pflege wiss. Nachwuchses (Konzepte entwickeln)
-Hochschulleitungen in Verantwortung für Aufsicht,
Konfliktregelung und Qualitätssicherung ziehen
-Regelungen zum Umgang mit Fehlverhalten (Vertrauensperson
und generelles Verfahren festlegen)
-Standards zur wiss. Tätigkeit benennen (Daten 10 Jahre
aufbewahren, Transparenz z.B. bei Notenvergabe, Regelungen zur Autorenschaft)
Leistung der DfG zur Verbesserung des Umgangs mit
Fehlverhalten:
-DFG-Ombudsmann à
kann bei wissenschaflichem Fehlverhalten als unabhängige Instanz eingesetzt
werden; „Beratungs-und Vermittlungseinrichtung“, „Fair, vertraulich,
transparent“à
jährl. Bericht
Dfg Ombudsmann befasst sich mit:
- falschem Umgang mit Daten
-Autorenschaftsstreitigkeiten
-Forschungsbehinderung
-Plagiatsvorwürfen
Definition der Regeln
guter wissenschaftlicher Praxis:
Was ist gute wissenschaftliche Praxis?--> wird von der
jew. Forschungseinrichtung bestimmt, z.B. HRK (Hochschulrektorenkonferenz)
Inhalte zu den Regeln wissenschaftlicher Praxis bei der HRK:
Definition von wissenschaftlichem Fehlverhalten (von der
HRK): wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn in einem
wissenschaftlichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben
gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonstwie deren
Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird. Entscheidend sind jeweils die Umstände
des Einzelfalles.
Schwerwiegendes Verhalten laut HRK:
-Falschangaben
-Verletzung geistigen Eigentums (dh. Bezug auf ein von einem
anderen geschaffenen, urheberrechtlich geschütztes Werk oder von einem anderen
stammende wesentliche wissenschaftliche Erkenntnisse, Hypothesen, Lehren oder
Forschungsansätze)
-Inanspruchnahme der (Mit-) Autorenschaft eines anderen ohne
dessen Einverständnis
-Sabotage von Forschungstätigkeit (Beschädigen, Zerstören,
Manipulieren)
-Beseitigung von Primärdaten
Arbeiten von Studierenden: besondere Vorsicht, kein Plagiat
zu verfassen (trotz „copy/shake & paste“ Kultur)
è
Weber und Wulff (2007): „Fremde Federn Finden“;
Onlinekurs zur Hilfe bei Plagiatsaufdeckung
Ethische Richtlinien
der DGPs und des BDP:
Viele Bsp. Für Wissenschaftsbetrug aus der Medizin (hohe
Konkurrenz, viele finanzielle Förderungen z.B. durch DfG und Pharmaindustrie,
hohes Prestige)
Betrugsfälle in der Psychologie:
Burt-Affaire- Sir Cyril Lodowic Burt; Schulpsychologie,
später Professor für Pädagogische Psychologie in London; Begründer der
pädagogischen Psychologie in England
Themenschwerpunkt von Burts Arbeiten: Intelligenzforschung
Fragl. Fall: Scores von Intelligenzmessungen getrennt
aufwachsender eineiiger Zwillinge korreliert mit Korrelationskoeffizient r=
.771 (deutete er als Indiz für hohe Erblichkeit der Intelligenz und
gleichzeitig relative Unbedeutsamkeit der Umwelteinflüsse)
è
R in 2 aufeinanderfolgenden Studien trotz neuer
Zwillingspaare gleich-à
Vorwurf der Datenmanipulation nach seinem Tod
Umgang mit sensiblen
Patientendaten/Schweigepflicht:
-Offenlegung sensibler Patientendaten können zum Nachteil
des Klienten führenà
Schutz des Patienten : §203 des
Strafgesetzbuchs (StGB) (gilt auch für Ärzte, Pfarrer, Priester)
à
unbefugt fremdes Geheimnis verratenà
bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder
Geldstrafe
Geheimnis bezieht sich auf Fragen:
-ob jemand Therapie aufsucht oder Beratung
-welche Problematik vorliegt
-seit wann /wie lange die Beratung oder Therapie durchgeführt
wird
-auf alle Informationen, die sich auf die Verhältnisse und
das Leben der Klientin oder des Klienten beziehen
Gesetzl. Bestimmungen
zur zu Rechten und Pflichten von Psychologinnen und Psychologen:
Gesetz über die
Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und
Jugendpsychotherapeuten- PsychThG
Ethische Richtlinien:
vom Berufsverband Deutscher Psychologen (BDP) und der Deutschen Gesellschaft
für Psychologie (DGPs)= „Ethische Richtlinien der DGPs und des BDP“
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- Note on Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Zusammenfassung SB, created by Natascha Kracheel on 28/11/2014.
- Created by
- Natascha Kracheel · Nov 2014
- Updated
- May 10, 2016
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